Hauptwohnsitz Frankreich?

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
steern
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Montag 20. Februar 2006, 09:32

guten tag,

ich wohne seit ueber vier jahren in toulouse, und nachdem ich mich hier richtig installiert habe und sicher bin noch fuer ein paar jahre zu bleiben, spiele ich mit dem gedanken meinen hauptwohnsitz hierher zu verlegen. nur leider weiss ich nicht, wie ich mich in D abmelden muss, brauche ich eventuelle papiere? muss ich meine neue adresse in F angeben? kann ich das schriftlich erledigen, oder muss ich das in D vor ort machen?
und wie lass ich mich dann in F "registrieren"?
ausserdem hab ich gehoert, dass wenn ich meinen hauptwohnsitz in F habe, ich meinen fueherschein auch aendern muss, von deutsch ins franz.
und mein personalausweis verliert seine gueltigkeit? und wenn ich dann in F gemeldet bin, wie funktioniert das mit meinem reisepass?
wer stellt mir den dann aus? immer noch das konsulat?

ziemlich viele fragen... und ich bin etwas ratlos.
es waere toll, wenn jemand schon mal diese formalitaeten unternommen haette, und mir von seinem vorgehen berichten wuerde.
vielen dank im voraus
textspecht
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Montag 20. Februar 2006, 19:11

Wichtigste Frage: Gibt es für Dich einen wirklich zwingenden Grund, Dich in Deutschland abzumelden? Falls nicht, laß lieber alles laufen wie bisher, das kann den Alltag manchmal sehr erleichtern.
Wenn Du in F arbeitest, Steuern und Sozialversicherungen zahlst, ist für den frz. Staat ohnehin Toulouse Dein einzig relevanter Wohnsitz. Den Begriff des Nebenwohnsitzes im Ausland gibt es in diesem Zusammenhang gar nicht.
Solange Du unter einer deutschen Adresse gemeldet bist, ist diese Gemeinde auch erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um Personalausweis und Paß. Eine Paßverlängerung dürfte zudem aber auch über die Konsularabteilung der Botschaft bzw. Dein regional zuständiges Konsult möglich sein.
Nach meinen Informationen verlierst Du den PA, wenn Du Dich in D komplett ins Ausland abmeldest.
Eine Abmeldung in D (so Du sie denn wirklich willst) dürfte durch einen formlosen Brief möglich sein — unter Angabe der letzten D-Adresse und der PA-Nummer. Falls das den deutschen Ortsfürsten nicht genügt, werden sie Dir schon das nötige Formular schicken oder eine Internetadresse zum Herunterladen. Deine Auslandsadresse ist für die D-Kommune uninteressant, die ist dann nicht mehr für Dich zuständig.
Eine "Anmeldung" im deutschen Sinne gibt es in F bekanntlich nicht, zumal für EU-Bürger auch keine Carte de séjour mehr vorgeschrieben ist.
Wenn Du den aktuellen EU-Führerschein (Scheckkartenformat), aber keine deutsche Wohnadresse (=PA) mehr hast, brauchst Du meines Wissens ein frz. FS-Dokument — weil hier die Strafpunkte bei Verkehrsdelikten im FS vermerkt werden (oder wurden?), was auf dem deutschen Kärtchen jedoch nicht möglich ist.
Ein Grund mehr, den deutschen PA und FS zu behalten. Ein in Frankreich immatrikuliertes Auto darfst Du trotzdem fahren.

Kurz: Mach Dir bloß keinen Behördenstress wenn's nicht sein muß.
Heinz-Günter
steern
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Dienstag 21. Februar 2006, 18:56

hallo,

vielen dank, dass du dir die muehe gegeben hast mir zu antworten. und dann auch noch so ausfuehrlich! echt toll.

ich werde das dann wohl mal lassen mit meiner abmeldung in deutschland. und lass demnaechst meinen pass uebers konsulat erneuern. und dann soll es das auch gewesen sein.

ich hatte da wohl mal wieder einen anflug von deutscher ordnungsliebhaberei... alles schoen geregelt haben wollen.

nochmals vielen dank, bin jetzt um einiges schlauer geworden.

anne
textspecht
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Dienstag 21. Februar 2006, 20:18

Salut, Anne,

"deutsche Ordnungsliebhaberei" — schön gesagt. Die plagte uns am Anfang auch mal, aber zum Glück fiel uns noch rechtzeitig ein gutes, deutsches Sprichwort ein: Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.

