mit Hund in den Urlaub

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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Celly
Beiträge: 5
Registriert: Donnerstag 4. Juli 2002, 08:44

Donnerstag 4. Juli 2002, 08:50

Hallo an alle,
mal eine Frage, wollen in 2 Wochen nach Frankreich, unser Hund kommt mit.
Gibt es "Einreisebestimmungen" für ihn (Impfung...)???
Viele Grüße
Celly
Stefan Cilimba
Beiträge: 186
Registriert: Samstag 13. April 2002, 22:38
Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne

Donnerstag 4. Juli 2002, 10:22

Hallo Celly, nein es gibt keine spezifischen Einreisebestimmungen, nur den internationalen Impfpass solltet ihr nicht vergessen. Ausserdem muss der Hund eine Tätowierung haben, wenn ihr z.B. campen wollt.
Viele Grüsse
Stefan
Bonzo
Beiträge: 193
Registriert: Samstag 13. April 2002, 10:11
Wohnort: Leverkusen

Donnerstag 4. Juli 2002, 10:28

Salut Celly,

der Hund muss mindestes 4 Monate alt sein und die letzte Tollwutimpfung darf nicht älter als 12 Monate sein, aber mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein.
Ich kenne aber niemanden, der schon mal daraufhin angesprochen oder kontrolliert wurde. Für gefährliche Vierbeiner ist das Tragen eines Maulkorbes Pflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt oder galt, weiß ich jetzt nicht, ebenso die Tragepflicht, auch für Miniaturhunde. Frankreichs Süden ist sehr "hundefreundlich".

Viel Spass im Urlaub

Bonzo
Bonzo
Beiträge: 193
Registriert: Samstag 13. April 2002, 10:11
Wohnort: Leverkusen

Donnerstag 4. Juli 2002, 10:40

Salut Celly, salut Stefan,

es gibt anscheinend verschiedene "Einreisebestimmungen" für Vierbeiner. Die günstigsten kann man sich dann aussuchen.

http://www.ferien-mit-hund.de

Gruß aus LEV
Bonzo
Wolfram Gagern
Beiträge: 183
Registriert: Dienstag 9. April 2002, 14:46
Wohnort: Köln

Donnerstag 4. Juli 2002, 10:55

Die Infos auf der Homepage der franz. Botschaft sind zur Zeit leider nicht verfügbar.
Sofern ich mich richtig erinnere, stand dort, dass der Hund gegen Tollwut geimpft sein muss (Fristen beachten, s.o.) und einen Chip haben muss. Ich bin mir nicht sicher, ob eine Tätowierung noch ausreichend ist.
Falls der Hund noch keinen Chip hat: kostet so etwa zwischen 25 und 40 € beim Tierarzt des Vertrauens :)

Gruß,
Wolfram
Michael Kuss
Beiträge: 85
Registriert: Dienstag 16. April 2002, 21:33
Wohnort: Frankreich

Donnerstag 4. Juli 2002, 21:09

Meine persönlichen Erfahrungen als langjähriger Hundebesitzer zwischen Deutschland und Frankreich: Für "Normal"hunde und offensichtlichen Touristen werden kaum Kontrollen vorgenommen (an den Grenzen meistens überhaupt nicht, aber aufgepasst: Weit hinter den Grenzen, bereits in Frankreich im Landesinnern, können plötzlich Kontrolleure auftauchen, meistens aber nicht wegen den Vierbeinern, sondern wegen Drogen). Das Schwergewicht der Hunde-Kontrollen liegt jetzt auch in Frankreich bei den "gefährlichen" und Kampfhunden; die Rasse geht ja aus Ihrer Anfrage nicht hervor. Dazu habe ich in meinem aktuellen Buch "Lust auf Frankreich" (Unsere Nachbarn von A bis Z) Unter "H" wie "Hunde" folgendes vermerkt:

