Führerschein umschreiben

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
Kanadierin
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 28. Januar 2011, 03:09

Freitag 28. Januar 2011, 03:21

Hallo,

mein Mann und ich leben in Kanada und wir wollen nach Frankreich auswandern. Wir sind Deutsche, deutsche Staatsangehörigkeit.
Mein Mann bekommt hier einen ganz normalen Arbeitsvertrag - so weit so gut.
Was mir ein wenig Kopfzerbrechen macht ist die Frage des Führerscheins.
Wir haben unseren deutschen Führerschein in Kanada tauschen müssen.
Zurücktauschen dauert ewig und drei Tage, wahrscheinlich länger als wir noch hier sind.
Können wir unseren kanadischen Führerschein in Frankreich in einen EU-Führerschein wieder tauschen?
Wir haben ja noch die 7,5 t-Regelung mit drin, dürfen LKWs also mit diesem Höchstgewicht fahren. Ist das bei normalen franz. Führerscheinen auch so?
Ich hoffe, es kann mir einer einen Tipp geben.
Ich muß hinzufügen wir sprechen zwar sehr gut englisch und deutsch, auch russisch ist ok, nur französisch ist noch nicht wirklich gut...

Vorerst herzlichen Dank
Kanadierin
Zuletzt geändert von Bine am Dienstag 1. Februar 2011, 23:42, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Betreff-Modizifierung zwecks besserem Suchergebnis
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Freitag 28. Januar 2011, 20:53

Hallo Kanadierin
lies Dir mal den Wikipedia Artikel durch.
Der alte Fuehrerschein 3 ist eine Besonderheit.
Ich wuerde auf alle Faelle versuchen, den deutschen Fuehrerschein zurueckzubekommen.
Wenn Du in F zur Prefekture gehst, wird man versuchen Dir nur den einfachen B, 3,5t anzudrehen. Ansonsten musst Du einen Gesundheitstest ueber Dich ergehen lassen und ...
als nicht EU.... , bist Du verpflichtet innerhalb eines Jahres den Fuehrerschein in F umzuschreiben.
bonne chance
Herbert
Tonton
Beiträge: 489
Registriert: Mittwoch 15. April 2009, 07:59
Wohnort: 21°Süd 55°Ost

Dienstag 1. Februar 2011, 08:20

Ich musste damals (war zur der Zeit noch Pflicht= meinen D'land Führerschein auch umschreiben auf den französischen, und die 7.5 t Klasse gibt es da halt nicht.
Habe hier also den ganz normalen B Schein... weiss nicht mehr, Herbert, ist der nicht sogar nur auf 2.8 t beschränkt im Franzosenländle???

In Deutschland habe ich natürlich weiterhin die 7.5t - die verliert man nicht.
Allerdings hätte ich keinen Nachweis hierfür !

Aber könnte ich irgendwann wiederbekommen, falls ich meinen F-Führerschein mal wieder in einen D-Führerschein umschreiben lassen sollte.

Diese Regelung gilt übrigens auch bei anderen nationalen Besonderheiten (ich denke hierbei besonders an die 125er cc Motorrad Regelung in Frankreich, mit dem Autoführerschein) und auch bei Verkehrsdelikten und Strafen !
Wenn man z.B. in Frankreich den Führerschein entzogen bekommt, gilt dieses für FRANKREICH !
In Deutschland ist man weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis.
Hat allerdings bei einer Verkehrskontrolle das Problem, dass man dann wohl zumeist nicht im Besitz der 'rosa Pappe' sein dürfte.
Gilt auch umgekehrt.

Genauso auch bei Punkten, diese sind/werden national ¨entzogen".

Andersherum, so hat man ja als älterer Autofahrer in Frankreich die Erlaubnis auch eine 125er CC Motorrad zu fahren. Sobald man über die Grenze fahren sollte damit, gilt diese Erlaubnis nicht mehr, da es diese Regelung in D'land nicht so gibt.

Also, dran denken: immer einen ERsatzführerschein auf Vorrat halten, sollte man kurz vor der Punktegrenze stehen (o.ä. "Risikofaktoren" haben).
Zumindest im Ausland darf man noch ganz legal weiterfahren - und es wäre schon gut, dieses dann bei einer Polizeikontrolle auch in Form eines Führerscheines vorzeigen zu können.
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Dienstag 1. Februar 2011, 08:48

Hallo,

früher wurden die in Deutschland genehmigten Gefährte bis 7,5 Tonnen eingetragen bei einem Wechsel zum französischen Führerschein.

