Internationaler Führerschein ausreichend ?

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Kerstin
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Donnerstag 16. Januar 2003, 14:07

Hallo mal wieder !
Wie sieht es eigentlich mit dem Auto fahren in FR aus ?
Reicht ein internationaler Fuehrerschein oder muss man wie in Amerika nochmal eine Pruefung ablegen ?
Merci für eure Hilfe..
Kerstin
Pariser
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Donnerstag 16. Januar 2003, 14:28

Bonjour Kerstin,
Wenn man danach ginge, wie einige hier fahren, müssten eigentlich keine FS benötigt werden ;-).

Aber im Ernst: F als Mitglied der EU erkennt den dt. FS an, d.h. Du kannst mit ihm hier fahren und brauchst keinen neuen FS zu machen. Allerdings wirst Du ein paar Fahrstunden brauchen, um Dich hier einzufuchsen.
Im Generellen finde ich es übrigens wesentlich entspannter, hier (selbst in Paris) zu fahren, als in D...

P.S. Ich kann Dir auch nur empfehlen, einen dt. Wohnsitz (Adresse) zu behalten...
Stefan Cilimba
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Freitag 17. Januar 2003, 22:16

Hallo, Pariser hat recht, man braucht normnalerweise keinen franz. FS, der Deutsche gilt hier auch, wenn man hier seinen ersten Wohnsitz hat und damit eine carte de sejour. Vor der Einführung des EU FS im Juli 1999 musste man eigentlich seinen deutschen FS nach spätestens einem Jahr umtauschen (keine erneute Fahrprüfung ablegen), wenn man im Besitz der Carte de sejour war, aber selbst das brauchten wir nicht, da wir unsere Autos und Motorräder noch in D angemeldet und auch unseren Lebensmittelpunkt noch in D hatten.
Es gibt nur eine Möglichkeit, das man seinen FS zwangsweise tauschen muss, und zwar wenn man in F Punkte sammelt mit einem Auto, das in F zugelassen ist. Die franz. Behörden können nämlich niemand mit einer ausl. Fahrerlaubnis in F Punkte anhängen.
Diese Sache ist für alle, die noch vor dem 1.7.1999 den alten FS der Klasse 3 gemacht haben von Bedeutung, denn der gilt für Fz bis 7,5 t zul. Ges.gew. Das hat es in F nie gegeben, deshalb gilt der zwangsweise umgetauschte FS nur bis 3,5 t, wie jetzt in D der FS der Klasse B. Ausserdem hat man dann Probleme beim Ziehen eines Anhängers.
Deshalb: Alle in F lebenden Deutschen, die noch den alten FS haben, sollten besonders vorsichtig sein bei roten Ampeln, zu schnell fahren (mehr als 20 km/h zuviel) , überfahren von durchgezogenen weissen Linien usw.
Der franz. Punktekatalog ist auf der Website der Regierung zu finden.
Gute Fahrt und Grüsse aus dem Grünen Perigord
Stefan
phillinee
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Freitag 27. Januar 2012, 17:23

HAllo Stefan,
Habe zu deinem Beitrag eine Frage bezüglich des Führerscheinumtausches.
Ich bin mit dem Auto (immatrikuliert in Frankreich) meines Mannes (Franzose) ein bischen zu schnell gefahren (121 anstatt 110 km/h) und haben per Post ein Strafmandat auf den Namen meines Mannes erhalten. Ich selbst habe immernoch meinen deutschen Führerschein, habe aber keinen Wohnsizt mehr in Deutschland und hatte bisher noch nie einen Punktabzug/zuschlag.
Wenn ich jetzt den PV bezahle und auf meinen Namen ausstelle, wird die Prefecture uns zurückschreiben, dass ich meinen Führerschein umtauschen lassen muss? Oder wird das nur verlangt, wenn die Polizei die Person direkt nach dem Delikt anhält?
Vielen Dank im Voraus.
Phillinee
Carola&Carola
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Freitag 27. Januar 2012, 21:02