Gruß, Heinz-Günter
gittachen
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Sonntag 19. März 2006, 00:44

Hallo,
nochmals an alle......
ein deutscher Führerschein ist in Frankreich unbegrenzt gültig. Er muss N I C H T umgeschrieben werden.(Auch nicht, wenn der Dorfpolizist das gerne hätte)

Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.

gefunden bei
http://www.verkehrsportal.de/fuehrersch ... schein.php

Sie wohnen in Frankreich und sind im Besitz eines Führerscheins, der
- entweder von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)
- oder von einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
ausgestellt wurde.

Die nationalen Führerscheine der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind für das Führen von Kraftfahrzeugen in Frankreich gültig;der Umtausch gegen einen französischen Führerschein ist nicht vorgeschrieben.

Bedingungen:
- Der Führerschein muss gültig sein.
- Sie müssen das Mindestalter erreicht haben, um ein Fahrzeug derselben Klasse in Frankreich fahren zu dürfen.
- Gegen Sie dürfen in Ihrem Herkunftsland keine Maßnahmen der Aussetzung, Einschränkung oder Aufhebung des Führerscheins verhängt worden sein.

In folgenden Fällen ist der Umtausch jedoch vorgeschrieben:
- wenn Sie in Frankreich eine strafbare Handlung begehen, die zu einer Aussetzung, Einschränkung oder Aufhebung des Führerscheins oder zu einem Punkteverlust führt,
- wenn Sie Ihren Führerschein im Umtausch gegen den Führerschein eines Drittlandes der EU oder des EWR erhalten haben, mit dem kein Gegenseitigkeitsabkommen besteht.

Frist für die Antragstellung
In letzterem Fall müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Ihrer Niederlassung in Frankreich den Umtausch Ihres Führerscheins in einen französischen Führerschein beantragen.
gefunden bei: europa.eu
Zuletzt geändert von gittachen am Sonntag 19. März 2006, 00:45, insgesamt 1-mal geändert.
textspecht
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Sonntag 19. März 2006, 01:15

Wenn wir Deutschen nicht so überaus bemüht wären, sogar solche Bedigungen zu erfüllen, die uns keiner stellt, hätten wir weitaus weniger Fragen und könnten das Leben Frankreich sicher weit mehr schätzen... ;)

Heinz-Günter
gittachen
Beiträge: 493
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Sonntag 16. April 2006, 01:43

textspecht schrieb
Wenn Du den aktuellen EU-Führerschein (Scheckkartenformat), aber keine deutsche Wohnadresse (=PA) mehr hast, brauchst Du meines Wissens ein frz. FS-Dokument — weil hier die Strafpunkte bei Verkehrsdelikten im FS vermerkt werden (oder wurden?), was auf dem deutschen Kärtchen jedoch nicht möglich ist.
Kurz: Mach Dir bloß keinen Behördenstress wenn's nicht sein muß.
Heinz-Günter
n e i n
der Führerschein gilt weiter.
Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.
gefunden
bmvbs.de
Bundesministerium für Verkehr

Allerdings scheint es sich dieses Gesetz ( ist von 1991 ) noch nicht herumgesprochen zu haben. Es kann passieren, dass der Dorfpolizist da völlig anderer Meinung ist.
Das macht aber nix......
Wo die Rechtslage nicht einwandfrei ist, ist wenn man Punkte bekommt. Es ist strittig, ob man in dem Fall den Führerschein umtauschen muss, oder ob die Franzosen eine andere Lösung finden müssen. ( Zettel aufkleben etc)

Aber ich gebe Text-Specht völlig Recht, warum ohne Not die deutsche Adresse aufgeben??
dragonluck
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Mittwoch 14. Juni 2006, 08:52

Wenn ich in Frankreich eine zeitlich unbegrenzte Tätigkeit aufnehme, wird (nach deutscher Ansicht) dann Frankreich mein Hauptwohnsitz. Muss ich mich in D dann als 2. Wohnsitz anmelden oder ist das dann auch ein Hauptwohnsitz? Muss ich irgendwelche Kosten in D tragen, wenn ich dort weiterhin gemeldet bin, oder nicht? Die Sache ist eigentlich die: wozu noch Geld in D lassen, wenn man es eh nur noch im Urlaub sieht?

