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Ferienhaus steuerlich absetzen

Verfasst: Sonntag 24. März 2013, 10:26
von Chanti01
Gestern habe ich mit den Eltern meines Freundes über unseren Sommerurlaub gesprochen.
Da Sie selbst auch gerne nach Frankreich fahren, überlegen Sie dort ein Ferienhaus zu kaufen.
Sie meinen für die Zeit der anderweitigen Vermietung könne man dies steuerlich in Deutschland geltend machen.
Miete angeben und Kosten abziehen und so die Steuern mindern!
Ist das wirklich so einfach?
Ich kann es nicht ganz so glauben?
Wer hat da eigene Erfahrungen?
Chanti :?:

Re: Ferienhaus steuerlich absetzen

Verfasst: Sonntag 24. März 2013, 11:36
von herbertp
http://www.pap.fr/argent/impots/les-rev ... eres-a1760

Bonjour Chanti,

ich fuerchte, wenn Du in Frankreich Deine Ferienwohnung vermietest, wirst Du in Frankreich ebenfalls steuerpflichtig, und kommst vom Regen in die Traufe :twisted: :twisted:
mal abwarten, wie es anderen ergangen ist ...
salut
Herbert

Re: Ferienhaus steuerlich absetzen

Verfasst: Freitag 29. März 2013, 16:35
von Manfred Heger
herbertp hat geschrieben:http://www.pap.fr/argent/impots/les-rev ... eres-a1760
ich fuerchte, wenn Du in Frankreich Deine Ferienwohnung vermietest, wirst Du in Frankreich ebenfalls steuerpflichtig, und kommst vom Regen in die Traufe :twisted: :twisted:
Herbert
Hallo - frohe Ostern ( wenn auch erst am Sonntag)!

...genau so ist es! Da ist höchste Vorsicht geboten, zumal die deutschen und französischen Behörden zusammenarbeiten. Mein Steuerberater verfügt sogar über französische Steuerformulare ( online ), um entsprechende Mandanten beraten zu können.
In der Regel wird man in solchen Fällen in Deutschland steuerpflichtig, weil man in Frankreich ja nichts absetzen kann. - Von was denn auch? Es sei denn, man hätte zigtausende an Mieteinnahmen...

Re: Ferienhaus steuerlich absetzen

Verfasst: Freitag 5. April 2013, 11:19
von Michelle S.
Eigene Erfahrungen habe ich nicht, aber ich weiß auch, dass die deutschen und französischen Steuerbehörden eng zusammen arbeiten. Ich persönlich würde es jedoch schade finden, wenn ihr aus diesem Grunde von Eurem Traum abkommt.

Re: Ferienhaus steuerlich absetzen

Verfasst: Samstag 6. April 2013, 16:08
von Klara
Guten Tag,

es besteht wie bereits gesagt Doppelsteuerabkommen.

1. Einnahmen sind in Frankreich zu versteuern:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/pu ... rticuliers
Formular 2042, Ausfüllen ist einfacher als es im ersten Moment aussieht!
Bei Gesamteinkünften unter 15.000€ vereinfachtes Verfahren möglich, d.h. Pauschbetrag wird von Gesamteinnahme abgezogen, Rest besteuert.
Seit 1. August 2012 müssen Ausländer, die in Frankreich Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen (auch Ferienwohnungen) haben, zusätzlich Sozialabgaben für diese Einnahmen zahlen. Dazu sind auf die steuerpflichtigen Einnahmen 15,5% zu entrichten.

2. In Deutschland Angabe der Einkünfte in Steuererklärung: steuerfrei jedoch Progressionsvorbehalt. "Negative" Einkünfte wie Kredit, Versicherung, etc. sind, vereinfacht gesagt, nicht absetzbar.

Bei Vermietung sind noch viele andere Dinge zu beachten. Ich wollte anfänglich auch vermieten, da ich das Haus momentan nur ca. sieben Wochen im Jahr nutzen kann. Ich sehe zwischenzeitlich aufgrund des Aufwands davon ab, bin aber auch in der komfortablen Lage, dass Freunde vor Ort und der nette Nachbar ein Auge auf das Haus haben.

Viele Grüße
Klara

Re: Ferienhaus steuerlich absetzen

Verfasst: Mittwoch 10. April 2013, 15:33
von Michelle S.
Das ist echt total wichtig, dass man jemanden vor Ort hat, der auf die Immobilien aufpasst, wenn man nicht zu Hause ist. Bemerkt man erst einmal, dass das Haus unbeobachtet ist und frei steht, wäre die Gefährdung durch Vandalismus einfach zu groß.

Re: Ferienhaus steuerlich absetzen

Verfasst: Montag 24. Februar 2014, 23:41
von La Joconde
Bonjour,

also, wir selber haben keine fewos in Frankreich, nur in Deutschland, insofern kennen wir nur die steuerlichen Regelungen für Ferienhausvermietung in DE (hier wird die vermietung steuerlich als Gewerbe eingestuft und wir müssen MwSt/USt an das Finanzamt abführen, unter 17500 EUR im laufenden Jahr kann man aber auch die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen und sich von der MwSt befreien lassen, genauere Infos unter (interdomizil.de/reisemagazin/vermieter/ferienwohnung-vermieten-steuerliche-hinweise) aber einige unserer Bekannten vermieten ihre Fewos in Südfrankreich und in der Bretagne und die müssen dafür auf jeden Fall auch steuern bezahlen.

wir kennen uns allerdings mit dem französischen Steuerrecht nicht so genau aus, daher würden wir euch raten, euch vor dem Kauf irgendeiner Ferienimmobilie in FR auf jeden fall mal ausführlich zu diesem zu erkundigen. der eigene Steuerberater ist in diesem fall immer eine sehr gute adresse