phillinee hat geschrieben:HAllo Stefan,
Habe zu deinem Beitrag eine Frage bezüglich des Führerscheinumtausches.
Ich bin mit dem Auto (immatrikuliert in Frankreich) meines Mannes (Franzose) ein bischen zu schnell gefahren (121 anstatt 110 km/h) und haben per Post ein Strafmandat auf den Namen meines Mannes erhalten. Ich selbst habe immernoch meinen deutschen Führerschein, habe aber keinen Wohnsizt mehr in Deutschland und hatte bisher noch nie einen Punktabzug/zuschlag.
Wenn ich jetzt den PV bezahle und auf meinen Namen ausstelle, wird die Prefecture uns zurückschreiben, dass ich meinen Führerschein umtauschen lassen muss? Oder wird das nur verlangt, wenn die Polizei die Person direkt nach dem Delikt anhält?
Vielen Dank im Voraus.
Phillinee
Da die Autokonzerne schon eine Sicherheits"karenz" von 5% beim Tacho einbauen müssen

http://www.pratique.fr/exces-vitesse-qu ... tions.html

außerdem eine Toleranz bei der Berechnung eingespeist ist, scheint "ein bißchen zu schnell" wohl recht wohlwollend im Eigenumgang.
Vermutlich wird die Préfecture kein virtuelles Punktekonto anlegen wollen und - wie es die Rechtslage auch vorschreibt - auf Umschreibung bestehen.
Stefan hat sich 2003 zu dem Thema geäußert, vielleicht ist er unter einer seiner Webseiten zu erreichen.
Carola
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phillinee
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Freitag 27. Januar 2012, 21:57

Vitesse contrôlé 121 km/h, vitesse retenue 114 km/h... also 4 wohlwollende km/h

Wenn jemand eine konkrete Antwort hat und nicht nur Vermutungen komme ich wohlwollend wieder.

Schönen Abend noch.

Phillinee
Carola&Carola
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Freitag 27. Januar 2012, 22:35

Carola&Carola hat geschrieben:
bischen zu schnell gefahren (121 anstatt 110 km/h) und haben per Post ein Strafmandat auf den Namen meines Mannes erhalten. Ich selbst habe immernoch meinen deutschen Führerschein, habe aber keinen Wohnsizt mehr in Deutschland und hatte bisher noch nie einen Punktabzug/zuschlag.
Wenn ich jetzt den PV bezahle und auf meinen Namen ausstelle, wird die Prefecture uns zurückschreiben, dass ich meinen Führerschein umtauschen lassen muss? Oder wird das nur verlangt, wenn die Polizei die Person direkt nach dem Delikt anhält?
Vielen Dank im Voraus.
Phillinee

http://www.pratique.fr/exces-vitesse-qu ... tions.html

außerdem eine Toleranz bei der Berechnung eingespeist ist, scheint "ein bißchen zu schnell" [...]
Vermutlich wird die Préfecture kein virtuelles Punktekonto anlegen wollen und - wie es die Rechtslage auch vorschreibt - auf Umschreibung bestehen.
Carola
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Auf Hawaii sind 121 minus 114 gleich 7 und 121 sind 11 = 10 % schneller als erlaubt.

Den Ehemann vielleicht mal den link lesen lassen.
Lesen, was Stefan 2003 schrieb, inzwischen ist die Rechtslage ungünstiger; und was ich mit den Worten "wie es die Rechtslage auch vorschreibt" meinte, zu verstehen versuchen.
Oder wiederkommen, vielleicht kaut es noch einmal jemand mit smilies vor und durch? :mrgreen:
wolle
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Freitag 27. Januar 2012, 22:57

phillinee hat geschrieben: ...Wenn ich jetzt den PV bezahle und auf meinen Namen ausstelle, wird die Prefecture uns zurückschreiben, dass ich meinen Führerschein umtauschen lassen muss? Oder wird das nur verlangt, wenn die Polizei die Person direkt nach dem Delikt anhält?
Vielen Dank im Voraus.
Phillinee
Ja!
Wenn du direkt angehalten wirst und der Flic schlechte Laune hat, wird er darauf bestehen!
Wer die PV bezahlt ist egal... das koennte ja auch deine Oma machen.
Den Punktabzug hat natuerlich dein Mann an der Backe :mrgreen:

salut wolle
herbertp
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Samstag 28. Januar 2012, 09:16