Heute muss man Fahrpraxis und ärztliche Untersuchungen in bestimmten Abständen nachweisen. Auch eingetragene 7,5 Tonnen verfallen, wenn man nicht immer wieder fristgerecht medizinische Untersuchungen vorweist.

http://vosdroits.service-public.fr/F2843.xhtml
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 1. Februar 2011, 09:39

Tonton hat geschrieben:Wenn man z.B. in Frankreich den Führerschein entzogen bekommt, gilt dieses für FRANKREICH !
In Deutschland ist man weiterhin im Besitz der Fahrerlaubnis.
Hat allerdings bei einer Verkehrskontrolle das Problem, dass man dann wohl zumeist nicht im Besitz der 'rosa Pappe' sein dürfte.
Gilt auch umgekehrt.
...
Also, dran denken: immer einen ERsatzführerschein auf Vorrat halten, sollte man kurz vor der Punktegrenze stehen (o.ä. "Risikofaktoren" haben).
Zumindest im Ausland darf man noch ganz legal weiterfahren - und es wäre schon gut,
dieses dann bei einer Polizeikontrolle auch in Form eines Führerscheines vorzeigen zu können.
Dieses ist natürlich glatter Humbug und kann für den Fahrer eines Autos sehr teuer werden:
http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschei ... g-ausland/
Mit einem "europäischen Führerschein" aus einem anderen EU-Land dürften Sie in Deutschland auf keinen Fall fahren - selbst wenn er nach dem gleichen Prüfungsverfahren gemacht wurde, das auch in Deutschland vorgeschrieben ist. Hier dürfen Sie erst wieder ans Steuer, wenn Ihre Sperrfrist abgelaufen ist und Sie die medizinisch-psychologische Untersuchung bestanden haben.
Wer mehr wissen will, einfach bei google
Führerscheinentzug und Ausland
eingeben.
Immer daran denken:
Tonton ist ein Meistertrommler:
http://www.tonton-djembe.de/
Benutzeravatar
Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Dienstag 1. Februar 2011, 10:44

@chanteclair
Mit Ausdrücken wie Humbug wäre ich vorsichtig. Vor allem, wenn ich nur teilweise zitiere. Es hängt tatsächlich davon ab, welcher Führerschein im Ausland entzogen wird.
Wenn der deutsche Führerschein in F entzogen wird, dann gilt dies tatsächlich nur für F. Wenn der französische in F entzogen wird, dann gilt dies auch für die EU. Wenn Du schon zitierst, dann auch alles. Denn es steht:
Bei den strafrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr gelten aber weiter die unterschiedlichen nationalstaatlichen Regelungen. Nach wie vor kann jeder Staat für sein Gebiet Strafen und Fahrverbote verhängen. Das gilt natürlich auch für den Führerscheinentzug als "personengebundene Maßnahme". Ein "EU-Übereinkommen über den Führerscheinentzug" ist zwar geplant, liegt aber zur Zeit mehr oder weniger auf Eis.
Auch hier bin ich nicht sicher, ob dies stimmt, da seit 1.7.10 eine Harmonisierung durchgeführt werden sollte, d.h. daß Verkehrsverstöße, mindestens Geldstrafen, auch im jeweiligen Ausland geahndet werden sollen.

Ich will mir eine höchstpersönliche Bemerkung zum Stil gestatten: Einen Post als Humbug abzuqualifizieren ist unnötig und hier nicht üblich. Jede Menge sachlicher Beiträge sind jedoch höchst erwünscht.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 1. Februar 2011, 11:00

Aperdurus hat geschrieben: Jede Menge sachlicher Beiträge sind jedoch höchst erwünscht.
Wenn jemand einen Tip hier reinstellt, der einen Menschen straffällig machen kann, ist das in deinen Augen also sachlich? Ich bin da lieber etwas bescheidener und rate zur Vorsicht. Natürlich sind viele Verwaltungsakte staatsgebunden. Und wenn jemand seinen Führerschein fürs Auto entzogen bekommt, darf er immer noch sein Motorboot oder Flugzeug lenken.
Wenn ich mit meinem Schweizer Führerschein in Deutschland fahre, weil mir der deutsche Führerschein weggenommen worden ist, mache ich mich strafbar. Was soll an dieser Aussage unsachlich sein?
Benutzeravatar
Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Dienstag 1. Februar 2011, 11:19