Gruß,
Euer Dragon
textspecht
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Mittwoch 14. Juni 2006, 18:27

@ Dragon:
Richtig, Dein Wohnsitz für frz. Steuern und Sozialversicherung ist dann F. Die Unterscheidung in Haupt- und Nebenwohnsitz gibt es nicht.
Ob Du in D oder irgendwo hinterm Ural noch Wohnsitze hast, interessiert frz. Dienststellen in keiner Weise.
Ein Konto in D verhilft Dir zu einer billigen EC-Karte (die frz. CB sind teuer) und erlaubt es Dir, bedarfsweise preisgünstige Überweisungen zu tätigen (in F allerdings witzlos, weil Überweisungen unüblich, bargeldlos zahlt man per Scheck).

Heinz-Günter
weinberg
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Mittwoch 14. Juni 2006, 19:15

Na ja es hat aber auch vorteile offiziell hier angemeldet zu sein zb als angestellter ...krankenversicherung sozialversicherung ist dann sehr billig...das andere meine ich wenn mann wirklich mit dem gedanken spielt sich hier devinitif niederzulassen sollte mann dies auch offiziell machen ,vielleicht ist diese einstellung etwas konservativ doch
denke ich das es ehrlicher ist sich offiziell in dem land das man liebt und gedenkt sich dort sesshaft zu machen auch ofiziell zu leben und sich eben dazu bekennt...und nicht nur vorteile daraus zieht.Ich fühle mich dadurch auf jeden fall näher an frankreich und lebe damit zu den gleichen bedinungen wie ein franzose....in diesem sinne
textspecht
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Mittwoch 14. Juni 2006, 22:54

weinberg schrieb
Na ja es hat aber auch vorteile offiziell hier angemeldet zu sein zb als angestellter
Du mußt unterscheiden zwischen Deiner Anmeldung bei Sozialversicherung, Steuer usw. (die aber in der Regel Dein Arbeitgeber übernimmt) und der "polizeilichen Anmeldung", die es in F einfach nicht gibt!
Es gibt kein "Einwohnermeldeamt" wie in D, bei dem Du Dich mit Wohnsitz registrieren lassen mußt. Ist das so schwer zu verstehen?
Als "Wohnsitznachweis" dient Dir in F üblicherweise die Telefon- oder Stromrechnung, aber mich hat noch nie jemand danach gefragt.
weinberg schrieb
denke ich das es ehrlicher ist, sich offiziell in dem land das man liebt und gedenkt sich dort sesshaft zu machen auch ofiziell zu leben
Du bist doch absolut ehrlich und korrekt, indem Du Dich zu Steuern und Sozialabgaben registrieren läßt. Du lebst damit ja nicht illegal in F. Aber es gibt eben für den Wohnsitz keine Meldepflicht, kein Meldeamt, keine Meldebestätigung. Warum geht das in deutsche Köpfe so schwer hinein?!
Daß Du außerdem einen Wohnsitz in D unterhältst, ist nichts Illegales und interessiert die Franzosen nicht. Warum auch?!

Gruß, Heinz-Günter
dragonluck
Beiträge: 17
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Donnerstag 15. Juni 2006, 07:31

Hmm OK, das ich keine zusätzlichen Kosten in Frankreich habe, ist mir klar. Nur habe ich das Problem, das Deutschland inzwischen versucht, einem jeden Cent abzuknöpfen. Zudem wird ein Zweitwohnsitz in vielen Regionen von Deutschland inzwischen besteuert. Und derartigen Unkosten möchte ich natürlich entgehen. Hat jemand noch andere Infos zu "versteckten" oder nicht alltäglichen Kosten (bin erst 23 und hab da noch nicht wirklich den Durchblick - sry^^).

Gruß,
Euer Dragon
textspecht
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Donnerstag 15. Juni 2006, 18:54

@Dragon:
Jetzt vergiß doch mal den dämlichen Begriff Zweitwohnsitz! —
Wenn Du in F lebst und arbeitest, Steuern und Sozialversicherung zahlst, ist Deine frz. Wohnung für alle französischen Instanzen der einzige Wohnsitz, der zählt. Alles andere interessiert die Franzosen nicht. Verstanden? — Gut.

In Deutschland kannst Du gemeldet bleiben, auch wenn Du dort keiner Berufstätigkeit nachgehst und keine Steuern zahlst. Für deutsche Instanzen ist das Dein offizieller Wohnsitz, kostet Dich aber nichts. Verstanden? — Gut.

Die Besteuerung von Zweitwohnsitzen in D ist eine komplett andere Sache, völlig andere Baustelle. Da belegen Touristikgemeinden die Inhaber von Ferienhäusern und Ferienwohnungen mit einer Sonderabgabe zu Unterstützung der örtlichen Infrastruktur. Weil die Inhaber dieser Ferienimmobilien ihre Einkommensteuer ja nicht am Ferienort, sondern am Heimatort zahlen. Das hat mit Dir und Deinen Plänen überhaupt nichts zu tun. Verstanden? — Hoffentlich.

Du schreibst: "Ich bin erst 23 und habe da noch nicht den Durchblick." — Hmmm, wann soll der denn kommen? Immerhin bist Du seit fünf Jahren wahlberechtigt...

Viel Glück,
Heinz-Günter
dragonluck
Beiträge: 17
Registriert: Dienstag 13. Juni 2006, 22:13

Mittwoch 21. Juni 2006, 07:14

Hallo Heinz-Günther,

das mit dem Durchblick war eher in die Richtung der versteckten "Fallen" in D gedacht. Es gibt viele Dinge in D wo man teilweise durch Unwissenheit einfach über den Tisch gezogen wird (so ist es schon älteren Bekanntschaften ergangen, die dann an der Rechnung zu knappern hatten - aber das sind andere Sachen). Mir gehts eigentlich darum nicht auch ins Fettnäpfchen zu treten. Da in D nahezu alles Auslegungssache ist, ist es auch recht schwierig. Rechtssprechung und Recht gehen da ja manchal schon arg weit auseinander. Was meine Wahlberechtigung betrifft - mehr als das geringere Übel kann ich auch nicht wählen - sry aber meine Meinung zu dem was da oben abgeht ist ... (würde hier den Rahmen sprengen ^^)

Wenns nach mir ginge dann würde ich alle Abmelden und den Wohnsitz zu meinen Eltern verlegen (wäre für D der Hauptwohnsitz - wenn ich das jetzt richtig verstehe) und dann in Frankreich meinen ganz normalen Alltag anfangen. Da ich in F eine Firma zur Seite gestellt bekomme die sich mit der Einsiedlung beschäftigt ist das in F auch kein Thema für mich. Ich hoffe dann mal das alles gut geht - vlt mach ich mir wirklich zuviele Gedanken.

Zum Thema Nebenwohnsitz in D ist nur noch zu sagen, das es auch den Nebenwohnsitz gibt, der an der Arbeitsstelle liegt, weil das Pendeln zu teuer ist. In diesem Falle wird (je nach Bundesland) auch die entsprechende Steuer fällig.

Gruß,
Euer Dragon
plupp
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 3. August 2006, 18:12

Donnerstag 3. August 2006, 18:29

Ganz so einfach wie es hier dargestellt wird, ist es nicht. Die MELDEGESETZE der Bundesländer (soweit mir bekannt bis auf eine Ausnahme alle) schreiben zwingend eine Abmeldung vor, wenn der Lebensmittelpunkt verlegt wird. Wenn man bereits in Frankreich wohnt und dann noch rechtswidrig in D seinen Wohnsitz verlegt ("zu den Eltern"), befindet sich strafrechtlich nicht mal mehr im Ordnungsbussenbereich. Gleiches gilt für Personen, die sich nicht wenigsten innerhalb der ersten 24 Monate (in den meisten Bundeländern) nach Umzug abmelden (innerhalb der 24 Monate Ordnungsbusse im zweistelligen Bereich). Aber: Nur einige Meldeämter handhaben das strikt. Meines zum Bleistift und das war nicht lustig...

Warum das Abmelden aus praktischen Gründen sinnvoll sein kann: Was, wenn eine Mahnung, ein Vollstreckungsbescheid etc. zugestellt werden (müssen). Man hat da ganz schnell einen Haufen Ärger am Hals, wenn einen solche Dokumente nicht rechtzeitig erreichen...

plupp
fabi
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Registriert: Donnerstag 25. November 2004, 10:48

Donnerstag 3. August 2006, 18:39

hallo,

jetzt ist es mir gerade bisschen flau im magen geworden, als ich das gelesen habe. ich hab auch noch meinen hauptwohnsitz in D. wie könnte ich mich denn jetzt zb abmelden? kann man das hier auf dem consulat machen? und kann mir da jetzt noch was angehangen werden? wie mach ich das denn am schnellsten, ohne das da probleme auf mich zukommen könnten?

lg fabi
plupp
Beiträge: 4
Registriert: Donnerstag 3. August 2006, 18:12

Donnerstag 3. August 2006, 19:11

fabi schrieb
hallo,

jetzt ist es mir gerade bisschen flau im magen geworden, als ich das gelesen habe. ich hab auch noch meinen hauptwohnsitz in D. wie könnte ich mich denn jetzt zb abmelden? kann man das hier auf dem consulat machen? und kann mir da jetzt noch was angehangen werden? wie mach ich das denn am schnellsten, ohne das da probleme auf mich zukommen könnten?

lg fabi
Hallo fabi,

ich wollte Dir keine Angst machen. Wie ich bereits schrieb, handhabend wohl die meisten Meldeämter die Sache nicht strikt nach Gesetz. die behörden haben bei krassen überschreitungen auch offenbar einen ermessensspielraum. allerdings können die geldbussen empfindlich werden. was sie aber nicht mögen, ist, sich nach einnahme des dauerhaften wohnsitzes im ausland nochmals innerhalb von D umzumelden.

Zur Information: Du hast Deinen HAUPTwohnsitz nicht in D. Du hast lediglich EINEN Wohnsitz in D und EINEN in F. Länderübergreifend kann nicht zwischen Haupt-und Nebenwohnsitz unterschieden werden.

Tja, was tun: mit offenen Karten spielen, würde ich sagen. Ob das Abmelden von F aus geht, weiss ich nicht.

plupp
Bellie
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Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Sonntag 13. Juli 2008, 14:48

Obwohl ich schon lange jenseits der 23 bin :mrgreen: , finde ich dieses ganze An-und Abmeldegesetz in D kompliziert.
Die französische Regelung: ich miet mir ne Wohnung, ein Haus, oder kauf mir eins von beiden, melde dann meinen Strom u.a. an, das Telefon und bekomme von beiden Gesellschaften die Rechnungen, voilà die Nachweise wo ich denn nun wohne.
Soweit so gut.

Noch leben wir in Deutschland, in einem eigenen Haus! Wir zahlen hier brav sämtlich Abgaben und die Strom, - Gas- Wasser, Telefongebühren.

Achso, und nicht zu vergessen, die liebe Hundesteuer!

Wenn ich mir nun auf mein franz. Grundstück ein Häuschen setze, nichts großes erst mal zum leben und danach kann ich mir ja dann das richtige Haus bauen lassen (aber das ist ein anderes Thema) melde ich mich bei den Elektr. werken und bei der Telefongesellschaft an. Ok. Wie bringe ich jetzt den deutschen Behörden bei, dass ich ab sofort nicht mehr bereit bin, für meinen Hund eine Hundesteuer zu berappen, und auch die lästigen Abwasser, Müllgebühren nicht mehr zahlen will, obwohl das Haus noch mir gehört und eventuell erst verkauft werden soll, wenn der richtige Hausbau in F ansteht......
Da müsste ich mich doch abmelden.... sonst begreifen die das doch nie ,dass ich berechtigt nicht mehr zahlen will /muss....... :?:
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Sonntag 13. Juli 2008, 15:12

Wie bringe ich jetzt den deutschen Behörden bei, dass ich ab sofort nicht mehr bereit bin, für meinen Hund eine Hundesteuer zu berappen
Du gibst ganz einfach die Hundemarke beim dt. Amt ab
salut
herbert
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Sonntag 13. Juli 2008, 15:45

Gib mal bei google hundesteuer abmelden ein. Viiiele Infos und Anträge.

Wegen der "lästigen Abwasser, Müllgebühren" wendest Du Dich am besten an das Amt, von dem das kassiert wird. Wenn Strom, Wasser und Telefon ebenfalls abgemeldet sind, der Regen abgeschafft ist etc...
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