Auto nach Frankreich verkaufen

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bsaa10
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Mittwoch 3. August 2005, 00:16

Hallo,

ich habe eine Frage. Ich möchte mein Auto verkaufen und es hat sich ein Mann aus Paris gemeldet, der am Wochenende nach Berlin kommt um es abzuholen.

Meine Frage: Wenn er das Auto in Frankreich ummeldet werden automatisch die Deutschen Behörden informiert oder muss ich das Auto schon vorher in Deutschland abmelden und er muss sich so was wie rote Nummern aus Frankreich mitbringen?

Ich bedanke mich im Voraus.

Gruß

Ingo Kaiser aus Berlin
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Gero
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Mittwoch 3. August 2005, 08:06

Hallo
man kann auch in Frankreich ein dt. Fahrzeug abmelden (Konsulat oder Honorarkonsul). Empfehlenswert ist es aber eher, das Fahrzeug regulär abzumelden. Der Käufer kann sich ja, sofern das Auto noch TÜV hat, Überführungskennzeichen für die Überführung nach Frankreich besorgen.
Gruß
Gero
Intercoop
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Mittwoch 3. August 2005, 23:45

Hallo!

Die Überführungskennzeichen muss er sich aber schon in Frankreich besorgen.
In Deutschland bekommt man diese nur, wenn man auch in Deutschland einen Wohnsitz hat.
gruß
Jutta
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Gero
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Donnerstag 4. August 2005, 07:45

Intercoop schrieb
Hallo!

Die Überführungskennzeichen muss er sich aber schon in Frankreich besorgen.
In Deutschland bekommt man diese nur, wenn man auch in Deutschland einen Wohnsitz hat.
gruß
Jutta
Das wäre mir neu. Ich hab zumindest ein Fahrzeug überführen können, obwohl ich in F wohnte......
Gruß
Gero
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Floc
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Donnerstag 4. August 2005, 13:01

Salut

zum Thema Überführungskennzeichen in D:
Hier gibts eigentlich 2 Möglichkeiten
1. Das sogenannte Kurzzeitkennzeichen mit 5 Tagen Gültigkeit. Das sind die Schilder mit dem gelben seitlichen Feld auf den der Tag der letzten Gültigkeit steht. Dieses Kennzeichen bekommst du nur mit Wohnsitz in Deutschland. TÜV/AU sind nicht nötig. Problem: Für Fahrten ins Ausland musst du auch eine Versicherung finden die dir das absichert. Die meisten machen das aber nur für D. Und für die 5 Tage sind inzwischen so um die 100 bis 150 Euro Versicherung fällig zuzüglich Verwaltungs und Schilderkosten.
2. Zollkennzeichen.Das sind die Schilder mit dem roten seitlichen Feld auf den der Tag der letzten Gültigkeit steht. Gibst wie dei Kurzzeitkennzeichen bei der jeweiligen Zulassungsstelle. Dieses Kennzeichen gilt 1 Monat. Nötig dafür sind:
a) eine Versicherung. Die gibts beim ADAC.
b) Das Fahrzeug braucht frischen TÜV.
für dieses Kennzeichen brauch man keinen Wohnsitz in D.

Mein Tipp: Einfach das Auto auf einen Anhänger packen. Das ist die einfachste und wahrscheinlich auch die billigste Lösung.

Grüsse
anjstr
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Freitag 5. August 2005, 10:00

Hallo Ingo,

Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass der Wagen von der ersten Minute an über den Käufer versichert ist. Im Falle eines Unfalles bei der Überführung nach F muss Deine Versicherung auf jeden Fall aus dem Spiel sein.

Wenn er seine Überführungskennzeichen aus Frankreich mitbringt, sollte das der Fall sein, wenn ich richtig informiert bin.

Ausserdem würde ich mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass der Käufer den Wagen in Frankreich schnell abmeldet ... man weiss ja nie ... insofern wäre es günstiger, wenn Du selbst die Abmeldung machen kannst.

Viel Erfolg und einen reibunglosen Autoverkauf

Anja
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