Polizei schleppt Auto ab

Die Reise selbst: Routen, Flug & Zug, Autostop, Etappenunterkünfte etc.
Bernd
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Montag 5. Februar 2007, 22:00

Bonsoir,

böse Überraschung: Als ich nach mehreren Wochen in D wieder nach Carcassonne zurück kehrte, eilte ich sofort zu meinem 15 Jahre alten, treuen R4. Den hatte ich auf dem Parkstreifen entlang einer breiten Strasse in einem Gewerbegebiet abgestellt, das in der Nachbarschft des Flughafens CCF liegt. R4? Weg! Abgeschleppt im Auftrag der Polizei (EUR 91) und abgestellt auf der fourrière für EUR 4,60 pro Tag - und das über 51 Tage. Dabei war an der Stelle weder Parkverbot, noch irgend eine sonstige Einschränkung, auch behinderte die Karre niemanden.

Auf meine erstaunte Frage, was denn der Grund für die Polizei-Aktivität war wurde mir bekannt gegeben, dass in F ein Kfz längstens 7 Tage unbewegt auf einem öffentlichen Parkplatz stehen darf, sonst gilt es als abandonnée. Wer von euch hat das gewusst? Die meisten Leute, denen ich meine Geschichte erzählte, kannten diese Vorschrift nicht, selbst nur ganz wenige Franzosen. Wahrscheinlich mal wieder so ein typischer Fall, dass ein Gesetz existiert, das niemand kennt, weil sich sowieso keiner darum schert.

Ich bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich mir das so gefallen lassen muss, möchte aber zunächst die Reaktionen im Forum abwarten. Nach den entsprechenden Verhältnissen in D habe ich mich bereits erkundigt: hier darf ein Kfz (Anhänger ausgenommen) so lange stehen, bis der TÜV überfällig geworden ist.
Napoleon51
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Montag 5. Februar 2007, 22:24

Hallo Bernd,

meine Antwort hilft Dir nicht, aber ich habe gelesen, dass es diese Vorschrift in ähnlicher Form auch in Spanien geben soll (passiert auf der kanarischen Insel Lanzarote), Aber ich drücke Dir die Daumen, dass Du da raus kommt. Im Prinzip kann doch dann kein "Laternenparker" mehr als ein Woche in den Urlaub fahren - irre.
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Gero
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Dienstag 6. Februar 2007, 08:25

Es wird wohl eher schwierig, da raus zu kommen, wenn die Franzosen ein Gesetz entdeckt haben, das ihnen recht gibt, beißen sie sich gerne daran fest.
Ich nehme an, der R4 hat dt. Kennzeichen (?)..ein frz, R4 hätte wohl eher niemanden gejuckt.
Grüße
Gero
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Aperdurus
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Dienstag 6. Februar 2007, 08:45

Hallo Bernd,

das hat nichts mit franz. oder deutschem Kennzeichen zu tun, das richtet sich nach folgendem Artikel des "code de la route"

Article R417-12

Il est interdit de laisser abusivement un véhicule en stationnement sur une route.
Est considéré comme abusif le stationnement ininterrompu d'un véhicule en un même point de la voie publique ou de ses dépendances, pendant une durée excédant sept jours ou pendant une durée inférieure mais excédant celle qui est fixée par arrêté de l'autorité investie du pouvoir de police.
Tout stationnement abusif est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la deuxième classe.
Lorsque le conducteur ou le titulaire du certificat d'immatriculation est absent ou refuse, malgré l'injonction des agents, de faire cesser le stationnement abusif, l'immobilisation et la mise en fourrière peuvent être prescrites dans les conditions prévues aux articles L. 325-1 à L. 325-3.

Einspruch sicher zwecklos. Du hast eben leider in diesem Fall Pech gehabt und bist auf besonders eifrige Agents de la Police getroffen.

Viele Grüße aus der Drôme

Aperdurus
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Gero
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Dienstag 6. Februar 2007, 10:00

sicher...ein ausländisches Auto, das wochenlang nicht bewegt wird, ist ja auch 100 mal unauffälliger, als ein einheimisches...:rolleyes:
(hilft hier aber nicht weiter)
Bernd
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Dienstag 6. Februar 2007, 11:02

@ Gero: Nein, der R4 ist im Hérault zugelassen (34), Carcassonne selbst liegt im 11.

