Wie kommt mein WoWa nach Deutschland

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Plougastel
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Mittwoch 2. Mai 2012, 17:28

Ich bin am verzweifeln und scheinbar weiß keiner Rat. Wir haben uns in der Bretagne einen schönen (deutschen) WoWa mit französischen Kennzeichen und Papieren gekauft. Jetzt kommt das Problem bzw. unendlich viele Probleme: Wie bekommen wir das Teil jetzt nach Deutschland? Die Zulassungsstelle in Deutschland will nicht, weil es keine deutschen Papiere gibt und schickt uns nach Frankreich. Frankreich will nicht, weil wir dort keinen Wohnsitz haben und uns auch keine Versicherung versichern will. Der Hänger steht in der Bretagne und soll nach München, also kommt "mal schnell rüberfahren" nicht in Frage. Also wenn ich das gewusst hätte.... :roll:
Napoleon51
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Mittwoch 2. Mai 2012, 21:53

Frag doch mal einen Wohnwagen- Händler in München, der für Dich anschl. den Caravan für den deutschen TÜV fertig macht ( :wink: ), ob er Dir für 2 Tage sein deutsches Überführungskennzeichen ("Rote Nummer") leiht, damit geht das.
Volkmar
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Donnerstag 3. Mai 2012, 08:07

Stell den Anhänger auf einen Anhänger und zieh ihn rüber
frank.gz
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Donnerstag 3. Mai 2012, 08:26

Hallo Zusammen!

Rote Nummer vom Händler wird nicht gehen, da nicht mehr erlaubt und der Händler riskiert die Entziehung der Nummern.
Was funktionieren dürfte sind Kurzzeitkeiinzeichen für 5 Tage. Die bekommt man blanko von der Zulassungsstelle und es gibt auch die Möglichkeit damit ins Ausland zu fahren.

Gruß Frank
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Gero
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Donnerstag 3. Mai 2012, 21:05

Na ja Kurzzeitkennzeichen sind da eher Grauzone, weil toleriert..aber im Fall des Falles... :?:
Es wird bei dieser Konstellation dennoch die "sauberste" Lösung sein.
Im Antrag würde ich allerdings nicht unbedingt von "Plougastel nach München" schreiben ... :wink:
Plougastel
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Donnerstag 3. Mai 2012, 23:10

Morgen geht's erstmal zur Zulassungsstelle, um zu erfahren, ob wir mit Französischen Papieren überhaupt Kurzzeichen Kennzeichen bekommen. Dann ist noch die Frage, ob wir die vor-datieren können, da wir ja noch die 1500km dort hin müssen, die Reifen wechseln möchten und dann auch wieder mit 80 zurück dümpeln und die 5 Tage somit recht kurz bemessen sind...

Auf jeden Fall halte ich euch auf dem Laufenden!
Napoleon51
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Donnerstag 3. Mai 2012, 23:47

Gero hat geschrieben:Na ja Kurzzeitkennzeichen sind da eher Grauzone, weil toleriert..aber im Fall des Falles... :?:
Hallo Gero,
ich kenne mehrere international handelnde Nutzfahrzeug- Hersteller, die ihren ausländischen Kunden die Werksabholung von Neufahrzeugen mit ihren "Roten Nummern" ermöglichen. Selbst neue Busse der RATP Paris wurden so von Niedersachsen nach Paris überführt. Ich kann mir schwer vorstellen, dass da auch nur ein "Hauch von Grau" beteiligt war. Die Gesetze im offenen Europa haben sich in den letzten Jahren schneller geöffnet (wenn Du diese Formulierung so zulässt) dass die Erfahrung "der Alten" bald in einigen Bereichen wertlos ist.Aber natürlich sollte man sich bei solchen Aktion über den Versicherungsschutz informieren.
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Gero
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Freitag 4. Mai 2012, 08:05

Du verwechselt hier "Kurzzeitkennzeichen" (fangen mit 03 oder 04 an) mit "Roten Kennzeichen" (06 oder 07).
Das sind zwei paar Schuhe und die Roten sind in der 06er Ausführung für Händler oder "Fahrzeugüberführer" erhältlich und auch im Ausland verwendbar, das ist richtig!
Als überblick empfehle ich sehr die Wikipediaseite: http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennze ... ennzeichen
Zitat dort:
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein nationaler Verwaltungsakt, und somit ist die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet, um dieses z. B. nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig (verbotene Fernzulassung).