"ein bißchen zu schnell"
wird von verschiedenen Menschen sehr verschieden interpretiert.
Und wenn man hier franzoesisches Recht und deutsches Recht vergleicht, dann sieht man deutliche Unterschiede. Und ich finde es ueberhaupt nicht gerecht, wenn bei Ueberschreitung von 1kmh ich die gleiche Summe zahlen muss wie bei 19kmh :shock:

http://www.easydroit.fr/code-de-la-rout ... itesse.htm
http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... gkeit.html

salut
Herbert
et bonne route
herbertp
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Samstag 28. Januar 2012, 09:48

das Oeffnen des frz Links ist etwas seeehr langsam deshalb hier ein anderer Versuch.
salut Herbert
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Tonton
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Samstag 28. Januar 2012, 12:38

Genau, wobei man in D'land noch einen gewissen Bonus von 1O% abgezogen bekommt für Messungenauigkeiten,
als 60 km/h nur noch 54 gezählt werden.

Franz. Messgeräte "sollen" wohl genauer sein, nix Bonus, werden 51 kmh gemessen, dann ist auch das Ticket fällig, wenn 50kmh die Höchstgeschwindigkeit ist.

Mein Freund Müller (sein echter Name, ist Elsässer), ist deswegen schon ganz in Rage, und er stellt sich immer hin, wenn vor unserer Stammkneipe sich die Motorradblitzer wieder hinstellen (machen sie gerne da) und bölkt da immer rüber (auf Deutsch): "Da sind die Wegelagerer ja wieder....."

Das ist immer lustig, denn manchmal verstehen die das ganz gut, tun aber so, als wären sie doof, und vertrotteln sich dann lieber.
Hat uns schon so manchen heiteren Moment bescherrt.

Aber wenn die so weitermachen, fliegen da irgendwann nochmal Steine, statt Worten.
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Bernd und Heide
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Samstag 28. Januar 2012, 15:56

Danke, Herbert, für Deine Mühe mit den Tabellen.
Sehe ich das so richtig, daß in F dann alles, was z.B. bei 50 dann zwischen 50 und 60 liegt, immer mit 135 Euro und 1 Punkt "bedacht" wird?

Salut

Bernd.
herbertp
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Samstag 28. Januar 2012, 16:13

Hallo Bernd, hallo Heide.

Mit etwas Glueck brauchst Du die 135€ nicht zahlen, sondern einen reduzierten Betrag. Das sind dann nur 90€ unter der Bedingung dass Du innerhald einer (?? bestimmten kurzen) Zeitspanne zahlst, Dein Vergehen damit anerkennst und keinen Einspruch machst. Wenn man Einspruch einlegen will, hat man trotzdem erst die hoehere Summe zu entrichten und kann dann ... abwarten ... und ...
Das mit dem Punktabzug, dazu kann ich nicht viel sagen. Damals war ich noch kein Resident fiscale. :D
salut
Herbert
Tonton
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Sonntag 29. Januar 2012, 13:30

Ist nicht manchmal so, Herbert, sondern IMMER !
Allerdings hat man nur 3 Tage Zeit !

Ich habe es trotzdem schon mal "erst" 30 Tage später gezahlt, UND den Schnellzahlerbonus abgezogen.
Geht trotzdem durch - die sind ja schon froh, dass überhaupt gezahlt wurde.
Geht auch bei Straftickets fürs Parken - ich glaube, das waren vor der Erhöhung immer so 11 E sofort - 17 Euro im Regelfall und 27 bei Verschlafen.

Ich habe auch mal erst nach 2 Jahren und der Mahnung 11 Euro hingeschickt - und nie wieder was von denen gehört.
Wäre wohl teurer nochmal zu versuchen, die Differenz einzutreiben, und so konnten sie wenigstens den Posten "ausbuchen".

Aber mit den Punkten, glaube mal nicht, dass Dir diese nicht abgebucht wurden !
Die waren auch weg, egal, wo Du wohnhaft bist/warst.
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