Chanteclair hat folgendes geschrieben:Wenn jemand einen Tip hier reinstellt, der einen Menschen straffällig machen kann,
- Ein Tipp hat noch nie jemand straffällig gemacht :mrgreen: . Allenfalls die Befolgung eines solchen. Da gehört aber auch der eigene Wille dazu......
- Nach wie vor ist es so, daß der Entzug der deutschen Fahrerlaubnis in Frankreich nur für Frankreich gilt und nicht für andere EU- Länder. Französische Behörden können solch einen Hoheitsakt (noch) nicht für Deutschland ausführen.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 1. Februar 2011, 11:24

Aperdurus hat geschrieben: Nach wie vor ist es so, daß der Entzug der deutschen Fahrerlaubnis in Frankreich nur für Frankreich gilt und nicht für andere EU- Länder. Französische Behörden können solch einen Hoheitsakt (noch) nicht für Deutschland ausführen.
Jetzt erklär mir Unwissenden bitte noch, wie man in Deutschland Auto fahren darf, wenn der deutsche Führerschein bei den französischen Behörden gelagert ist.
Gruß Fritz
Benutzeravatar
Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Dienstag 1. Februar 2011, 11:41

Salut,
Chanteclair, man darf nicht zu eindimensional denken! Die Fahrerlaubnis besteht auch dann in D, wenn man nicht in physischem Besitz des Papiers/Plastiks ist. Da kann man sich höchstens eine Ordnungsstrafe einhandeln.
Im Übrigen wird der Führerschein von den französischen Behörden für die Dauer des Fahrverbots nicht behalten, sondern sofort an die ausstellende Behörde in D geschickt.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 1. Februar 2011, 11:41

Interessante Diskussion, die sich jetzt doch noch angebahnt hat.
jetzt wuerde ich nur gerne den Betreff aendern in Fuehrerscheinumaenderung nur wie :?: :shock:
salut
Herbert

Der Fuehrerschein B umfasst PTAC 3,5t
Ach was liebe ich die Franzoesischen Abkuerzungen.
hier ist das Gesamtgewicht, einschliesslich des 750kg Anhaengers gemeint.
http://www.pratique.fr/permis-conduire- ... ories.html
Permis B
Dès l'âge de 18 ans, pour conduire les véhicules pouvant comporter neuf places assises (au maximum avec le siège du conducteur) et dont le poids total autorisé en charge (PTAC) ne dépasse pas 3,5 t (y compris avec une remorque ne dépassant pas 750 kg).
Avec 2 ans d'ancienneté, ce permis permet de conduire des motocyclettes de 125 cm3 maximum limitées en puissance à 15 cv. Les titulaires d'un permis B ayant été délivré depuis le 1er janvier 2007 doivent, en outre, avoir suivi une formation pratique préalable de 3 heures, dispensée par un centre de formation à la conduite. A l'issue de cette formation, une « attestation de suivi de formation pratique à la conduite des motocyclettes légères » est délivrée par l'école de conduite. Mention doit en être faite sur leur permis de conduire.

Retrouvez l'article original Permis de conduire : les différentes catégories - Permis de conduire - Auto - Auto - Moto - Pratique
sur Pratique.fr
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Dienstag 1. Februar 2011, 11:46

Hallo,

Das alles hat zwar mit dem Threadthema nichts mehr zu tun, aber ich finde es eine unglaubliche Fahrlässigkeit, dass ein Führerscheinentzug in einem anderen Land nicht gilt. Jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, hat bewiesen, dass er nicht hinter ein Lenkrad gehört - egal wo.

Nicht zu fassen...
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 1. Februar 2011, 11:51

Aperdurus hat geschrieben: Im Übrigen wird der Führerschein von den französischen Behörden für die Dauer des Fahrverbots nicht behalten, sondern sofort an die ausstellende Behörde in D geschickt.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Also gut, dann denke ich nicht eindimensional, sondern praktisch, vorausgesetzt, obiger Satz trifft zu (kenne mich da nicht so aus):
Also, ich fahre in Deutschland mit dem Auto, habe keinen Führerschein, und wenn ich von der Polizei bei einer Kontrolle angehalten werde, sage ich: "Der ist bei der ausstellenden Behörde". Jetzt sage bitte mal, wie es weitergeht.
Gruß
fritz
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 1. Februar 2011, 11:58

