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Steuern in Frankreich bei Konto in DE für Kind

Verfasst: Freitag 15. Mai 2015, 14:40
von Breteuil92
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage bzgl. der Steuern und Meldung von Konten. Wir leben in FR, aber die Oma in DE hat fuer unser Kind (5 Jahre) ein Sparbuch in DE eroeffnet.
Ich hatte gedacht, dass das kein Problem sei, da es ja weit unter dem Freibetrag in DE liegt. Aber die DE Bank zieht keine Steuern ein und sagt, dass ich das in FR machen muesste.
Ich habe dazu keine Info finden koennen. Kennt sich jemand mit sowas aus und hat Ahnung wie ich das hier in FR angebe?

Liebe Gruesse.

Re: Steuern in FR bei Konto in DE fuer Kind

Verfasst: Samstag 16. Mai 2015, 05:24
von Yoyo
Normalerweise behält die deutsche Bank bei im EU-Ausland Steuerpflichtigen automatisch für den deutschen Fiskus 25% auf die Zinserträge des Kontos ein, egal wie niedrig sie sind. Oder ist Euer Kind auch noch in Deutschland gemeldet? Oder kann das Konto steuerlich auf die Oma laufen?

Re: Steuern in FR bei Konto in DE fuer Kind

Verfasst: Samstag 16. Mai 2015, 09:38
von Piroschka
Normalerweise behält die deutsche Bank bei Steuerausländern keine Zins-AbschLäge ein, falls irrtümlich doch, kann man reklamieren und Erstattung verlangen. Es sollte der Wohnsitz in Fr. bei den Eltern nachgewiesen werden.
Die Besteuerung der Kapitaleinkünfte (hier: Spareinlagen) steht laut "Doppelbesteuerungsabkommen" (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) dem Wohnsitzland zu, hier: Frankreich.
Bei nichtvolljährigen Kindern haben Sie ja eine "demi-part" je Kind zusätzlich bei der Berechnung Ihrern Steuern in Frankreich.
Ihres Kindes Einkünfte rechnen Sie den Ihren zu, also auf dem rosa Formular (Nr. 2047), SEITE 2, unten unter B, Spalte 8 den Betrag xxx, diesen addieren in die untere Zeile der Spalte. Ganz links (Spalte 1) als Herkunftsland "Allemagne" angeben. Sollten in D. Steuern zu unrecht einbehalten worden sein, diese in Spalte 10 eintragen u. vom Brutto abziehen; letzteren Betrag vor Buchstaben TR darunter eintragen (links am Anfang der Zeile steht "Intérêt de valeurs étrangères"). Diesen Betrag übbernehmen Sie in das Hauptformular (blau) 2042, tragen ihn unter "Revenus des valeurs et capitaux mobiliers" in die Rubrik 2TR ein, wobei sie ihn mit anderen gleichartigen Einkünften Ihrer selbst, so vorhanden (etwa frz. Sparbuch oder festverzinsliche Papiere), summieren.
Sie können aber auch für Ihr Kind eine eigene Steuerklärung einreichen, indem Sie handgeschrieben ein solches Begehren in Ihre Erklärung mit einlegen.
Ob Ihnen dadurch die "demi-part" (also eine steuerliche Begünstigung bei der Berechnung Ihrer Einkünfte verloren geht - niedrigerer Steuersatz -) weiß ich nicht.
Die rechtlich Grundlage hier:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/pu ... ndard_1538
Sie können mir auch gern über PN Ihre Telefonnummer schicken, dann rufe ich Sie gern für weitere Fragen an, falls Sie das möchten.
Viele Grüsse
Pi
P.S.: es widerstrebt mir "demi-part" zu schreiben, ich hatte erst "demie part" geschrieben, aber es heißt ja auch "grand'rue" - l'orthographe est une mandarine stand 1968 an einer Wand in der Sorbonne.

Re: Steuern in FR bei Konto in DE fuer Kind

Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 10:09
von Tonton
Oups, sowas kompliziertes !
Darauf wÄre ich nieeee gekommen, dass auch noch 5-jährige jetzt schon Steuern zahlen sollen, auf ihren Spargroschen.....

Ja, im Frankenländle ist das ja wirklich so (da kann man dann nur ein "Livret B" für diese aufmachen).
Meine Kinder haben allerdings auch Sparbücher im D'ländle, und da wird auch nie was abgezogen, niemand hat sich auch mal gemeldet wegen Steuererklärungen, - und von uns selbst aus werden wir das NIE MACHEN.

Sonst schicke ich das Geld halt nach Singapur, Brasilien Moçambique oder Takatukaland (da gibt's auch Banken !)
Sollen die mal selbst zusehen, wie die ihre Löcher wieder stopfen, und nicht auch noch kleine Kinder & Minderjährigen ausrauben.