@ Plougastel
Ich weiß nicht ob das mit den "offenen Karten" zielführend sein wird; Wer viel fragt bekommt viele Antworten und vielleicht sollte man sich überlegen, ob die Papiere wegen Urlaub nicht verloren gegangen sein könnten :mrgreen:
Andere Möglichkeit wäre es, das Teil über einen franz. Freund zuzulassen, gemütlich rüberfahren und dann wieder abmelden. In Frankreich kann man sich bei der Präfektur auch einen "Certificat d'immatriculation provisoire" holen, das nur für Frankreich gilt, ist vielleicht auch eine Möglichkeit
Napoleon51
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Samstag 5. Mai 2012, 00:51

@gero (aber nur zur Klarstellung, nicht um "das letzte Wort" zu haben :D :D :D ):
Ich habe in meinem Posting vom 2.Mai auch nur von einer "Roten Nummer" gesprochen (die er sich von seinem Wohnwagenhändler besorgen soll). Das eine nationale Kurzzeitzulassung nicht geht, ist mit bekannt.
Plougastel
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Sonntag 6. Mai 2012, 15:36

Also: Ausser dem Kurzzeitkennzeichen gibt es meiner Meinung nach keine Alternative. Im Wikipedia-Eintrag stand auch noch folgender Passus:

Für Auslandsfahrten werden die nationalen Zulassungsdokumente durch die Teilnehmerstaaten des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr gegenseitig anerkannt. Allerdings sind Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein genau genommen keine offiziellen Zulassungsdokumente, da damit eine Nutzung von Fahrzeugen außerhalb des Zulassungsverfahrens gestattet wird, die in dieser Form nicht unter das Straßenverkehrsübereinkommen fällt. Deshalb müssen Kurzzeitkennzeichen im Ausland nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Dennoch ist die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
Tolerieren der Kurzzeitkennzeichen durch einige Staaten

Die Europäische Kommission hat in ihrer „Erläuternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie beispielsweise den Händler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich zu gestatten ist. Sie hat im 4. Abschnitt ihrer Mitteilung die Voraussetzungen für die „Anerkennung“ derartiger Kennzeichen beschrieben. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen erfüllt diese Voraussetzungen.[29]


Laut Info von der Allianz gehört Frankreich zu den Ländern, die es grau anerkennen, oder eben nicht. Da ich aber keine andere Wahl habe... Die 1000km durch Frankreich schaffe ich dann eben in einem Schwung mit neuen Reifen, etc... und bin in D wieder 100% im Recht. Ich habe mit den Kurzzeitkennzeichen eh' nur 5 Tage zeit, also in der Früh Kennzeichen holen und gleich durchstarten. Am nächsten Tag Hänger zum Reifenhändler und neue Reifen drauf (mit Termin). Nächsten Tag zurück nach Deutschland, an der AB Übernachten macht 4 Tage also habe ich noch einen Tag über, falls doch noch etwas dazwischen kommt. Wir werden schon sehen (müssen)...
Tonton
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Freitag 11. Mai 2012, 06:38

also, bei mir fahren die meistern Hänger einfach mit der gleichen Nummer wie das Zugfahrzeug rum.

ich habe jedoch keinerlei Ahnung, ob das nur für "Kleinhänger" möglich ist, oder ob es ab bestimmter Grösse/Gewicht eine getrennte Zulassung benötigt wird.
ich würde dazu einfach mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.
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