Rentenansprüche im Ausland

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
Antworten
wolle
Beiträge: 552
Registriert: Dienstag 25. Januar 2005, 12:05
Wohnort: Var, Esterel

Montag 18. Juli 2005, 20:51

Bonsoir, folgenden Artikel habe ich gerade in der FAZ gefunden. Ich denke, interessant für alle die in France arbeiten und natürlich Rentenansprüche erwerben.....


Rentenversicherung
Immer mehr Rentner leben im Ausland

18.Juli2005Jeder zehnte Bezieher von Mitteln aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wohnt im Ausland oder hat während seines Arbeitslebens Ansprüche gegenüber ausländischen Rentenversicherungssystemen erworben. Die Anzahl der sogenannten Vertragsrenten hat sich nach Angaben des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht.

Dabei gewährleistet das europäische Sozialrecht, das in den 25 Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz gilt, daß die Ansprüche und Leistungen der jeweiligen sozialen Sicherungssysteme auch grenzüberschreitend gesichert sind.

Anteilige Altersrente

Mit einer Reihe von Staaten, die nicht der EU angehören, hat Deutschland bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Amerika, Japan oder auch China. Ein Franzose, der in Dänemark, Deutschland und Österreich gearbeitet hat, erhält aus den dänischen, deutschen und österreichischen Rentenkassen anteilig eine Altersrente.

Die Höhe der Rente bestimmt sich nach der Dauer der in den Ländern verbrachten Zeiten. Gleiches gilt auch für einen Japaner, der in die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland einzahlt. Mit Beginn seiner Altersrente hat er Ansprüche auf Rentenzahlungen aus Deutschland.

Zurück in die alte Heimat

Von den aktuell 22 Millionen Empfängern von Geld der Gesetzlichen Rentenversicherung leben rund 1,4 Millionen im Ausland; darunter 171.000 Deutsche, die im Ausland ihr Rentnerleben führen. Besonders beliebt sind bei den deutschen Rentnern Österreich und die Schweiz. Jeder fünfte von ihnen wohnt dort. Auch Amerika ist für die deutschen Rentner ein beliebtes Domizil: 15 Prozent der deutschen Rentner im Ausland, die Zahlungen aus der GRV erhalten, leben jenseits des Atlantiks.

Dagegen zieht es einen Großteil der Ausländer nach ihrem Berufsleben in Deutschland wieder zurück in ihre alte Heimat. 80 Prozent von ihnen bekommen ihre Rente in ihr Geburtsland überwiesen: 18 Prozent der vormals in Deutschland Beschäftigten bekommen ihre Rente nach Italien überwiesen, 14 Prozent zog es zurück ins ehemalige Jugoslawien und 12 Prozent in die Türkei.

Es gibt Ausnahmen

Ziel dieser Koordinierung der verschiedenen nationalen Sozialversicherungssysteme ist jedoch nicht, diese auch zu harmonisieren. Es bleibt nach wie vor den Staaten überlassen, wie sie ihre Sozialversicherungssysteme ausgestalten. Dabei ist eine Person immer in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeitet. Der Deutsche, der in Deutschland lebt und in den Niederlanden arbeitet, erwirbt Ansprüche an das niederländische Rentenversicherungssystem.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Für Seefahrer ist die Flagge des Schiffes und für Kraftfahrer im internationalen Transportgewerbe der Arbeitgebersitz ausschlaggebend. Diplomaten und Soldaten unterliegen dem Recht des Landes, in dessen Diensten sie stehen. Zu diesen Ausnahmetatbeständen gehört auch der polnische Erntehelfer.

salut wolle
oui
Beiträge: 35
Registriert: Samstag 4. Juni 2005, 11:58

Dienstag 26. Juli 2005, 21:36

guten abend wolle

es stimmt.

in der e.u. herrscht die freizügigkeit der rentner. der rentner untersteht da für seinen renteneinkommen im allgemeinen den steuergesetzen des wohnlands. dies geht sehr weit: in manchen länder gibt es steuerfreiheit für renteneinkommen, in anderen volle besteuerung. also aufpassen!

ausschlaggeben ist der lebensmittelpunkt. für einen stets weiterziehenden rentner, der im wohnmobil durch ganz europa jeden tag anderswohin zieht reichen vielleicht wenige tage an einem ort, damit dieser ort lebensmittelpunkt erklärt werden kann, aber es muss stimmen...

... und man muss ein finanzamt finden, der einem das abkauft!

normalerweise geht man von mindestens das halbe jahr plus ein tag aus!

da mancher ort die gemeinden einen vorteil haben, wenn sie einen einwohner mehr haben, der ihnen nichts kostet, sind diese gemeinden dann grosszügig...

die sonstige steuerpflicht erlischt allerdings nicht (mieteinnahmen, grundsteuer, kapitalerträge etc...)

steuerschuld kommt teuer: oft den gleichen betrag wie die entgangene gesamtsteuerschul völlig automatisch nochmals drauf, und manchmal eine saftige sonderstrafe! dies gilt besonders beim französischen fiscus. die institution ist tierisch ernst, dass heisst spasst nie und ist absolut hartnäckig...

zu bedenken ist auch die frage der krankenversicherung: bei verlagerung des wohnorts ins ausland, verliert man oft vollautomatisch seinen versicherungsschutz dort wo man bislang war. es kann leicht vorkommen, dass man vorübergehend gar nicht mehr versichert ist. ausserdem ist es dann sinnvoll, auch neue ärzte in das neue wohnland zu suchen, weil sonst die abrechnungsprobleme viel beschäftigung (und sogar ärger) verschaffen können...

mit freundlichen grüssen

françois
miss_varna
Beiträge: 189
Registriert: Freitag 29. Oktober 2004, 00:32

Mittwoch 27. Juli 2005, 15:55

oui schrieb
zu bedenken ist auch die frage der krankenversicherung: bei verlagerung des wohnorts ins ausland, verliert man oft vollautomatisch seinen versicherungsschutz dort wo man bislang war. es kann leicht vorkommen, dass man vorübergehend gar nicht mehr versichert ist.
Das ist so nicht ganz richtig. Mein Vater bezieht Rente aus Deutschland, wohnt aber nicht mehr in deutschland und wurde seitens der Krankenkasse (gesetzliche) gefragt, ob er seine KV beibehalten möchte oder nicht.
oui
Beiträge: 35
Registriert: Samstag 4. Juni 2005, 11:58

Mittwoch 27. Juli 2005, 18:44

guten tag miss_varna

mag sein... die e.u. ist aber nicht nur deutschland...
ich habe schon die gegenteilige erfahrung über eine verwandte aus dem ausland (frankreich, das thema des forums) gemacht...

cordialement

françois
miss_varna
Beiträge: 189
Registriert: Freitag 29. Oktober 2004, 00:32

Donnerstag 28. Juli 2005, 09:44

Salut François,

also mein Vater wohnt jetzt nicht mehr in der EU, bezieht aber Rente aus DE. Aber wenn man in der EU wohnt, dann gibt es doch nun die Europäische Versichertenkarte, die man dann benutzen kann.
Sind die Erfahrungen Deiner Verwandschaft denn neueren Datums?
oui
Beiträge: 35
Registriert: Samstag 4. Juni 2005, 11:58

Samstag 30. Juli 2005, 16:20

bonjour warna

neueren datums nicht, in der tat. die europäische versicherungskarte kennen wir selbst erst ein paar tage wegen eines auslandsaufenthalts der tochter jetzt in diesen ferien. was sie deckt und nicht deckt ist uns unbekannt, muss ich zugeben.

ganz herzlich

françois
Antworten