Überholverbot auf Autobahnen

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Gilla
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Montag 1. September 2008, 12:36

Hallo zusammen,
könnte mir vielleicht jemand sagen, ob die Überholverbotsschilder mit dem "Wohnwagen"-Symbol hinter dem Zugfahrzeug nur für Wohnwagen gelten oder ist es in Frankreich das allgemein übliche Verkehrsschild für Fahrzeuge mit Anhänger ?

Ich frage nur weil wir am Wochenende mit einem 4er-Motorradhänger nach Südfrankreich fahren und meine Mitfahrer und ich uns nicht klar waren, ob wir bei diesen Schildern betroffen sind oder nicht :oops:
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Aperdurus
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Salut Gilla,

Définition : Désigne les véhicules tractant une caravane ou une remorque de plus de 250 kg et dont le poids total roulant, véhicule plus remorque, n'excède pas 3,5 tonnes

Also wenn der Anhänger schwerer ist als 250 kg und das Gesamtgewicht des Gespanns nicht mehr als 3,5 to beträgt, mußt Du Dich an das Überholverbot halten.

Gruß aus der Drome
Aperdurus
Gilla
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Danke für deine schnelle Antwort, das bedeutet also, dass wir uns mit dem Bulli, Leergewicht ungefähr 1,7to und dem Anhänger, Gewicht 1,5to sind unter 3,5to an das Überholverbot halten müssen. :wink:
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