Grundstückgewinnsteuer
Verfasst: Sonntag 14. April 2013, 11:41
Hallo liebe Gemeinde,
ich bin neu im Forum und brauche Hilfe.
Wir haben ein Chalet in Frankreich und möchten dieses verkaufen. Wir können zwar etwas Französisch, allerdings steigen wir bei dem "Beamtenfranzösisch" nicht so richtig durch.
Als wir das Haus gekauft haben, war es eine Bruchbude, aber der Kaufpreis war auch nicht hoch, wir haben sie quasi erneuert und viel investiert.
Nachdem die Grundstückspreise ziemlich gestiegen sind und wir viel investiert haben, möchten wir natürlich auch mehr für das Haus haben, als damals, als wir das gekauft haben.
Nun haben wir gehört und gelesen, dass beim Verkauf alleine der Kaufpreis mit dem Verkaufspreis verglichen wird und der Rest steuerpflichtig wird. Sind diese Investitionen nicht mit einrechenbar?
Dann haben wir auch noch gelesen, dass für einen bestimmten Personenkreis keine Steuer anfällt (Rentner, Pflegebedürftige...--> gilt das nur für Franzosen oder auch für Ausländer?) angeblich auch nicht für Personen, die keinen Wohnsitz in Frankreich haben.
Aber dies gilt mit 1000 Ausnahmen. Man steigt bei den Vorschriften nicht so richtig durch.
Was ist daran jetzt richtig? Ich bin Rentner, meine Frau arbeitet noch, wir haben unseren Hauptwohnsitz in Deutschland. Wir sind beide als Eigentümer eingetragen. Fällt diese Steuer jetzt bei einem Verkauf für uns an oder was gilt hier?
Wir sollten das wissen, damit wir uns ausrechnen können, welchen Verkaufspreis wir mindestens erzielen müssen, um auf unsere Kosten zu kommen.
Sicher gibt es im Forum einige Mitglieder, die sich da auskennen, bzw. schon mal in der Situation wie in der unsrigen waren.
Thomas
ich bin neu im Forum und brauche Hilfe.
Wir haben ein Chalet in Frankreich und möchten dieses verkaufen. Wir können zwar etwas Französisch, allerdings steigen wir bei dem "Beamtenfranzösisch" nicht so richtig durch.
Als wir das Haus gekauft haben, war es eine Bruchbude, aber der Kaufpreis war auch nicht hoch, wir haben sie quasi erneuert und viel investiert.
Nachdem die Grundstückspreise ziemlich gestiegen sind und wir viel investiert haben, möchten wir natürlich auch mehr für das Haus haben, als damals, als wir das gekauft haben.
Nun haben wir gehört und gelesen, dass beim Verkauf alleine der Kaufpreis mit dem Verkaufspreis verglichen wird und der Rest steuerpflichtig wird. Sind diese Investitionen nicht mit einrechenbar?
Dann haben wir auch noch gelesen, dass für einen bestimmten Personenkreis keine Steuer anfällt (Rentner, Pflegebedürftige...--> gilt das nur für Franzosen oder auch für Ausländer?) angeblich auch nicht für Personen, die keinen Wohnsitz in Frankreich haben.
Aber dies gilt mit 1000 Ausnahmen. Man steigt bei den Vorschriften nicht so richtig durch.
Was ist daran jetzt richtig? Ich bin Rentner, meine Frau arbeitet noch, wir haben unseren Hauptwohnsitz in Deutschland. Wir sind beide als Eigentümer eingetragen. Fällt diese Steuer jetzt bei einem Verkauf für uns an oder was gilt hier?
Wir sollten das wissen, damit wir uns ausrechnen können, welchen Verkaufspreis wir mindestens erzielen müssen, um auf unsere Kosten zu kommen.
Sicher gibt es im Forum einige Mitglieder, die sich da auskennen, bzw. schon mal in der Situation wie in der unsrigen waren.
Thomas