Hallo zusammen,
habe folgende Frage und habe bislang nichts dazu gefunden, aber vielleicht ist ja jemand in ähnlicher Situation oder kennt sich da aus:
Der Mann möchte seinen 1. Wohnsitz nach Frankreich legen (da er auch dort die meiste Zeit verbringt), aber weiterhin in D gemeldet bleiben.
Die Ehefrau muß ihren 1. Wohnsitz in Deutschland belassen, da sie dort auch arbeitet und weiterhin Frankreich als "maison secondaire" nutzt.
Gibt es da irgend etwas was man beachten muß ?
- Ummelden des Mannes braucht er ja nicht (oder?), denn 1. Wohnsitz in Deutschland ist doch korrekt, da er ja keinen zweiten in D hat?? Er muß sich doch nicht abmelden?
Und wie verhält sich das dann bei der Besteuerung - Mann versteuert in F und Frau in D?
Vielen Dank für Tipps und Antworten.
Beste Grüße
Higgins
Wohnsitz bei Ehepaaren
- Ihre Ehefrau - und ggf. die Kinder - bleiben in der Wohnung. Ein Ehegatte hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie ständig wohnt. Vorausgesetzt, die Ehegatten leben im steuerlichen Sinne nicht dauernd getrennt (BFH-Urteil vom 6.2.1985, BStBl. 1985 II S. 331).
Hallo Higgins
Vielleicht findet sich ja bald die Fundstelle für obiges Urteil.
Wenn das Ehepaar steuerlich zusammenveranlagt wird, denke ich, geht das durchaus weiterhin in D. Es waere dann sinnvoll, den Steuerbescheid in F vorzulegen und so könnte der Ehemann zeigen, dass er seiner Steuerpflicht nachkommt und diese in D erfüllt.
salut Herbert
Hallo Higgins
Vielleicht findet sich ja bald die Fundstelle für obiges Urteil.
Wenn das Ehepaar steuerlich zusammenveranlagt wird, denke ich, geht das durchaus weiterhin in D. Es waere dann sinnvoll, den Steuerbescheid in F vorzulegen und so könnte der Ehemann zeigen, dass er seiner Steuerpflicht nachkommt und diese in D erfüllt.
salut Herbert