HAUSTIERE:
In Frankreich gibt es mehr Hunde und Katzen als Autos, behauptet der Volksmund. Allerdings sieht man – trotz des katastrophalen Verkehrsverhaltens auf Frankreichs Straßen – weniger tote, überfahrene Katzen oder Hunde als beispielsweise auf den Straßen Spaniens. Frankreich ist ein Tierliebhaber-Land, was sich u.a. auch durch das enorme Angebot an billiger Tiernahrung in den Regalen der Supermärkte und durch die Hundekothaufen an jeder Straßenecke bemerkbar macht. Die Stadtreinigungen bemühen sich zwar mit Spezialprogrammen (kostenlose Tüten u.a. in den Touristenbüros, Hundeklos an Straßenecken, versprühen bestimmter «Duftnoten» und Motorräder mit Aufsaugvorrichtungen) um Abhilfe, aber bisher haben die Hunde – und Hundehalter - noch immer den Kampf gewonnen. Haustiere werden nicht gemeldet und es entfallen keine Steuern oder Gemeindegebühren! Ausnahme: Kampfhunde! Siehe Rubrik: Hunde/Kampfhunde >>>
Ihre Haustiere können Sie nach Frankreich einführen, wenn sie älter wie drei Monate und gegen Tollwut geimpft sind. Merke: Obwohl eigentlich keine Grenzkontrollen mehr stattfinden, wurden die Tierkontrollen in Folge der BSE- und MKS-Seuchen auch auf französischer Seite wieder verstärkt. Einreisende werden mitunter nicht direkt an der Grenze, sondern noch viele Kilometer im Hinterland plötzlich an den Straßenrand zitiert und kontrolliert. In Frankreich fest lebende Tierliebhaber lassen beim Tierarzt (Veterinär) einen Code ins Ohr oder am Unterkörper tätowieren, um den Hausfreund bei Verlust identifizieren zu können, da der Code zentral gespeichert und abrufbar ist. Es geht allerdings auch mit einer Beschriftung oder Telefonnummer am Halsband, was von Tierdieben natürlich einfacher zu entfernen ist. Nahezu jedes Dorf hat mindestens einen Tierarzt, oft mehrere. Die Gebühren für Untersuchungen und Impfungen: 25 bis 35 Euro; kleinere Operationen etwa 60 bis 100 Euro, in der Tierklinik um die 1000 Euro. Haustiere können auch in Frankreich in die private Haftpflichtversicherung (Assurance de responsabilité civil) als «Multi-Risque» einbezogen werden, was bei Versicherungsabschluss schriftlich zu berücksichtigen ist. Hunde sind generell an der Leine zu führen, was meistens «sehr großzügig» ausgelegt wird. Am Strand kann es allerdings zwischen April und Oktober nicht nur Ärger, sondern auch happige Geldstrafen geben, wenn Bello frei und ohne Leine herum tollt! Für die meisten Strände besteht absolutes Hundeverbot – auch mit Leine – was aber oft mit einem Augenzwinkern übersehen wird. Die französische Haftpflichtversicherung zahlt mitunter auch dann bei von Hunden angerichteten Schäden, wenn Sie nachweisen können, dass der Hund nicht ständig ohne Leine herum läuft, sondern sich nur eben mal «losgerissen» hat.

Haltung und Tierschutz:
Nicht zuletzt auf Grund der engagierten Initiativen der französischen Ex-Schauspielerin Brigitte Bardot – und einigen Tausend ihrer freiwilligen Helfer(innen) - ist der Tier- und Artenschutz in Frankreich ausgeprägt und fest verankert. Auszüge aus dem Tierschutzgesetz hängen in jeder Polizeidienststelle. Tiere dürfen in der Zeit April bis Oktober nicht in parkenden Kraftfahrzeugen – auch nicht bei geöffneten Fenstern – gelassen werden. Schon 15 Minuten in einem Auto bei strahlender Sonne bedeuten den Tod des Tieres! Tierschützer sind berechtigt, die Polizei zu informieren oder den Hund «irgendwie» zu befreien. Vereinzelt werden auf stark frequentierten Parkplätzen in Urlaubsgebieten – besonders in Südfrankreich – Hunde gegen Gebühr aufbewahrt (Garde chien), solange Sie am Strand sind oder die Stadt besichtigen (i.d.R. bis 18 Uhr geöffnet).
Hundehütten im Freien müssen mindestens einen Quatratmeter Wohnfläche und 15 Grad Raumtemperatur, aber höchstens 30 Grad aufweisen. Die Leine muss einen Bewegungsradius von 30 Meter haben. Örtliche Tierschutzvereine finden Sie im Telefonbuch unter «Association pour la protection des animaux», oder «Association Brigitte Bardot».

