Heirat Namensrecht Frankreich & Deutschland

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Desis86
Beiträge: 3
Registriert: Montag 9. März 2015, 20:17

Montag 9. März 2015, 20:31

Bonsoir tout le Monde & schönen Abend


Ich habe viel gelesen viel gegooglet und gerätselt, nun hoffe ich auf eure Hilfe!
Ich, französische Staatsbürgerin heirate in 5 Monaten in Deutschland ein Deutscher Mann.
ich wollte wirklich umbedingt den Name meines Partner annehmen.

Unsere Standesbeamtin hat uns davor gewahnt den deutsche Namensrecht anzuwenden, da dieser in Frankreich nicht gilt.
würde bedeuten ich würde in Frankreich nach franz. Recht weiterhin mein Geburtsname tragen und den Name meine Ehemannes als Gebrauchsname legal benutzen dürfen. Ist in Frankreich so üblich und den meisten nicht bewusst!? Die machen da auch kein Unterschied im Alltag, Wäre mir recht.

Soweit so gut, ich würde aber, wenn ich den franz. Recht anwende in Deutschland weiter mein Geburtsname tragen. wenn ich den deutschen Namensrecht anwende und in Deutschland den Name meines Ehegatte annehme, erkennt dies Frankreich nicht, da es dort nicht möglich ist und als Namensänderung quasi nicht erlaubt ist.
Ergibt es Probleme mit Frankreich oder akzeptieren die mein Deutschen Namen und ich beantrage einfach mein Zusatz : epouse: cc

hätte ich Problemen wenn ich in zwei Länder unterschiedliche Name trage und bei Auslandsreise, Reisepässe etc in schwierigkeiten geraten könnte.
Die Beamtin Berichte, da sie solche Konflikte miterlebt hat und den Franz. Konsulat keine Ausweis mehr ausstellte, da die Frau den Namen des Ehegatten annahm und dieser nicht anerkannt ist. Ich gestehe das Problem hab ich nicht verstanden aber hab dazu keine weiter Infos.


Meine Mutter hat 2001 ein auch in D. Geheiratet und hat in D.den Namen ihres Ehemannes,bis heute kein Problem!
Ich fürchte dennoch, dass bei amtsangelegenheiten zwischen F. Und d. Zu Probleme kommt und zB Frsnkreich Nachweise aus D. Nicht anerkennen wegen Unterschiedlichen Namen !
Bsp soll Amerika auf gebrauchsname sehr achten und die Einreise verweigern.
Alle Papieren laufen über F. Nur mein Führerschein ist aus De.


Was nun? Habt ihr dies bezüglich Erfahrungen?tips? Ist euch bekannt welche Probleme eintretten?

Ich freue mich sehr über jede Hilfe

vielen Dank, merci merci!

Desis86
petilui
Beiträge: 183
Registriert: Montag 3. Januar 2005, 07:34

Dienstag 10. März 2015, 03:06

Ich habe nur dies gefunden.
http://www.allemagne.diplo.de/contentbl ... wnload.pdf

An diesem europäischen Behördenkuddelmuddel :evil: wird doch hoffentlich nicht Euer grandioses Vorhaben scheitern :D
Desis86
Beiträge: 3
Registriert: Montag 9. März 2015, 20:17

Mittwoch 11. März 2015, 21:19

Danke, das hatte ich schon gelesen.
Leider hab ich bisher keine vernünftige Antwort des Generalenkonsulats aus Berlin erhalten.
Ich weiß, dass ich in DE den Nachname meines Ehemannes xxx tragen darf, dieser würde nur in DE gelten. für Frankreich und dem Rest der Welt behalte ich mein Geburtsname werde jedoch in F. Auch xxx genannt nach den Gebrauchtsrecht. Nur bei amtlichen Angelegenheiten muss ich mein Geburtsname verwenden.w
In viele weitere Länder ist es so, dass man sein Geburtsname behalten muss, in verschiedenen Forum hab ich mich schlau gelesen (Italien, Spanien Schweden China ...)

Leider konnte mir jedoch noch keiner so Recht sagen welche Konsequenzen die unterschiedlichen Namen mit sich bringen. Bsp fliege ich nach der Hochzeit im Urlaub. Auf mein Pass steht Geburtsname yyy, Buche ich Also einfach auf yyy und alles läuft glatt?
Ein weiteren Bsp; ich beantrage etwas in Frankreich, die verlangen irgendwelche Unterlagen aus DE an,die mit xxx bescheinigt werden. wird F die auf Grund dessen ablehnen?

Ich hoffe ich konnte meine Fragen etwas verdeutlichen.
welche Möglichkeiten mir zu stehen sind mir klar, ich suche eher nach welche Nachteile auf mich zu kommen, eh ich vor den Probleme stehe und nix ändern kann
Axurit
Beiträge: 91
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
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Donnerstag 12. März 2015, 16:34

Ich verstehe dein Problem nicht. Du heiratest in Deutschland nimmst den Namen deines Manns an. In Frankreich behältst du deinen bisherigen Familien-/Geburts-/Mädchennamen, verwendest aber den Namen deines Manns als nom d'usage. Damit kannst du in F im täglichen Umgang deinen deutschen Familiennamen verwenden und ihn auch auf der Carte d'Identité oder dem Reisepass eintragen lassen. Nur im Umgang mit Behörden wird weiterhin dein Mädchenname verwendet.

Was das Fliegen anbelangt, so gibst du den Namen an, der auf dem Dokument steht, das du am Check-In vorzeigen wirst.

Bei uns funktioniert das seit 40 Jahren ohne Probleme. Auch mit deutschen Dokumenten, die auf den nom d'usage ausgestellt sind.

http://vosdroits.service-public.fr/part ... F868.xhtml
Desis86
Beiträge: 3
Registriert: Montag 9. März 2015, 20:17

Donnerstag 12. März 2015, 17:34

Ja! Danke, für Dein Antwort! das war eben meine Frage ob es funktioniert oder doch Probleme auftreten!
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