Sozialhilfe in Frankreich beantragen

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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Annette32
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 14. Januar 2011, 23:29

Freitag 14. Januar 2011, 23:48

Hallo an alle,

ich lebe und arbeite nun seit sieben Monaten in Frankreich. Mein Hauptwohnsitz ist auch hier in der Gemeinde gemeldet.
Alles wunderschön. Nur ein großes und unerwartetes Problem:
Unsere ganze Abteilung wird geschlossen. Ein paar Kollegen können übermommen werden, ich werde aber wahrscheinlich gekündigt. Ich habe hier meinen Lebensmittelpunkt und mein Arpartement. In Deutschland habe ich alles aufgegeben. Ich wäre, falls ich keinen neuen Job unmittelbar finden sollte, erstmal arbeitslos.
Ich habe schon viel zu diesem Thema gesucht, aber noch keine ausführliche Antwort dazu gefunden. Nun habe ich folgende Fragen.

1. Könnte ich für diese Zeit Sozialhilfe beantragen, obwohl ich erst seit 7 Monaten in Frankreich lebe und arbeite ?

2. Kann ich mich darauf verlassen oder wird die Annahme meines Antrages nach der Laune des Sachbearbeiters genehmigt ?

3. Wie lange dauert die Genehmigung. Da ich nciht viele Erparnisse habe, kann ich nicht gleich in Vorschuss gehen.

4. Wie groß und teuer darf die Wohnung höchstens sein ?

5. Wie hoch fällt der Sozialsatz aus (inklusive Miete). Ich verdiene jetzt 1600 netto.

6. Wie lange wird Sozialhilfe genehmigt ?

Es wäre schön, wenn ihr die Fragen die ihr wisst, beantwortet.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe Grüße
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Gero
Beiträge: 474
Registriert: Freitag 21. Februar 2003, 13:37
Wohnort: Kehl / Aude

Montag 17. Januar 2011, 07:49

Hallo

das sind sehr spezielle Fragen, vielleich findest du hier vorab ein paar Antworten?

http://www.infobest.eu/index.php?lg=de& ... ae19a4b7ab

viel Erfolg
Gero
Lennie
Beiträge: 190
Registriert: Donnerstag 1. Juli 2010, 13:39

Montag 17. Januar 2011, 13:22

Hallo, Annette

Erstmal mein Mitgefühl - das hattest du dir vermutlich auch etwas anders gedacht...
Wenn du entlassen wirst (auf keinen Fall selbst kündigen!!! In dem Fall gibt es in Frankreich keinerlei Unterstützung vom Arbeitsamt (außer in ganz speziellen Sonderfällen), auch nicht nach irgend einer Wartezeit), muss dir dein Arbeitgeber eine sogenannte "attestation de l'employeur" aushändigen, in der Beginn und Ende deiner Betriebszugehörigkeit vermerkt sind. Außerdem muss er das Arbeitsamt (Pôle Emploi) über deine Entlassung informieren.
Melde dich auf jeden Fall umgehend nach deiner Entlassung beim Pôle Emploi und registriere dich dort als Arbeitsuchende!
Normalerweise bekommst du zunächst Arbeitslosenunterstützung (ARE = allocation de retour à l'emploi). Und zwar so lange, wie dein letzter Arbeitsvertrag gedauert hat (also in deinem Fall 7 Monate lang). Die maximale Dauer der Unterstützung beträgt 24 Monate bei Personen, die unter 50 Jahre alt sind. Der monatliche Betrag beträgt netto 57,4% deines letzten Monatsbruttogehaltes, abzüglich geringer Beträge für Rentenversicherung u.a. - Das ist nicht viel, aber immer noch mehr als Sozialhilfe, nehme ich an. Während dieser Zeit bist du auch weiterhin krankenversichert.
Informationen findest du (allerdings teilweise etwas versteckt) auf der Seite http://www.pole-emploi.fr
Über die eventuelle Beantragung von Sozialhilfe (RSA = revenu de solidarité active) nach Ablauf deiner Arbeitslosengeldansprüche, sofern du bis dahin noch keinen neuen Job gefunden hast, findest du Informationen auf dieser Seite: http://www.rsa-revenu-de-solidarite-act ... r-rsa.html. Dort kannst du ggfl. auch das Formular (une vraie usine à gaz...) zur Beantragung herunterladen. Den Antrag musst du entweder bei deiner Mairie oder der CAF einreichen. Für Alleinstehende beträgt der monatliche Betrag ca. 400 €, die Anspruchsgrundlage muss den Behörden gegenüber regelmäßig erneut belegt werden (in welchen Abständen weiß ich allerdings nicht).

Ich hoffe, es hilft ein wenig - bon courage!
Lennie
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Aperdurus
Beiträge: 1663
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Kontaktdaten:

Mittwoch 19. Januar 2011, 08:57

Salut Lennie,

Dein Beitrag ist einfach klasse und hat auch Klasse. Das muß einmal gesagt werden. Ich hoffe, Annette liest ihn auch.

Ich bedanke mich schon mal für sie.

Schöne Grüße aus der Drôme
Aperdurus
Lennie
Beiträge: 190
Registriert: Donnerstag 1. Juli 2010, 13:39

Mittwoch 19. Januar 2011, 09:46

Merci, très cher :wink: - gern geschehen!
Ratsuchende sind ja oft solche Eintagsfliegen... das kenne ich auch aus anderen Foren. Wie seinerzeit hier der- oder diejenige, der unbedingt ganz,ganz dringend seinen Lebenslauf übersetzt haben wollte. Hat sich nie wieder gemeldet als ich sagte, na, dann zeig doch mal her... :mrgreen:
Tonton
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Montag 24. Januar 2011, 06:14

Annette32 hat geschrieben:Hallo an alle,

ich lebe und arbeite nun seit sieben Monaten in Frankreich. Mein Hauptwohnsitz ist auch hier in der Gemeinde gemeldet.
.....

1. Könnte ich für diese Zeit Sozialhilfe beantragen, obwohl ich erst seit 7 Monaten in Frankreich lebe und arbeite ?

Meiner Meinung nach, ein klares NEIN
In Frankreich bekommt man doch Arbeitslosengeld nach 6 Monaten Festanstellung !
Also bekommst Du arbeitslosengeld, und keine Sozialhilfe !

Aber ich bin noch nie in diesem Fall gewesen, Bedingungen ändern sich ja auch mal, also besser gehst Du mal zu Deinem Pole*emploi, und lässt Dich dort beraten - auch in Hinsicht auf die Nachweise, die Du vorlegen musst.
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