Yoyo hat geschrieben:Hallo,
Das alles hat zwar mit dem Threadthema nichts mehr zu tun, aber ich finde es eine unglaubliche Fahrlässigkeit, dass ein Führerscheinentzug in einem anderen Land nicht gilt. Jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, hat bewiesen, dass er nicht hinter ein Lenkrad gehört - egal wo.
Nicht zu fassen...
Jetzt trete ich mal für die Leute ein, die ihren deutschen Führerschein im Ausland verloren haben:
Mal angenommen, im Land X ist es verboten, im Fahrgastraum des Autos eine geöffnete Flasche Schnaps mit sich zu führen und das bedingt im Land X ein Fahrverbot, auch wenn man 0 Promille hat.
In D bestehen aber keine diesbezüglichen Gesetze, er hätte sich bei diesem Vergehen in D also nichts zuschulden kommen lassen.
Dann wäre es nur gerecht, wenn er die deutsche Fahrerlaubnis in D wieder erhält.
Ist jedenfalls meine Meinung.
Fritz
Benutzeravatar
Aperdurus
Beiträge: 1663
Registriert: Mittwoch 8. Februar 2006, 08:49
Wohnort: südlich Lyon
Kontaktdaten:

Dienstag 1. Februar 2011, 12:14

Chanteclair:
Also, ich fahre in Deutschland mit dem Auto, habe keinen Führerschein, und wenn ich von der Polizei bei einer Kontrolle angehalten werde, sage ich: "Der ist bei der ausstellenden Behörde". Jetzt sage bitte mal, wie es weitergeht.
Langsam langweilt es mich. Deshalb mein letzter Beitrag zu diesem Thema. :cry:

- Wenn Du angehalten wirst von der deutschen Polizei, sagst Du: "Ich habe den Führerschein Klasse so und so. Aber leider nicht dabei." Dann fragen die per Funk in Flensburg nach, ob Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Das bist Du. Und alles ist gut. Vielleicht mußt Du den Führerschein später mal vorzeigen auf dem Revier.
- Den Führerschein kriegst Du ebenfalls sofort vom Landratsamt - falls dies die ausstellende Behörde ist - zugeschickt. Ohne Wenn und Aber.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 1. Februar 2011, 12:24

Aperdurus hat geschrieben: Den Führerschein kriegst Du ebenfalls sofort vom Landratsamt - falls dies die ausstellende Behörde ist - zugeschickt. Ohne Wenn und Aber.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Wenn dem so ist (habe da keine Erfahrung) wäre es wirklich ein Skandal.
Gruß Fritz
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 1. Februar 2011, 13:40

Yoyo hat geschrieben:Hallo,

Das alles hat zwar mit dem Threadthema nichts mehr zu tun, aber ich finde es eine unglaubliche Fahrlässigkeit, dass ein Führerscheinentzug in einem anderen Land nicht gilt. Jemand, dem der Führerschein entzogen wurde, hat bewiesen, dass er nicht hinter ein Lenkrad gehört - egal wo.

Nicht zu fassen...
Nun wissen wir also, daß es wichtig ist, mit welchem Führerschein man in welchem Land unterwegs ist. In Frankreich mit französischen Führerschein = Führerschein weg für die EU,
in Frankreich mit deutschen Führerschein = Fahrerlaubnis für Frankreich weg.
Dann gilt noch weiteres: Wenn ein deutscher Führerschein in D eingezogen ist, berechtigt ein Führerschein aus einem anderen Land nicht zum Führen eines Fahrzeuges.
Lassen wir es alle nicht so weit kommen.
Zum anderem ergibt sich eine weitere Einschränkung aufgrund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie deren Umsetzung im deutschen Recht zum 19.01.2009 vollzogen wurde. Demnach berechtigt ein EU-Führerschein nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland, wenn die deutsche Fahrerlaubnis entzogen war und die Eignungsmängel welche zum Entzug der Fahrerlaubnis führten nicht aufgehoben wurden. Nach aktueller deutscher Gesetzeslage können Bürger des Landes, welche nach deutschem Recht ein positives MPU-Gutachten beibringen müssen, diese Untersuchung nicht umgehen, indem sie zum Zweck des Führerscheinerwerbs in einen anderen EU-Staat ausweichen.
Quelle:
http://www.europa-fahrerlaubnis.com/EU_ ... chein.html
Tonton
Beiträge: 489
Registriert: Mittwoch 15. April 2009, 07:59
Wohnort: 21°Süd 55°Ost

