Hauptwohnsitz anmelden??

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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matthes
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Registriert: Sonntag 16. März 2003, 15:30
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Dienstag 17. August 2004, 14:37

Halo,

ich überlege ob ich für 2 Jahre die ich nun bald in Frankreich verbringen werde meinen Hauptwohnsitz dort anmelden soll??
Ich bin Student und das hätte schon mal Steuervorteile für meine Vater.
Aber wie problematisch ist das in F seinen Wohnsitz dort anzumelden (Card de Sejour Tehema will ich nicht ansprechen, weiss das es die seit diesem Jahr nicht mehr gibt werde wahrscheinlich trotzdem beantragen da manche Banken die sehen wollen bei der Kontoeröffnung)??
Aber wie funktioniert das mitDeutschland muss ich bei meinem aktuellen Wohnsitz sagen wohin ich den neuen verlegen werde? Nen Zweitwohnsitz behalte ich auf jeden Fall in D
Mir geht es vor allem um Wahlbenachrichtigung.

matthias
vigneredonne
Beiträge: 61
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Dienstag 17. August 2004, 21:48

Salut,

für 2 Jahre Frankreich?
Bloß kein Stress! - und den würde eine Ummeldung mit sich ziehen.
Den Hauptwohnsitz würde ich auf jeden Fall in Deutschland behalten.
Für die Kontoeröffnung in F braucht man nur eine EDF- oder Telefonrechnung, bzw. den Nachweis, daß man dort registriert ist, aber keine carte de séjour.

Gruß
Lilo
Stefan Cilimba
Beiträge: 186
Registriert: Samstag 13. April 2002, 22:38
Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne

Donnerstag 19. August 2004, 00:12

Bloss keinen Stress, die "Ummeldung", die es in der Form gar nicht gibt, ist gar kein Stress.
Der Rat meiner Vorschreiberin ist leider illegal. Wenn Du Deinen Lebensmittelpunkt für zwei Jahre nach hier verlegst, musst Du Dich in D abmelden. Der Rat würde Dich in die Illegallität treiben und illegale Ausländer liebt man hier genauso wenig wie in D.
Die "Wahlbenachrichtigung" für die BTWahl bekommst Du dann nicht zugeschickt, sondern Du kannst sie aus dem Internet runterladen.
Wenn Du aber hier wohnst und an Kommunal- oder Landtagswahlen in D teilnimmst ist dies ein Verstoss gegen die entsprechenden Kommunalwahl- und Landtagswahlgesetze, der mit Gefängnis bestraft werden kann.
Halte Dich einfach an die entsprechenden Gesetze und versuche keine illegalen Sachen, dann ist das Leben hier ziemlich stressfrei, auch für zwei Jahre.
Und denk daran, dass Du für Deine Zunkunft nach dem Studium evtl. die zwei Jahre nachweisen musst.
Mit illegalem Aufenthalt siehst Du dann aber alt aus!
Stefan
vigneredonne
Beiträge: 61
Registriert: Montag 3. November 2003, 20:16

Donnerstag 19. August 2004, 00:40

Salut,
in diesem konkreten Fall handelt es sich um Strasbourg/Elsass. Da gibt es immerhin die "Grenzgänger-Möglichkeit" - nicht illegal, im Übrigen genauso wenig wie das, was ich vorschlug.
Gruß
Lilo
Zuletzt geändert von vigneredonne am Donnerstag 19. August 2004, 00:41, insgesamt 1-mal geändert.
matthes
Beiträge: 22
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Donnerstag 19. August 2004, 09:51

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Naja ich werde auf jeden Fall meinen Hauptwohnsitz ummelden, weil das eben schon alleine besser für meinen Vater ist.
Wie gesagt ich denke bei mir muss man sich die konkrete Situation ansehen.
Ich frage mich halt nur wie das ist mit Deutschen die Ihren Hauptwohnsitz in F haben. Das mit der BTWahl hat mir Stefan schon beantwortet.
Dann meldet man sich also in Deutschland ab und dann in F an. Den deutschen Behörden muss man ja dann doch irgendwie sagen dass man in F lebt, denn welche Adresse steht zb auf meinem Perso dann und wer ändert die (die Franzosen??)
Also ehemalige Studenten die in Strasbourg waren hatten teilweise ne CdS mein Komillitone der dort hinzieht holt sich auch eine.
Ich werd dann mal mein Glück ohne versuchen. Ich will die Behördengänge so niedrig halten wie nur irgend möglich.
Was ist die EDF?? Wahrscheinlich son Mietnachweis oder?? Ich wohn im Studentenwohnheim mal sehn ob ich da sowas bekomme.

matthias
Stefan Cilimba
Beiträge: 186
Registriert: Samstag 13. April 2002, 22:38
Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne

Donnerstag 19. August 2004, 15:37

Hallo, es gibt keine Meldebehörde in dem Sinne wie bei uns. Die EDF (Stromrechnung) ersetzt hier die Meldebscheinigung. Den Perso kannst Du vergessen, der gilt nur für Leute, die In D wohnen, hier ist die CdS gültig oder Dein Reisepass. Wenn unser Perso abgelaufen ist, wird der auch nicht vom Generalkonsulat in Bordeaux erneuert. Der ist dann nur noch ein Andenken. Im Ausland lebende Deutsche unterliegen nicht der Personalausweispflicht.
Stefan
matthes
Beiträge: 22
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Montag 23. August 2004, 09:14

Hmm ok mir is das sehr unklar,
was heisst das konkret, Stromrechnung ersetzt Meldebescheinigung?
Ich muss mit meiner Stromrechnung irgendwo hin und die vorlegen?
Wie weisen sich Franzosen aus? Muss ich also ne Carde de Sejour beantragen??
Ich brauch doch irgendein Wisch von Frankreich damit ich In D sagen kann da wohne ich. Denn die werden sicherlich nicht meine BT-Wahlsachen an meinen Zweitwohnsitz in D schicken?
Wobei kann man in D nen Zweitwohnsitz haben und in F den Hauptwohnsitz??
Wäre nett wenn man mir Schritt für Schrit sagt was man machen muss.
Also zu erst in D abmelden den Hauptwohnsitz und nen Nebenwohnsitz anmelden.
dann nach F und dann???
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HeinBlöd
Beiträge: 441
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
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Dienstag 31. August 2004, 21:10

Hallo Matthes !

Du must in Deutschland bei der Abmeldung nur die neue Adresse angeben . Einen Nachweis brauchst du dabei nicht .
Wenn Du innerhalb D zwischen verschiedenen Kommunen umziehst , läuft das im Prinzip ja genauso.
Wenn Du in Frankreich keinen eigenen Stromanschluss hast (Studentenwohnheim o.ä ) , gehst Du einfach mit dem Mietvertrag zur Mairie und lässt Dir ein "Certificat Domicile" ausstellen . Das reicht in der Regel.
Franzosen weisen sich mit dem Französischen Perso aus :)
Der deutsche wird gar nicht geändert , weil Du EIGENTLICH einen Reisepass brauchst - zumindest bekommst Du , wenn der Perso abläuft , keinen neuen.
Die Carte de Séjour kriegste nicht mehr , selbst wenn Du darum bettelst :) , zumindest nicht als EG - Bürger.
Das hast aber eben auch den Nachteil , dass du keinen "Ausweis" mit Foto und Adresse hast.
Im Alltag aber eigentlich nicht so wichtig. Es gibt ja keine Meldepflicht und die Polizei kriegt bei Personenkontrollen Deine Adresse auch in sekunden so raus .
Für ein Bankkonto brauchst Du den Perso und einen Adressnachweis ( eben Strom/Telefonrechnung oder certificat von der Mairie) .Zumindest beim ersten mal , da dann erst mal bei der Banque du France ein Dossier angelegt werden muss, damit Du erst mal in Frankreich existierst , rein banktechnisch.
Das macht deine Bank aber bei der Kontoeroffnung online, dauert vielleich mit dem Konto ne Stunde.
Wie das mit dem Zweitwohsitz in D funktioniert, kann ich dir nicht sagen. Ich wollt keinen haben .

Viel Spass auf allen Ämtern!
Jens
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
Wohnort: Ardèche Sud

Sonntag 31. Oktober 2004, 17:35

Salut,
unter "Lebensabend in F" findest Du in der aktuellen Rubrik des Forums noch ein paar Hinweise.

Gruß, HGS.
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