Nebenjob in Frankreich, Wohnort Deutschland

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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wieauchimmer
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 22. Oktober 2011, 17:51

Samstag 22. Oktober 2011, 17:59

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe da mal eine Frage und hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Ich wohne seit 2009 in Frankreich, bin aber noch in Deutschland gemeldet. Da ich Studentin bin und mein Bafoeg einfach nicht ausreicht, werde ich nebenbei arbeiten gehen. Ich werde bald einen Job als Babysitter annehmen (wenn keine Ferien sind, verdiene ich ungefaehr 420 EUR/Monat), wuerde aber gerne noch einen anderen Job annehmen (ca. 2-6 Stunden die Woche). Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das in Frankreich kein Problem. So, nun zum meiner Frage. Sagen wir mal, ich verdiene in manchen Monaten dann ungefaehr 470 oder 500 Euro netto, muss ich das in Deutschland irgendeiner Behoerde ausser dem Bafoegamt mitteilen? Ich weiss, dass ich hier eine Steuererklaerung machen muss, aber muss ich in Deutschland dann auch nochmal Steuern zahlen oder eine Steuererklaerung machen?

Waere prima, wenn mir jemand weiterhalfen koennte :)
Humboldt
Beiträge: 100
Registriert: Mittwoch 25. Februar 2009, 18:32

Samstag 22. Oktober 2011, 20:46

Ihre Überschrift ist irreführend, denn Ihr Wohnort liegt in Frankreich, Ihr Daueraufenthalt wohl auch angesichts des frz. Studienjahrs.

Insofern sind Sie hier zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn alles offiziell läuft - also mit Anstellungsvertrag und nicht nur gelegentlichem Aushelfen rechts und links.

In Deutschland haben Sie Ihre Hauptmeldeadresse, was eigentlich mit dem Meldegesetz des entsprechenden Bundeslandes kollidiert, weil Sie dort für längere Dauer nicht ihren Lebensschwerpunkt haben.

Nun ist die ganze Bafög-Chose durch EU-Recht auch verschoben worden, vieles im Fluss (in Veränderung begrifffen). Sie müssten sich durch gelegentliche Recherchen auf dem Laufenden halten und darauf achten, wie alt das ist, was Sie im Internet finden.

Ich finde:
http://www.gehaltsvergleich.com/ratgebe ... ienst.html

und

http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrun ... utsche.php

Beim Zuverdienst geht es ja auch um besondere Umstände.

Sie können auch Reisebeihilfen für Heimreisen beantragen.

Und bei "Auslandsdeutschen" (im 2. link) geht es um jene, die bei Beantragung nicht zuvor in D. gelebt haben. Urteil wohl noch nicht rechtskräftig.

Das Bafög-Amt dürfte eine Mischberechnung pro Jahr vornehmen.

Dass Sie hier überhaupt eine Steuererklärung machen müssen, scheint klar. Auch der, der Null Einkünfte hat, muss sie machen, der frz. Staat will vor allem e r f a s s e n.

Meist sind mit solchen Sonderfällen wie Ihrem die hiesigen Finanzämter überfordert (als Fall zu selten und weil die meisten "schummeln" - auch aus Unkenntnis angesichts des komplexen Sachverhalts).

An der falschen Stelle in die blassfarbigen Formulare eingetragen und schon sind Sie - zu unrecht - falsch eingeordnet.

Holen Sie sich mal die Formulare mit den dazugehörigen NOTICES und arbeiten Sie das durch, man lernt auch gut FRZ. dabei.

Ferner gibt es den Guide pratique du contribuable , erscheint immer im Frühjahr, die NR. 150 (2011) für 2010 hat 8,90 gekostet und kann man sicher bestellen. Das ist das Beste auf dem Markt.

Auch darin kann man sich gut einlesen.