Re: Steuern in FR bei Konto in DE fuer Kind

Verfasst: Sonntag 17. Mai 2015, 13:16
von Piroschka
Tonton hat geschrieben: Ja, im Frankenländle ist das ja wirklich so (da kann man dann nur ein "Livret B" für diese aufmachen).
Gemeint ist sicher ein Livret A.
Man kann natürlich auch das Kind als in D. unbeschränkt steuerpflichtig anmelden (§ 1 EStG), muß dann aber durch Bescheinigung der frz. Steuerbehörden nachweisen, daß in F. die Einkünfte des Kindes recht niedrig liegen. Damit tun sich die frz. Behörden gern schwer, wissen nicht Bescheid (Doppelbesteuerungsabkommen)....
Dann wären die deutschen Einkünfte des Kindes in Deutschland, solange sie unter dem Grundfreibetrag liegen, ja steuerfrei.
Ob das Kind dann aber nicht ausfällt für den Anspruch auf die "demi-part" in der Erklärung der Eltern in Frankreich????
Sinnvoller erscheint es, das Kind u. seine Kapitaleinkünfte aus Deutschland in die eigene Erklärung der Eltern, wie oben beschrieben, einzubeziehen.
Warum?
Weil die Vorteile bei der geringeren Steuerprogression durch Einbeziehen des Kindes bei weitem die paar Cents oder Euro überwiegen, die auf die Spargroschen an Steuer entfallen werden.
Administrativ (Papierkram) ist es auch einfacher!
Viel Spaß
Piri

Re: Steuern in FR bei Konto in DE fuer Kind

Verfasst: Montag 18. Mai 2015, 09:11
von Breteuil92
Vielen Dank fuer die Ratschlaege. Das die Zinseinkuenfte aus dem Ausland (hier DE) im Wohnsitzland (hier FR) versteuert werden muessen ist klar, d.h. damit werden von der Bank in DE keine Steuern einbehalten. So habe ich das fuer mich selbst auch immer gehalten. Allerdings war es mir nicht klar wie das fuer Kinder funktioniert. Ich denke, die von Piroschka vorgeschlagene Loesung, die Deklarierung in der Steuererklaerung der Eltern in FR duerfte wohl der einfachste Weg sein. Vielen Dank Piroschka fuer die Hilfe, denn wahrscheinlich bin ich nicht der einzige mit diesem Problem? Schoene Gruesse.

Re: Steuern in FR bei Konto in DE fuer Kind

Verfasst: Montag 18. Mai 2015, 10:25
von Piroschka
Breteuil92 hat geschrieben: Daß die Zinseinkuenfte aus dem Ausland (hier DE) im Wohnsitzland (hier FR) versteuert werden muessen, ist klar, d.h. damit werden von der Bank in DE keine Steuern einbehalten.
So klar ist das eben nicht, ich habe schon mehrmals bei Banken reklamieren müssen, aber jeweils nur einmalSo habe ich das fuer mich selbst auch immer gehalten. Allerdings war es mir nicht klar wie das fuer Kinder funktioniert. Ich denke, die von Piroschka vorgeschlagene Loesung, die Deklarierung in der Steuererklaerung der Eltern in FR duerfte wohl der einfachste Weg sein. [...] wahrscheinlich bin ich nicht der einzige mit diesem Problem?
Ganz wichtig, und bisher nicht erwähnt, es muß pro Person und pro Konto, auch für Unterkonten (etwa Brokerage, Sparcard, Kredit-Karten, Darlehenskonto, Devisenkonten u. einfaches Girokonto) jedes Jahr wieder ein Formular 3916 eingereicht werden. Zuwiderhandlung wird mit 15.000 € geahndet.
Ich habe hier schon Angehörige verschiedener Nationen wimmern sehen, berappt haben sie alle, um der Pfändung und ihrem teurem Procedere zu entgehen. Wer erklärt aus freien Stücken, ist de bonne foi und hat nichts zu befürchten für die Vorjahre, aber wehe jenem/jener, der/die verschweigt

Re: Steuern in FR bei Konto in DE fuer Kind

Verfasst: Freitag 22. Mai 2015, 11:31
von Tonton
Piroschka hat geschrieben:
Tonton hat geschrieben: Ja, im Frankenländle ist das ja wirklich so (da kann man dann nur ein "Livret B" für diese aufmachen).
Gemeint ist sicher ein Livret A.
....
Nein, ich meinte wirklich Livret B.
War bei uns der Fall: ein Elternteil musste mit auf das Konto eingetragen werden, als wir für die damals 1-jährige Tochter ein Sparkonto eröffnen wollten. Wir haben Mama gewählt. Diese hatte schon ein Livret A => prompt war nur noch ein (zu versteuerndes) Livret B möglich.
Warum? Keine Ahnung, ist aber wohl so, dann ein Mensch nur 1 Livret A haben darf. Da Mama schon eines hatte und mit eingetragen wurde, war das wohl nicht mehr möglich.

Auf Steuererklärungen haben wir dann allerdings verzichtet. Von der Bank bekommen wir trotzdem auf den Namen der Tochter jedes Jahr ein Schreiben für die €2.50 die sie an Steuereinnahmen auf dem Konto hatte, zwecks Vorlage beim Finanzamt.

Wir haben jedoch immer darauf verzichtet dafür dann auch noch eine weitere Steuererklärung einzureichen, da sie wohl so oder sowieso immer unterhalb des zu versteuernden Mindesteinkommen lag.
Sollen sie uns doch meinetwegen dann wegen den 2.50 € oder den 0.02 cents an Steuern einen Strafbefehl schicken, hehe. Das Porto wird denen dann wohl teurer kommen.
Ich habe jedenfalls nie etwas von denen gehört. Es lagen aber wirklich immer nur die paar Tausender von der Tochter auf dem Konto. Also Kleinkrams, im vergleich zu dem, was unsere Abgeordneten jedes Jahr in die Schweiz schieben.
:mrgreen: