Haussitter, CESU, Vermietung, Steuer

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Finistere1969
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 12. Juli 2012, 16:04

Donnerstag 12. Juli 2012, 16:18

Hallo,

ich habe ein Ferienhaus in der Bretagne geerbt und habe nun das Problem, dass ich Leute finden muss, die sich um das Schmuckstück kümmern. Insbesondere um den bei dem regnerischen Klima wild wuchernden Garten. Wenn ich vermiete, brauche ich auch "Schlüsselübergeber", Reinigung usw. Ich will auf jeden Fall zumindest für die Arbeiten wie Putzen und Garten eine "offizielle" Lösung (nicht "Nachbarschaft"...)
Ich habe schon diverse Anzeigen im örtlichen Mitteilungsblatt und im Internet für gardiennage gesehen (es lebe das Web!!!) , dabei wird oft die Zahlung über den CESU angepriesen. Ich habe auch die Infos über dieses System auf service-public.fr usw. gelesen, habe aber nicht verstanden:
- wie kommt man als nicht in Frankreich Ansässiger an die CESUs? Muss ich mich als employeur online anmelden?
- Lohnt sich das überhaupt, denn die vielgepriesenen Steuervorteile kann ich ja eigentlich nicht nutzen, wenn ich in Frankreich keine Einkommensteuer zahle?
- Falls ich vermiete, kann ich dann die gardiennage-Ausgaben (egal ob per CESU oder Rechnung) in Abzug bringen?

Ich hoffe, dass hier jemand ist, der diese Fragen für sein Frankreich-Haus schon mal gelöst hat und mir weiterhilft! Merci beaucoup...
finistere
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Donnerstag 12. Juli 2012, 17:52

Bonjour Finistere,
Willkommen im Forum,
wie sieht es mit frz Sprache aus? Hier ein link
http://www.pap.fr/argent/impots/les-rev ... eres-a1760
ich koennte mir vorstellen, dass Deine Frage zu einer recht interessanten Diskussion und neueren Erkenntnissen zum EU-Steuersystem fûhren koennte.
à bientöt
Herbert
Finistere1969
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 12. Juli 2012, 16:04

Donnerstag 2. August 2012, 19:38

Hallo,

vielen Dank für Begrüßung + Linktipp, Herbert.

Offenbar ist es so: bei Vermietung von möbliertem Wohnraum wird das als "Kleinunternehmen" besteuert, wenn man unter 32.600 €/Jahr einnimmt, dann wird für die Kosten eine Pauschale von 50 % abgezogen, der Rest wird mit einem progessiven Steuersatz besteuert...
Klingt eigentlich ganz vernünftig - wahrscheinlich sind wir viel zu sehr an unser kompliziertes "Was kann ich absetzen"-System gewöhnt....

Was aber heißt, dass mir auf der Suche nach einem "maintenance de
residence secondaire" egal sein kann, ob CESU oder "normales Bezahlen" - denn mehr als die 32600 werde ich kaum einnehmen :-)

Au revoir à tous, finistere
Axurit
Beiträge: 91
Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 16:38
Wohnort: P.O.

Donnerstag 2. August 2012, 20:52

Finistere1969 hat geschrieben: - wie kommt man als nicht in Frankreich Ansässiger an die CESUs? Muss ich mich als employeur online anmelden?
Man braucht ein Konto bei einer französischen Bank. Bei der Bank beantragt man das Scheckheft, mit dem man die Leistungen wie mit einem ganz normalen Scheck bezahlt. Man kann sich online auf www.cesu.urssaf.fr registrieren, das ist aber keine Pflicht. damit kann man seine zahlungen verfolgen, Änderungen mitteilen, usw.
Finistere1969 hat geschrieben: - Lohnt sich das überhaupt, denn die vielgepriesenen Steuervorteile kann ich ja eigentlich nicht nutzen, wenn ich in Frankreich keine Einkommensteuer zahle?
Der Vorteil des CESU ist, dass ohne große Bürokratie ein sozialabgabenpflichtiges Arbeitsverhältnis hergestellt wird. Alternativ könnte der Leistungserbringer als Kleinunternehmer auf Rechnung arbeiten. Das ist für ihn aber sehr viel aufwändiger.
Finistere1969 hat geschrieben: - Falls ich vermiete, kann ich dann die gardiennage-Ausgaben (egal ob per CESU oder Rechnung) in Abzug bringen?
Ja, man bekommt von der CESU/URSSAF eine Jahresbescheinigung und gibt den Betrag in der Steuererkärung an.

Gruß
Rainer
Amadeus
Beiträge: 33
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 10:18

Freitag 10. August 2012, 07:53

Besser spät, als nie: Guten Morgen Finistère1969. Ich rate Ihnen ganz intensiv davon ab, etwa "Arbeitgeber" zu werden, sofern das mit URSSAF/Cheque Emploi u.a. verbunden wäre. Die Chance, dass Sie in Teufels Küche geraten, ist sehr hoch, denn in nullkommanix können Sie mit solch einem Vertrag Tausende von EUR in Gefahr bringen, sich eine Kündigungsschutzklage, die bis zu fünf Jahre über Ihnen drohen kann, einhandeln, abgesehen von Sonderzahlungen und golden handshakes, selbst wenn Sie nur kurzfristig und klar umrissen beschäftigt haben. Sowohl der CDI als auch der CDD Vertrag - tun Sie's nicht.

Wir haben einen Fall erlebt, der noch bizarrer ist -und bei der Gelegenheit gleich eine Warnung, da dieses Pärchen nach wie vor in FR unterwegs ist. Diese Personen gehen mit gefälschten Arbeitsverträgen vor. Ein Witz?Unmöglich? Nein, die eine Person, Schweizer Staatsbürgerin, ist damit vor den Prud'Homme gezogen und die Leute - meine Nachbarn - haben erst einmal verloren!!! Riesige Summen, Abfindung, ein Riesentrara - also Vorsicht mit diesen Geschichten. Die Sache unserer Nachbarn geht nun nach über einem Jahr endlich vor ein ordentliches Gericht, 300 km entfernt, und in ca. 1 Jahr geht die Geschichte weiter.
Ich rate Ihnen, sich einmal Seiten von englischen "Expats" anzusehen. Die sind voll von house sittern etc., incl. regelrechten Firmen, mit denen Sie mutmasslich den geringsten Ärger haben. Gite Changeover ist das Stichwort und Sie haben reiche Auswahl an Anbietern.

Also, wenn ichs so zackig sagen darf: Hände weg von Arbeitsverträgen in FR, Sie werden Ihres Lebens nicht mehr froh, wenn Sie an die oder den "Rcihtigen" geraten.

Noch ein Hinweis zu AE: wenn das eine einzelne Person ist, lassen Sie sich mindestens drei, besser sechs Referenzen (namentlich) geben, schon um nachweisen zu können, dass hier nicht ein Arbeitsverhältnis kaschiert wird.
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Freitag 10. August 2012, 10:53

Amadeus hat geschrieben: Diese Personen gehen mit gefälschten Arbeitsverträgen vor. Ein Witz?Unmöglich? Nein, die eine Person, Schweizer Staatsbürgerin, ist damit vor den Prud'Homme gezogen und die Leute - meine Nachbarn - haben erst einmal verloren!!! Riesige Summen, Abfindung, ein Riesentrara -
Es gefällt mir gar nicht, daß Sie hier Nationalitäten nennen, einmal können wir den Wahrheitsgehalt nicht überprüfen bei dieser Geschichte um drei Ecken, zum anderen sind die Nationalität und das Geschlecht wohl ohne Belang.
Das erinnert fatal an den "plombier polonais", mit dem die frühere frz. Regierung Stimmung machte gegen Arbeitskräfte, nicht französischer Nationalität waren oder sind.
Gruß
Piroschka
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Freitag 10. August 2012, 11:54

Piroschka hat geschrieben:Es gefällt mir gar nicht
Naja, so schlimm ist es auch nicht, da nicht generell die Schweizer gemeint sind! Sonder "die eine Person". Man muss sich hier nicht auf den Schlips getreten fühlen und eine unnötige Diskussion hervorrufen.
Amadeus
Beiträge: 33
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 10:18

Freitag 10. August 2012, 14:48

Finistère: Noch ein Nachsatz zum Thema AE : Worauf Sie sehr achten müssen, ist, dass die Ihnen angegebene SIRET auch zum "Metier", das Sie "einkaufen", passt.
Sehr viele Gärtner, die sich z.B. bei mir bewarben, lieferten eine SIRET Nummer, was erst einmal nicht schlecht ist. Ich rate Ihnen aber per google die SIRET zu checken. Auf den einschlägigen Seiten können Sie dann sehen, "wofür" die SIRET gilt. Der Grund ist leicht einsehbar. Die Mehrheit der AE, die sich bei mir bewarben, hatten als Firmen-Metier "Hausreinung" ausgesucht - was für Gartenarbeit nicht ausreicht. Die Abgaben für Gärtner sind sehr hoch;Vor allem, es wird unterschieden "Gartenarbeit" - "mit Power Tools" - oder ohne ... je nachdem, was aber insofern Unfug ist, denn Sie möchten ja ein Paket vergeben, damit die Arbeit schlicht erledigt wird.
Wenn Sie also einen "reinen Gärtner" ordern, beachten Sie die SIRET. Da Sie mit einiger Sicherheit auch "Rasen mähen" vergeben möchten: Vorsicht.
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Freitag 10. August 2012, 19:07

So viel ich weiß, sagt die SIRET-Nummer nur etwas aus über Firmennamen, Adresse und seit wann die Firma existiert und den jeweiligen Sitz des Unternehmens. Über die hauptsächliche Aktivität der Firma sagt der code APE (activité principale exercée) de la Naf (nomenclature des activités française) etwas aus. Siehe hier auf der Seite der APCE:

http://www.apce.com/pid1636/siren-siret-ape.html

Von dort aus gibt es an den passenden Stellen Links zur INSEE, um eine Nummer abzufragen. Die INSEE ist vielleicht vertrauenswürdiger als Google in diesen Fragen, denn sie vergibt immerhin die Nummern.

Die SIREN- oder SIRET-Nummer sagt aus, ob das Unternehmen als solches gemeldet ist und man nicht einer Scheinfirma aufsitzt, die gar nicht existiert. Über die SIRET-Nummer findet man auch den APE-Code heraus. Ein Mensch, der hauptsächlich Gärten etc pflanzt und betreut, hat zum Beispiel den APE-Code 8130Z:

http://recherche-naf.insee.fr/SIRENET_C ... /8130Z.htm
http://recherche-naf.insee.fr/SIRENET_C ... /8129B.htm (Pool Betreuung)
http://recherche-naf.insee.fr/SIRENET_C ... /8110Z.htm (Hausmeisterservice)

Die Abgaben des Gärtners haben den Kunden nicht zu interessieren, solange die SIRET-Nummer des Unternehmers gültig ist und ihm gehört und man eine ordentliche Rechnung mit Adresse und SIRET bekommt.

Was die CESU angeht, kenne ich mich nicht aus, das können ja andere beantworten.
Amadeus
Beiträge: 33
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 10:18

Samstag 11. August 2012, 10:35

Einen schönen guten Tag:

Noch ein kleiner Zusatz für Finistère1969 - und: Interessierte - Betroffene - künftige Auftraggeber:


http://www.infogreffe.fr/infogreffe/jsp


Was ich gerne anfügen möchte: es ist überaus wichtig für einen Auftraggeber, zu prüfen, ob z.B. der Auftragnehmer eine alte SIRET verwendet - oder bereits eine grössere Anzahl von SIRET für ihn eingetragen waren. Es ist überaus wichtig, z.B. bei Baufirmen oder auch Landschaftsgartenbau etc. genau nachzusehen,
ob das Unternehmen/der Unternehmer tatsächlich für die vorgesehene Arbeit zugelassen ist - Stichwort Versicherung, u.a. auch Haftung*.

Yoyo: "Die Abgaben des Gärtners haben den Kunden nicht zu interessieren."

Die Abgaben bzw. Kategorie "interessieren insofern", als sie Indikator dafür sind, "wofür exakt " der AE eigentlich "zugelassen" ist. Welche Abgabenart der AE leistet, erkennt man - siehe oben und unter den sehr guten Links von Yoyo.

Beispiel: der Gärtner, der um Abgaben zu sparen, sich als "Hausreinigungsfirma" registriert: Sowohl er, als auch der Auftraggeber betreiben damit Schwarzarbeit. Von einem Unfall im eigenen Garten, den der AE (hoffentlich nicht) erleidet, ganz zu schweigen.

Ich wäre also mehr als zurückhaltend und daher der unermüdliche Rat, die Finger von Cheque Emploi oder sonstigen Verträgen zu lassen, WENN man als Auftraggeber (auch Privathaushalt) fungiert. Für AE wiederhole ich es ebenso unermüdlich: man lasse sich nachweisen, dass dieser AE mehrere KUNDEN hat, im anderen Fall man ebenfalls bei "Schwarzarbeit" landet.

Ich stimme sehr gerne zu, dass das Ausmass, zu dem ein harmloser Auftraggeber in puncto Verifikation und Validierung eines Auftragnehmers, zur Eigensicherung, "gezwungen" wird, bei mir leichte Übelkeit auslöst: aber, vor Gericht sind im Zweifel diese Fragen nicht mehr von Belang. Oder in einem Haftungsfall.

Gleichviel: ich beende hier meine freundlichen Hinweise, nachzulesen sind die Fakten aufs Ergiebigste und, bei teuren Auftragsvergaben, empfehle ich darüberhinaus, sich die Versicherungspolice (Decennale*) samt einer Bestätigung, wonach die Versicherung aktiv ist sowie die Karte der Chambre de Metiers in Kopie aushändigen zu lassen. Google oder andere Suchmaschinen geben dazu eine Vielzahl von Quellen.
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