Mitnahme von Haustieren in Verkehrsmitteln:
In Kraftfahrzeugen immer hinten und sicher abgeteilt zum Fahrersitz. Sonst bei Verkehrskontrollen Geldbußen bis zu 50 Euro. In der Eisenbahn (SNCF), in Bussen und der Pariser Metro (RATP): Schoßtierchen auf dem Schoß und mit Leine erlaubt. Größere Hunde nur mit Leine (Kampf-, Angriffs- und Wachhunde Mit Leine UND Maulkorb) sowie Kinderfahrkarte. Blinden- und Begleithunde fahren kostenlos im Beisein des zu Begleitenden. Flugverkehr: Im Inland- und im grenzüberschreitendem Verkehr nur in speziellen Transportbehältern zusammen mit den entsprechenden Impf- und Veterinär-Dokumenten.

Hundehotels, vorübergehende Tierheime und Tierpflege: Ihren Vierbeiner können Sie vorübergehend in Tierheime («Hôtel des chiens») geben. Pro Tag einschließlich Futter: etwa 12 bis 20 Euro. Tierpass und Impfzeugnis müssen bei seriösen Hundehotels vorgelegt werden. Gepflegt, getrimmt, geschoren und gewaschen wird Ihr Liebling in der «Toilettage Canin».

Hunde/Kampfhunde:
Nachdem auch in Frankreich tödliche Hundebisse lange Zeit die öffentliche Diskussion bestimmten und die Gemüter erhitzten, wurde am 6. Januar 1999 (Ausführungsbestimmungen vom 27. April 1999) ein Gesetz betreffend «gefährlicher und streunender Tiere sowie zum Schutz vor Tieren und zur Abwehr von Gefahren bei gefährlichen Hunden» erlassen. Unterschieden wird zwischen Angriffshunden (chiens d’attaque), sowie Wach- und Schutzhunden (chiens de garde et de défense), wofür das Gesetz besondere Maßnahmen vorsieht. «Angriffshunde sind demnach die nicht reinrassigen Kampfhunde, besonders Pittbull- und Boerhunde-Typen (auch stark den Rassen «American Staffordshire Terrier», «Mastiff» und «Tosa» ähnelnde oder vergleichbare Hunde). Als «Wach- und Schutzhunde» werden die ins Zuchtbuch eingetragenen Rassen «Tosa» «Shaffordshire Terrier» und «Rottweiler» sowie andere Rottweiler-Typen gezählt. Angriffshunde dürfen nicht nach Frankreich eingeführt werden; die Grenzkontrollen wurden verstärkt, Hundehalter dieser Rassen müssen sich «unaufgefordert» melden, sowie den Hund an der Leine und mit Maulkorb führen. Weist ein Hund morphologische Merkmale eines Angriffshundes auf, so hat der Hundehalter die Reinrassigkeit seines Tieres durch Vorlage eines Auszuges aus einem anerkannten Zuchtbuch/Stammhaus – in beglaubigter französischer Übersetzung - nachzuweisen. Wurde der Angriffshund trotzdem nach Frankreich gebracht, so drohen neben Geldstrafen von bis zu 16.000.—Euro Gefängnisstrafen bis zu sechs Monate und die Beschlagnahme des Hundes. «Wach- und Schutzhunde» müssen immer an der Leine und mit Maulkorb gehalten werden. Bei Verstoß Geldbußen bis zu 180 Euro. Jeder Straßenpassant kann Sie zur Anzeige bringen oder die Polizei zum Einschreiten auffordern! Bei Polizeikontrollen müssen der Stammbaum – in französischer Übersetzung – belegt, sowie Bescheinigungen über Haftpflichtversicherung und Tollwut-Impfung vorgelegt werden. Verstöße werden mit bis zu 600 Euro sanktioniert. Vermieter von Häusern oder Wohnungen haben das Recht, das Halten von Angriffs- Wach- oder Schutzhunden zu verbieten, auch wenn ansonsten Haustiere laut Mietvertrag genehmigt oder toleriert sind. (Quelle: Deutsche Botschaft Paris, sowie «Journal officiel de la République Francaise» vom 07.01.1999 und vom 30.04.1999)

Bonne route!
Michael
Celly
Beiträge: 5
Registriert: Donnerstag 4. Juli 2002, 08:44

Freitag 5. Juli 2002, 08:39

Vielen Dank an alle die so zahlreich geantwortet haben.
Ich denk mal schon das alles klar geht, unser Hund ist stets geimpft wurden und eine Tätowierung hat er auch. Also, null Problemo :)

Viele Grüße und schon mal ein schönes Wochenende!!!
Celly
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