Contribution Sociale trotz DBA mit Deutschland ?
Wenn man seine résidence fiscale in Frankreich hat und dort auch Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, dann unterliegen grundsätzlich alle Einkommen aus Kapitalvermögen, Vermietung u.ä. der CSG.
Das ist aus meiner Sicht auch gerecht und hat mit dem Doppelbesteuerungsabkommen insoweit nichts zu tun, als es sich dem Charakter nach eher um eine Sozialabgabe als um eine Steuer handelt.
Gruß
A.
Das ist aus meiner Sicht auch gerecht und hat mit dem Doppelbesteuerungsabkommen insoweit nichts zu tun, als es sich dem Charakter nach eher um eine Sozialabgabe als um eine Steuer handelt.
Gruß
A.