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Plus Value und Steuer

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2009, 11:13
von Richard
Hallo Forumsmitglieder

Muss beim Verkauf einer Eigentumswohnung (Hauptwohnsitz) die Differenz des Wertzuwachses versteuert werden? Die Wohnung wurde vor 3 Jahren gekauft.

Ich habe einen Hinweis im Internet gefunden, dass eine als Hauptwohnsitz genutzte Wohnung dieser Versteuerung nicht unterliegt. Irgendwie habe ich aber in Erinnerung, dass eine Wohnung erst nach 5 Jahren ohne Plus Value Steuer weiterverkauft werden kann. Hat jemand damit Erfahrung gemacht?

Re: Plus Value und Steuer

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2009, 12:21
von herbertp
http://www.paris.notaires.fr/art.php?cID=283&nID=735

es muss die residence principale sein, dann ist die Zeitdauer nicht festgelegt

salut
Herbert

Re: Plus Value und Steuer

Verfasst: Mittwoch 7. Januar 2009, 20:18
von gittachen
"Immobilien, die als Wohnsitz von EU-ansässigen Steuerausländern dienen, sind von dieser Besteuerung befreit, soweit der Veräußerer (Eigentümer) zu irgendeinem Zeitpunkt vor der Veräußerung mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen in Frankreich unbeschränkt steuerpflichtig war. Diese Ausnahmevorschrift betrifft nur die einmalige Veräußerung einer Immobilie. Hierzu sei angemerkt, dass der Verkauf der Hauptwohnsitzimmobilie ("résidence principale") für französische Steuerpflichtige immer steuerfrei bleibt. Der Normalfall für einen nicht französischen steuerpflichtigen Immobilienbesitzer dürfte jedoch die Besteuerung der erzielten Buchgewinne ("plus values") sein.

http://www.coffra.de/site006/de/c_news/news_immo01.htm

Welche Verpflichtungen habe ich beim Verkauf einer Immobilie in Frankreich ?
Wenn Sie seit weniger als 15 Jahren* Besitzer sind, müssen Sie :
• Eine «Déclaration de plus-value» (Wertzuwachserklärung) abgeben, selbst wenn Sie keine Abgaben zu zahlen haben.• Einen Steuervertreter bestimmen, wenn der Anteil des Verkaufspreises den Sie erhalten größer als 150.000 € ist.
Bin ich steuerbefreit ?
Ja, unter gewissen Bedingungen,
• Wenn Sie mindestens 2 Jahre lang hintereinander steuerlich in Frankreich ansässig waren;• Wenn Sie Bezugsberechtiger einer Alters- oder Invalidenrente sind.
• oder wenn der Verkauf geringer als 15.000 € ist bzw. im Fall einer Enteignung.

http://www.sarf.fr/allemand.asp

auf dieser Seite kann man auch gleich die anfallenden Steuern ausrechnen lassen. :mrgreen:

Re: Plus Value und Steuer

Verfasst: Donnerstag 7. Oktober 2010, 23:40
von Alexandrus
Hi,
zum Thema plus value siehe auch unser ebook "Verkauf von Immobilien in Südfrankreich", das Du über unsere websites frankreich-immobilien.de kostenlos herunterladen kannst.
Gruß
Alexandrus

ergaenzt von Herbertp
Bonjour Alexandrus, Ich warte noch "moderat" ab, wann dieser Beitrag als zu sehr Werbung (von hoeherer Ebene) die gelbe oder rote Karte erhaelt. :shock:

Liebe Forumsbesucher,
die obigen links fuehren zu einer Seite eines Immobilier Hilgenberg in Mougins, der nach Anforderung und Erhalt Ihrer Emailanschrift, Namen und Telefonnummer, Ihnen einen Dowloadlink schickt zu einem PDF mit 33 bzw 37 Seiten an Informationen zum Immobilienerwerb bzw Verkauf Ihrer Immobilie im Bereich Côte d'Azur.
salut
Herbert