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Zuwegung zum Haus

Verfasst: Freitag 26. April 2019, 07:35
von Günter
Hallo,
hier aml wieder eine Spezialfrage: Zu meiner Grundstückseinfahrt gibt es einen ca. 50 m langen, unbefestigten Weg, der sich bei Regen regelmäßig in einen Schlammpfad verwandelt. Der Untergrund besteht aus tiefgründigem Lehm und wir durch Trecker und Kuhtrieb regelmäßig durchgewalkt. Für einen normalen Wagen sind diese letzten Meter oft überhaupt nicht zu überwinden und einen SUV habe und will ich nicht :? .
Und Tonnen von Split haben auch immer nur temporär was gebracht.
Meine Frage also: weiss hier jemand, ob nicht vielleicht die Gemeinde dafür zuständig ist? Es handelt sich schließlich nach meinen Informationen um einen öffentlichen Weg und ich zahle letztlich auch meine Grundbesitzabgaben. Ich möchte aber ungern mit Forderungen auftreten, die hier vielleicht völlig unberechtigt sein könnten, daher meine Ratsuche hier im Forum.
Danke im Voraus, Günter

Re: Zuwegung zum Haus

Verfasst: Freitag 26. April 2019, 15:10
von Piroschka
Wie ist der Weg denn im Kataster ausgewiesen? Als Chemin rural, als Fremdeigentum mit Wegerecht oder steht er in Ihrem Eigentum?

Re: Zuwegung zum Haus

Verfasst: Samstag 26. Oktober 2019, 07:19
von Anja4
Es gibt auch die Möglichkeit einen Antrag zur eigenen Zugänglichkeit zu stellen. Da muss klar gestellt werden, dass der Weg bei Regen nicht Zugangsfähig ist. Dann kannst Du selbst aktiv werden oder halt die Behörden darauf aufmerksam machen.