DDR-Moped (Simson-S50)

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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deejaydarvin
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 8. März 2011, 16:06

Dienstag 8. März 2011, 17:05

Hallo,

erstmal stelle ich mich vor, das ist schließlich mein erste Beitrag hier: Ich bin Robert, und habe vor vier Monaten ein Doktorat im Süden von Paris angefangen, bleibe also die nächsten drei Jahre in Frankreich, und bin mal gespannt was noch so alles passiert.

Ich habe in Deutschland noch ein Moped, und frage mich was ich tun muss um es in Fr anzumelden. Es handelt sich um eine Simson S-50 http://de.wikipedia.org/wiki/Simson_S50, die nach dem Einigungsvertrag in die Fahrzeugklasse M passt, also mit einem normalen Autoführerschein gefahren werden darf, obwohl sie eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h hat. Nun hat der Einigungsvertrag nicht so sonderlich viel mit Frankreich zu tun, und ich frage mich:
- ist es rechtens mit nem B/M Führerschein so ein Fahrzeug in Frankreich zu fahren?
- muss ich das wenn ich hier wohne auch hier versichern?
- ist es dann ein scooter, oder..überhaupt?

Bin da im Moment sehr ratlos, die Autoversicherungsberatung der LCL hat mir geraten zu einem unabhängigen Versicherungsmakler zu gehen, weil deren eigene Preise wohl astronomisch hoch sind. Ich befürchte fast, dass ich sie verkaufen muss :/

Kennt sich irgendjemand hier mit soetwas aus? Ich weiß, es ist schon eine sehr spezielle Frage, und ich weiß auch nicht ob etwas mehr in ein Simson-forum gehört.

Viele Grüße, Robert
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Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Mittwoch 9. März 2011, 21:43

Salut Gero,

ich hatte die Idee, Du könntest in diesem Fall vielleicht eine Idee haben :D ? :?:

Stimmts ? und schönen Gruß aus der Drôme
Aperdurus
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Gero
Beiträge: 474
Registriert: Freitag 21. Februar 2003, 13:37
Wohnort: Kehl / Aude

Freitag 11. März 2011, 14:16

:)
nicht so richtig ..obwohl ich es gelesen habe.

Aus meiner Erfahrung heraus würde ich mir eine Ummelden zunächst ersparen. Ich denke, dass noch nie ne Simpson in F zugelassen wurde und man daher vor unüberwindbaren Schwierigkeiten stehen würde (Behördenschimmel hoch zehn sozusagen).

Daher einfach seinen Versicherer fragen, ob man auch im Ausland fahren darf und im Fall des (Un-)Falles ausreichend Deckung hat (eventuell auch für einen so längeren Zeitraum).

Führerscheinseitig sollte es soweit OK sein, aber man bewegt sich bei einem dreijährigen Aufenthalt doch ziemlich in der Grauzone, da man "offiziell" halt alles umstellen müsste, also Führerschein umschreiben und franz. Zulassung.

Hoffe, das hilft bei der Entscheidungsfindung. Vielleicht ist letztendlich einfacher die Simpson in Deutschland zu lassen und sich für die Zeit einen franz. Roller /Moped zu besorgen.

Grüße
Gero
Hydra
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 13. März 2011, 10:32

Sonntag 13. März 2011, 11:21

Hallo,
löst euch mal vom Begriff Führerschein. Das worauf es ankommt ist die Fahrerlaubnis.
Eine Fahrerlaubnis, die man in einem EU-Land erworben hat, die gilt auch in den anderen EU-Ländern. Ausnahme ist eine Fahrerlaubnis, die man auf Grund seines Alters hat. Diese gilt nur dann EU-weit, wenn man seinen Hauptwohnsitz in dem Land hat in dem man sie hat.
Beispiel aus eigener Erfahrung von 2006:
Sohn (deutscher) 16 Jahre alt vor 1988 geboren Wohnsitz in Frankreich, durfte mit seinem 45er Roller auch ohne Führerschein nach Deutschland fahren.
Tochter (deutsche) 14 Jahre alt nach dem 01.01.1988 geboren Wohnsitz in Frankreich, hätte in Frankreich einen BSR machen müssen um eine Fahrerlaubnis für den Roller zu haben. Sobald sie älter als 16 war brauchte sie keinen BSR mehr. Dann durfte sie auch ohne Führerschein nach Deutschland fahren, denn sie hatte ja genau wie mein Sohn die Fahrerlaubnis.
Tochter (deutsche) 25 Jahre alt, Wohnsitz in Deutschland, ohne Führerschein, durfte bei Besuchen bei uns in Frankreich mit dem Roller fahren, nicht aber in Deutschland.

Im übrigen sind die Versicherungen für diese Fahrzeuge in Frankreich wesentlich teurer als in Deutschland. Deswegen ist es günstiger den Roller auf den Namen eines Verwandten oder Bekannten in Deutschland zu versichern und sich das Gerät dann auszuleihen :)

So dürfte es auch kein Problem sein, die Simson-S50 in Frankreich zu fahren.

Es stimmt nicht, dass man bei mehrjährigem Aufenthalt in Frankreich seinen Führerschein umschreiben lassen muss. Allerdings gilt das nur so lange, wie man sich nichts zu Schulden kommen läßt, für dass man in Frankreich Punkte abgezogen bekommt. Nein, man kann sich nicht seine deutschen Punkte in Flensburg wieder abziehen lassen, wenn man in Frankreich erwischt wird :lol: .
Ich habe immer noch meinen grauen Lappen, der in vielen Bereichen nicht mehr lesbar ist und auf dem Bild sehe ich mir auch nicht mehr ähnlich. Bisher hat man mir seitens der Rennleitung nur empfohlen ihn mal umschreiben zu lassen, auch wenn es nicht obligatorisch sei.

Grüße aus dem Elsaß
Hardy
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