Roller in Frankreich und Deutschland

Die Reise selbst: Routen, Flug & Zug, Autostop, Etappenunterkünfte etc.
Antworten
dragonluck
Beiträge: 17
Registriert: Dienstag 13. Juni 2006, 22:13

Dienstag 13. Juni 2006, 22:18

Hi Leute,

vielleicht habt ihr eine Ahung wo ich an die Info komme:

In D ist es wie folgt: mit B-Klasse Führerschein darf ich Roller mit 50ccm und 45km/h fahren.

Aber wie schaut es da in F aus? Welche Einschränkungen gelten dort? Habe nämlich in F Arbeit gefunden und werde "mein Leben" dort "neu" aufbauen.

Wer noch Tips hat - bzw Dinge die man beachten sollte - nur her damit. ;)

Gruß,
Euer Dragon
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
Wohnort: Ardèche Sud

Mittwoch 14. Juni 2006, 02:24

Dein deutscher Führerschein (EU-Dokument) gilt in allen Ländern der Union unverändert. Ich empfehle Dir, auch bei Umzug nach F eine deutsche Meldeadresse und damit Deinen Personalausweis beizubehalten, dann kann's keine Probleme geben.

Heinz-Günter
dragonluck
Beiträge: 17
Registriert: Dienstag 13. Juni 2006, 22:13

Mittwoch 14. Juni 2006, 07:33

Ok - viellleicht habe ich es ein bisschen schlecht Formuliert.

B-Führerschein D: Roller bis 50ccm max 45km/h
B-Führerschein F: Roller bis 125ccm max xxxkm/h?!?

Die Frage die sich mir stellt ist, darf ich mit einem D Führerschein (B-Klasse) ebenfalls eine 125er in F fahren, oder gilt meine Beschrenkung durch den D Führerschein weiterhin (also nur 50ccm auch in F)?

Zudem ist es mein Ziel mich komplett aus D abzumelden um doppelten Kosten zu entgehen. Die Arbeit in Frankreich ist zudem unbefristet - von daher auch nachvollziehbar. ;)

Gruß,
Euer Dragon
karoline
Beiträge: 25
Registriert: Montag 17. April 2006, 21:12

Donnerstag 15. Juni 2006, 16:46

Mal ne andere Frage:

Kann es sein, dass man in Frankreich für Motorroller bis 50ccm gar keinen Führerschein braucht?
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Donnerstag 15. Juni 2006, 20:37

Hallo Karoline,
sieh mal hier:
http://www.botschaft-frankreich.de/arti ... rticle=374

dort sind Deine Fragen beantwortet.

u.a.
Mofas:

Für folgende Mofatypen ist kein Führerschein erforderlich, sondern eine Verkehrssicherheitsprüfung:
- Hubraum maximal 50cm3
- Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Automatikgetriebe

Das erforderliche Mindestalter beträgt 14 Jahre, der Fahrer muss außerdem versichert sein.
Antworten