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125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Dienstag 22. Januar 2008, 21:59
von MMMarkus
Hi,
meine Tochter hat einen deutschen Klasse B Führerschein (PKW bis 3,5 to.) seit 8 Jahren. In Deutschland darf Sie damit keinen 125er Roller fahren.

Franzosen dürfen mit Ihrem FS Klasse B in Frankreich 125er Roller fahren.

Darf eine Deutsche in Frankreich mit Ihrem deutschen FB Klasse B 125 fahren oder nicht?

Gruß Markus

Re: 125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Samstag 26. Januar 2008, 21:06
von Stefan Cilimba
Salut Markus,
es reicht ein Blick in die StVZO.
Hier ist exact beschrieben, welche KFZ Deine Tochter mit der FEKlasse B fahren darf.
125er gehört nicht dazu.
Es könnte sein, das sich das ändert wenn Deine Tochter den FS umtauscht.
Grundsätzlich gilt aber auch im Ausland: wenn Du eine deutsche FE hast, darfst Du auch im Ausland nur die Fz führen, die Du in D führten dürftest.
Ich darf z.B. mit meinem alten Klasse 3 auch in F bis 7,5 t führen, wenn ich den Lappen aber umtauschen würde, müsste ich bei der Prefäktur eine Anerkennung bis 7,5 t beantragen, automatisch machen die das nicht, ansonsten würde ich das Recht verlieren bis 7,5 t zu führen.
A+
Stefan

Re: 125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Sonntag 15. Februar 2009, 17:49
von arsad
Es könnte sein, das sich das ändert wenn Deine Tochter den FS umtauscht.
Guten Tag,

gibt es dafür irgendwo Quellen? Ich habe einen rosa Führerschein, 1985 erstellt und würde gerne auch einen 125 Roller fahren ohne einen extra Führerschein machen zu müssen.
Meine Recherchen sind aber nicht sehr eindeutig bisher.
vielen Dank im voraus

mfg

Arsad

Re: 125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Sonntag 15. Februar 2009, 18:31
von Stefan Cilimba
Hallo,
so ganz verstehe ich die Frage nicht!!
Die Quelle ist doch eindeutig benannt: die StVZO!!!!
Und die StVZO ist absolut eindeutig!!!!
Stefan

Re: 125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Sonntag 15. Februar 2009, 19:01
von arsad
Danke Stefan, aber so ganz verstehe ich nicht wie die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
mir bei meinem Problem weiterhilft. Vielleicht hast Du ja einen bestimmten Artikel auf den Du dich beziehst, so das ich nicht die gesamte Verordnung durchsuchen muss.

Außerdem interessiert es mich ob ich, wenn ich meinen Führerschein gegen einen EU französischen austausche unter französisches Gesetz falle und somit das Recht habe 125CC Krafträder zu fahren.

Aber Danke trotzdem für deine Antwort!

Re: 125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Sonntag 15. Februar 2009, 22:10
von Stefan Cilimba
Keine Angst,
die ganze StVZO nur für die Fs-Klassen wäre ein bischen übertrieben:-)).
Die Paragraphen mit den Fs-Klassen reichen!!!
Da findest Du genau beschrieben, welches Recht 1985 galt, als Du die Faherlaubnisprüfung (vulgo: Führerscheinprüfung) abgelegt hast und dieses Recht gilt auch heute noch. Du hast also den Fs der Kl. 3 und damit auch den Fs der Klasse 4, der in der Kl 3 eingeschlossen ist. Mit der Klasse 3/4 darfst Du nur "Mopeds" bis 50 km/h oder bis 45 km/h fahren.
Alle, die vor dem 01.04.1980 (ich bin nicht sicher mit dem Datum, is verdammt lang her) den Fs der Klasse 4 erworben haben, hatten damit auch die Klasse 1b für 80er, später auch 125er. D.h. Du musst beim Umschreiben evtl. darauf bestehen, dass der Fs Klasse 4 auch die 125er beinhaltet, vielleicht fällt ja die Beamtin auf der Prefectur darauf rein :-)))) .
Also fleissig die StVZO studieren :-)))
Stefan
Seit 1999 zum Glück nicht mehr Fahrlehrer der der Klassen "3 und 1", berechtigt zum Durchführen von Nachschulungskursen für Fahranfänger, zum Durchführen von Punkteabbaukursen, von der IHK anerkannter Ausbildungsbetrieb für Bürokaufleute, DiplSozPäd. , sondern Campingplatzbesitzer in der Dordogne :-))))) .
A+

Re: 125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Sonntag 15. Februar 2009, 23:07
von arsad
Super, vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!

Auch wenn ich das mit dem "vor dem x.x1980" schon kannte (deshalb habe ich ja extra erwähnt, daß meine Fahrerlaubnis 1985 erteilt wurde!).

Nun interpretiere ich deine Antwort so, daß ich auf den guten Willen bzw. auf das Unwissen der/des Beamten bei der Präfektur angewiesen bin!?

Es ist also nicht so, daß ich bei der Umschreibung automatisch auf geltendes französisches Recht (Erlaubnis 125CC Krafträder zu führen) beharren kann. Es ändert sich praktisch "nur", daß ich ein Punktekonto bekomme bei dem, im Falle von Infraktionen, Punkte abgezogen werden.

Wobei ich seit 2000 in Frankreich mit meinem deutschen Führerschein fahre und noch nicht einmal erwischt worden bin :D

Re: 125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Montag 16. Februar 2009, 00:18
von Stefan Cilimba
Salut,
Du hast es richtig interpretiert.
Nochmals: Es gilt die in der deutschen Fahrerlaubnis vermerkte Klasse mit den zum damligen Zeitpunkt gültigen Klassifizierungen.
Wenn Du also so'ne lächerliche 125er Knatterbüchse fahren willst, musst Du die entsprechende franz. Fahrerlaubnis erwerben. Dann würde ich lieber gleich die richtige FE für Motorräder erwerben.
A+
Stefan

Re: 125 er Roller mit Führerschein Klasse B?

Verfasst: Montag 16. Februar 2009, 09:02
von arsad
Na ja, lächerlich finde ich 125cc für 'nen Moped Anfänger ohne Ausbildung nicht gerade.
Ich muss mal schauen was ich nun mache, da ich dringend ein Fortbewegungs Mittel
brauche und einen 125er Roller hätte mir ein Kunde leihen können, daher meine Frage.
Ein 50cc ist mir dann vielleicht doch nen Tick zu klein. Und die Zeit für einen FS habe ich nicht.

Vielen Dank nochmal für deine Zeit, Informationen und Meinungen.

mfg

Arsad