Da Sie hier in F. Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung haben / bzw hätten, sind Sie laut Doppelbesteurungsabkommen (= zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) D-F nur in F. erklärungsabgabepflichtig.
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Ich habe am letzten Mittwoch einer Sachbearbeiterin einer Bank, ihrem Direktor (Directeur d'Agence) und einem per Telefon zugeschalteten Mitarbeiter des Service Titres auf Département-Ebene die steuerliche Behandlung von Wertpapieren erklärt, die man mehr als 5 Jahre in einem normalen Depot hält (Regelung gilt schon seit 2007). Wir haben alle 5 (ich war in Begleitung) heiter gelacht, keine Agressionen, kein beleidigtes Schmollen, weil ein Ausländer mehr weiss als die Fachleute - das nenne ich souverän.

Der Herr aus Vannes vom Siège rief nach einigen Minuten zurück und sagte: "Der Mann hat recht!" Ich habe ein paar Freunde mehr, sie an Wissen gewonnen - kein Neid, keine Häme.

Sie sehen aber: Steuerecht ist nicht einfach!
wieauchimmer
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 22. Oktober 2011, 17:51

Samstag 22. Oktober 2011, 22:20

Vielen lieben Dank fuer die Antwort :)

Es stimmt schon, ich wohne seit 2009 in Frankreich, also ist mein Wohnort hier, allerdings bin ich eben hier nicht gemeldet, das macht es alles nicht einfacher.

Ich habe damals beim Bafoegamt nachgefragt, was ich machen muss, um Bafoeg zu erhalten und mir wurde gesagt, ich solle mich einfach bei meinen Eltern anmelden, das habe ich dann getan.

Ja, dass ich in Frankreich eine Steuererklaerung machen muss, das ist mir auf jeden Fall klar, ich weiss eben nur nicht, ob es auch irgendwelche Formulare gibt, die ich fuer Deutschland ausfuellen muss. So wie ich es aus der Antwort allerdings herauslese, ist dies nicht der Fall und hilft mir schon sehr viel weiter. Ich werde aber einfach mal auch das Finanzamt kontaktieren und Verwirrung stiften :mrgreen:

Tja...was ist schon einfach, vor allem, wenn man keine Ahnung von nichts hat? :oops: Aber dafuer gibt es ja zum Glueck ein paar kluge Leute, die man fragen kann, vielen Dank nochmal.
Humboldt
Beiträge: 100
Registriert: Mittwoch 25. Februar 2009, 18:32

Sonntag 23. Oktober 2011, 08:04

Sie müssen nur hier eine Erklärung abgeben.

Da Bafög ein Darlehen ist (das ist nie steuerpflichtig), dürfen Sie dies auch keinesfalls als "Einkommen" angeben. Wenn man Sie anch anderen Einkünften fragt: "une bourse sur la base d'un prêt" oder "une bourse remboursable".

Bafög-Gesetz!

Und in Deutschland sind Sie als jemand, der nicht seinen ständigen Aufenthalt dort hat, mit den hiesigen Einnahmen nicht steuerpflichtig und nicht erklärungspflichtig.

Hätten Sie in D. Einnahmen aus 2 Mietshäusern, wären Sie dort steuerpflichtig.
Dann bekämen Sie allerdings kein Bafög.

Humboldt
tinabrightside
Beiträge: 5
Registriert: Sonntag 16. Oktober 2011, 02:59

Mittwoch 26. Oktober 2011, 22:47

Vorsichtig mit Nebenverdiensten! Wenn du mehr als 400€ verdienst, wirkt sich das aufs Bafög aus. Bist du über deine Eltern krankenversichert? In Deutschland ist es auf jeden Fall so, dass man selbst studentisch versichert sein muss, wenn man über 400€ verdient, das macht auch noch mal ca. 75€ im Monat aus. (Ich weiß nicht, wie das in deiner Situation läuft.) Wenn du noch Kindergeld in Deutschland beziehst, pass auf, dass du nicht über 8004€ im Jahr verdienst, sonst bekommt man das nicht mehr.
Ich denke nicht, dass du eine Steuererklärung in Deutschland machen musst. Falls du Steuern zahlst, gehen die ja an Frankreich, da das ein Job hier ist. Und in Deutschland macht man als Student eigentlich nur dann eine Steuererklärung, wenn man etwas zurückbekommen möchte. Aber ja, mal beim Amt anrufen und fragen, ist wahrscheinlich die sicherste Methode das rauszubekommen. :wink:
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