Dienstag 1. Februar 2011, 14:10

Yoyo hat geschrieben:Hallo,

früher wurden die in Deutschland genehmigten Gefährte bis 7,5 Tonnen eingetragen bei einem Wechsel zum französischen Führerschein.
iiih, dann haben sie mich damals (1993) beschissen !
Aber woher soll ein "ambitionierter" Beamter auf der Prefecture sowas auch wissen.
Von meinem EU-Führerschein (deutschland, "rosa Pappe") wollten die sogar noch eine ÜBersetzung von einem amtlich vereidigten Übersetzer !

Wenigstens darin wusste ich nun Bescheid, und sagte ihm:
"Tja, wenn sie die haben wollen, dann machen & bezahlen sie das mal gerne....
... Nach EU Verordnung xxx sowieso (habe mir da einfach schnell eine Zahl ausgedacht), müssen sie seit xxx1992 sämtliche offiziellen Dokumente eines anderen EU Landes in seiner Original Sprache akzeptieren...."

Kam wirklich kurz vorher heraus, diese EU Verordnung, wurde auch oft genug in den franz. Medien erwähnt.
Aber die Beamten hatten keinen Schimmer.
Aber waren trotzdem irgendwie beeindruckt, denn umgehend verlangte man von mir keine Übersetzung mehr. Ging halt auch so.

Hatte keine Kraft mehr nach den ganzen Diskussionen auch noch um meine 7.5 t zu kämpfen. Sah es als aussichtslos an.
(und kannte auch nicht diese Bestimmung - und Internet gab's damals ja sowieso noch nicht)
Kanadierin
Beiträge: 2
Registriert: Freitag 28. Januar 2011, 03:09

Dienstag 1. Februar 2011, 18:00

Hallo,

vielen dank für all die mehr oder weniger zum Thema gehörenden Antworten :D

ich habe inzwischen irgendwo gelesen, dass ich mit meinem kanadischen Führerschein bis zu einem Jahr in Frankreich fahren kann. Dies würde mir genug Zeit bringn, meine ''Pappe'' umzutauschen gleich wo.
Notfalls habe ich ja auch schon überlegt, dass ich den Führerschein verloren haben könnte.
Läßt sich prüfen, in Kanada und auch in Dt liegt nichts gegen mich vor und woanders war ich nachweislich nicht - wenn ich Kanada verlassen will gibt es ja ein Stempelchen im Pass.
Meinen alten rosa Schein hab ich auch noch und in Dt hatte ich als Letztes einen scheckkartengroßen EU-Führerschein.
Mein Mann sagte mir, er kann sogar bis 15 Tonnen fahren (will er aber nicht) und in Dt haben sie ihm einen Motorradführerschein mit eingetragen, den er nie gemacht hat. Aber der deutsche Motorradführerschein gilt hier in Kanada ja nicht.

Also, ich habe noch ein wenig Zeit zum Knobeln, vielleicht schicken mir die kanadischen Behörden ja auch meinen Ausweis nach Frankreich im Austausch.

Also nochmals danke!

Gruß Kanadierin
Benutzeravatar
Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Dienstag 1. Februar 2011, 18:22

Kanadierin hat geschrieben:Hallo,
ich habe inzwischen irgendwo gelesen, dass ich mit meinem kanadischen Führerschein bis zu einem Jahr in Frankreich fahren kann. Dies würde mir genug Zeit bringen, meine ''Pappe'' umzutauschen gleich wo.
Präsentiere lieber deinen deutschen Führerschein. Von meiner Mexikanerin weiß ich, daß ihr mexikanischer Führerschein in F nicht anerkannt wurde und sie die Führerscheinprüfung hier neu machen mußte. Von Deutschland ist mir bekannt, daß während 6 Monaten der mexikanische Führerschein umgeschrieben werden muß wofür man bei einem mexikanischen Führerschein die Prüfungen ablegen muss, aber keine Pflichtstunden hat. Wobei letzteres wohl ohne Fahrschule schwierig wird. Wie das mit Papieren aus Kanada in Frankreich ist, weiß ich nicht. Es ist auch nur eine Überlegung, wie es vielleicht kommen könnte.
Antworten