@ Aperdurus: Danke für die Fundstelle. Zu wissen, dass etwas aussichtslos ist, ist ja auch eine wertvolle Erkenntnis.
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Aperdurus
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Dienstag 6. Februar 2007, 11:33

......Zu wissen, dass etwas aussichtslos ist, ist ja auch eine wertvolle Erkenntnis.
Darüberhinaus spart diese Erkenntnis Geld und fortgesetzten Ärger.

Nochmals zum Dauerparken: Ich würde den Versuch auf einem Parkplatz eines Supermarchés machen. Hauptstrassenabgewandt.

... und vielleicht hilft auch das Schildchen: "en panne"

Grüße von der Drôme in die Garrigue ( schöne Seite, Kompliment!)

Aperdurus
herbertp
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Dienstag 6. Februar 2007, 12:55

also ob das Schildchen "En Panne" sehr sinnvoll ist, bezweifle ich doch sehr. Dann muss man sich nicht wundern, wenn nach einigen Wochen das Fahrzeug wirklich "en panne" ist, weil mitleidige Menschen vorsorglich schon mal die Raeder, Spiegel und und und .. in Sicherheit gebracht haben:D
salut Herbert
wienerin
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Dienstag 6. Februar 2007, 14:13

Hallo Bernd,
lieber nicht auf Supermarktparkplätzen, da kann das Auto noch schneller abgeschleppt werden!
Ich bin mit dieser Problematik schon vor Jahren in der Bretagne erstmals in Berührung gekommen, - anläßlich einer einwöchigen Radtour habe ich nach einem Parkplatz am Endpunkt der Tour gesucht, mich dann (auf Anraten des dort gebuchten Hotels, die mir auch das mit der 7-Tage-Regel erzählten) in einer wenig befahrenen Seitenstraße (ohne Parkeinschränkung) eingeparkt (in größeren Städten gibts ja auch kaum mehr Plätze ohne Kurzparkzone!) und der Inhaber eines nahen Geschäftes (ebenfalls vom Hotel empfohlen) versprach gegen ein kleines Trinkgeld ein Auge auf mein Auto zu haben (angeblich frägt die Polizei auch in den umliegenden Geschäften nach, ob jemand das Auto kennt). Ich war allerdings auch nur acht Tage unterwegs, also relativ kurz.
Bei Wanderungen in Frankreich oder Korsika stelle ich meist mein Auto (ebenfalls gegen meist geringe Gebühr) auf einem Campingplatz ab. Fast jede auch kleinere Ortschaft hat einen solchen und im allgemeinen ist man da sehr entgegenkommend. Zwar nicht gratis, aber in Summe vielleicht doch etwas preisgünstiger als die staatliche Aufbewahrung ;-)
Liebe Grüße
Christa
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Floc
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Samstag 10. Februar 2007, 14:22

Vor ca. 3 Jahren stand auf der N 124 zwischen Mont de Marsan und Dax ein alter Citroen HY auf der Standspur. Als wir nach 14 Tagen auf dem Rückweg wieder daran vorbeifuhren war er immer noch da. Ein Jahr später fuhren wir dann das dritte und vierte mal an dem Citroen vorbei.....
Was lernen wir daraus ??? Man muß sich in F nur den richtigen Parkplatz suchen......

Grüße
cassis
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Samstag 10. Februar 2007, 19:00

So lange standen an der N16 nie die Autos.Am Morgen sah man den Wagen,am Abend fehlten die Räder,am nächsten Tag waren dann die Türen weg und der Motor halb ausgebaut und nach 1 Woche kam der Schrotthändler und hat nur noch aufgeladen.
Also nichts mit abschleppen,eben die nordfranzösische Art des Recycling.
Cyman
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Montag 2. April 2007, 20:30

