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arbeitslos in F und sich selbständig machen

Verfasst: Dienstag 19. März 2013, 23:46
von Bellie
Hallo :)

Hat eine/r Erfahrungen, wie die französischen Arbeitsämter eine/n Arbeitslose/n unterstützen, helfen, wenn sie /er sich aus der Arbeitslosigkeit (Bezug ALG) selbständig machen möchte?

Bezieht man noch weiterhin ALG (wenn man dem Berater / der Beraterin) vorgeschlagen hat, sich selbständig zu machen und wenn ja, wie lange? Bekommt man einen Kursus (Buchhaltung, Steuern ua) bezahlt?

Oder ist man "sofort " raus aus der Zahlungsschiene ?

Danke für eure Erfahrungen.

Re: arbeitslos in F und sich selbständig machen

Verfasst: Mittwoch 20. März 2013, 07:35
von herbertp
Hallo Bellie,
hier ein Papier von Maerz 2012
http://www.pole-emploi.fr/file/mmleleme ... 065436.pdf

bon chance
Herbert

Re: arbeitslos in F und sich selbständig machen

Verfasst: Mittwoch 20. März 2013, 10:36
von Lennie
Hallo Bellie,

die Frage lässt sich nicht global beantworten. Das kommt ganz auf die Situation des Arbeitslosen an und auf die Art der angestrebten Selbständigkeit. Handelt es sich um jemanden, der in D ALG bezogen hat, nun nach Frankreich kommt und sich hier selbständig machen möchte (so interpretiere ich deine Nachricht)?
Dazu gibt es auf der website vom Pôle Emploi Informationen:
http://www.pole-emploi.fr/candidat/l-in ... pz?id=4074

Generell ist zu sagen, dass sich jeder zunächst beim Pôle Emploi als Arbeitssuchender registrieren lassen sollte. Falls er sich dann selbständig machen möchte (in welcher Form? Firma gründen? Übernehmen?) gibt es u.U. die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung.
Inwiefern man von kostenlosen Weiterbildungsmaßnahmen profitieren kann, hängt davon ab, ob im bisherigen Job entsprechende Beiträge für die "formation professionnelle" abgeführt wurden (dazu müsste man in Frankreich gearbeitet haben...).
Zum Pôle Emploi des Wohnortes gehen und sich erkundigen wäre das Erste, was man tun sollte.

Weitere Informationen allgemeiner Art gibt es z.B. hier:
http://www.auto-entrepreneur.fr
http://www.apce.com/pid216/etapes-de-la-creation.html
Ich kann besonders die Seite der APCE empfehlen - dort findet man im Prinzip alles, was man wissen muss.

Gruß, Lennie

Re: arbeitslos in F und sich selbständig machen

Verfasst: Donnerstag 21. März 2013, 23:07
von Bellie
Danke für eure Antworten.

Das ALG wurde durch Beitragszeiten (arbeiten) in Frankreich erworben.
Und statt arbeitslos zu sein, bzw. nur Saisonjobs anzunehmen, überlege ich mich in F selbständig zu machen. Habe schon so ein paar Ideen - muss die jetzt mal in die Tat umsetzen.

Re: arbeitslos in F und sich selbständig machen

Verfasst: Samstag 23. März 2013, 18:20
von Tonton
Bellie, Du bist schon mal auf dem richtigen Weg: die ärmel hochkrempeln !

Alles andere vergess bitte in Frankreich, dazu muss man studiert haben !
Bist Du mit dem ganzen Papierkrams durch bist, bist Du Rentner.

Re: arbeitslos in F und sich selbständig machen

Verfasst: Donnerstag 28. März 2013, 11:39
von HeinBlöd
Hallo,
wenn es noch aktuell ist, frag bei Deinem Berater nach, ob Du anrecht auf ein Dossier accre hast.
Du kannst u.U. den Rest Deiner Ansprüche als Starthilfe ausbezahlt bekommen.
Da gibt es im groben zwei Varianten:
1) Du erhältst 100% Deiner restlichen Bezüge und bekommst keine chomage mehr, oder
2) du erhältst 50% deiner restlichen Ansprüche und bekommst die andere Hälfte noch weiterhin monatlich als chomage.

Soweit ich mich erinnere, gibt es bei beiden Varianten kein Netz :) , wenns schiefgeht, gibts nur noch RMI

Allerdings muss man ein "Projekt" vorlegen, dass auf Wirtschaftlichkeit usw geprüft wird

Viel Glück
Hein

Re: arbeitslos in F und sich selbständig machen

Verfasst: Freitag 5. April 2013, 11:23
von Michelle S.
Ich kann Dir nur raten, eng mit einem Experten bzw. Deinem Berater zusammen zu arbeiten, um Dein Vorhaben bewerkstelligen zu können. Kannst Du denn - wie schon angesprochen - einen Uni-Abschluss vorweisen und welche Pläne hast Du denn?