Hallo alle zusammen.
Dies ist mein erster Beitrag in diesem Forum, welches ich erst vor ein paar Tagen gefunden habe und welches ich sehr interessant und hilfreich finde, da ich seit nunmehr einem halben Jahr ebenfalls in Frankreich lebe (wenn auch erstmal nur vorübergehend).
Nun zum Thema: Leider ist mir ähnliches passiert. Mein Auto wurde abgeschleppt obwohl es auf einem Parpkplatz ohne Beschränkungen gestanden hat. Es war mir nicht bewusst, dass ein Fahrzeug nicht länger als sieben Tage auf dem gleichen Parkplatz stehen bleiben darf. Da ich das Auto in einer anderen Stadt als meinem Wohnort abgestellt habe, kann ich nicht jeden Tag nach dem Auto schauen weshalb ich Leuten, die ich kenne einen Schlüssel anvertraut habe, um ab und zu mal nach dem Auto zu sehen und es gegebenenfalls um zu parken oder Ähnliches.
Nun habe ich letzte Woche durch einen Anruf erfahren, dass mein Auto nicht mehr an seinem Platz stünde. Das letzte Mal als ich selbst nach dem Auto gesehen habe ist etwa ein Monat her und ich konnte es damals nicht umparken, da die Batterie zu schwach war.
Zufällig traf ich auf den Anwohner des Hauses welches hinter dem Parkplatz an der Straße liegt und dieser meinte, es mache ihm nichts aus, wenn das Auto dort stehen bliebe. Ich hatte nun in dem Moment sowieso keine andere Wahl aufgrund der zu schwachen Batterie.
Also kamen zwei Möglichkeiten in Frage, erstens, das Auto wurde gestohlen, zweitens, es wurde abgeschleppt.
Seit letzter Woche bin ich nun viermal mit dem Zug in den Ort gefahren um mein Auto wieder zu bekommen, da es tatsächlich abgeschleppt wurde. Zugegeben, es stand schon seit ein paar Monaten auf diesem Platz und ich bin aus verschiedenen Gründen ein wenig enttäuscht. Vor allem aber bin ich wirklich verzweifelt, da ich nun etwa 250€ bezahlen muss, denn das Auto ist bereits am 26. Febraur abgeschleppt worden. Auch ich muss in etwa 91€ für das Abschleppen sowie 4,60€/Tag bezahlen.
Das macht für mich eine halbe Monatsmiete, ich habe kein Einkommen da ich nur ein armer ERASMUS-Student bin, der nebenbei keine Arbeit hat und nicht weiss, wie ich das bezahlen soll, zumal ich eigentlich das Auto schon gleich zu Anfang nachdem ich hier angekommen bin, verkaufen wollte. Die bürokratischen Hürden haben dies jedoch bisher nicht erlaubt und nun ist das echt ein finanzielles Desaster für mich!
Meint Ihr, es gibt irgendwie eine Möglichkeit, die Rechnung zu drücken oder vielleicht ganz zu umgehen (mal abgesehen von existierenden Gesetzen)?
Ehrlich gesagt habe ich mir fast gewünscht, das Auto wäre gestohlen worden, dann hätte ich zwar ein paar persönliche Gegenstände aus dem Auto verloren, aber das wäre alle Mal verschmerzbarer gewesen als eine solch horrende Summe für einen R19, der ohnehin nicht mehr viel Wert hat und an welchem zudem noch einige Mängel beseitigt werden müssen und ein bisschen was investiert werden muss, bevor ich ihn überhaupt verkaufen kann.
Ich bin echt ein wenig verzweifelt und wäre wirklich dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank im Voraus.

Cyman
wolle
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Montag 2. April 2007, 21:51

Hallo Cyman,
direkt helfen kann ich dir nicht weil es dieses komische Gesetz in Frankreich gibt... allerdings die Anwendung wohl von Ort zu Ort verschieden ist, sonst haette ich schon Probleme ohne Ende bekommen muessen :)

Wo ist dir das denn passiert?

Ansonsten kann ich dir nur raten die Angelegenheit persoenlich zu regeln, auf deine finanzielle Situation aufmerksam machen und das du von diesem Gesetz nichts gewusst hast.

Mein Erfahrung ist, das auch hier der Amtsschimmel maechtig wiehert, aber man im persoenlichen Gespraech viel erreichen kann.


viel Glueck

salut wolle
Cyman
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Dienstag 3. April 2007, 01:16

Naja, ich wohne in Paris und das Auto stand in der Banlieue (was ja nicht automatisch was heissen soll). Das sind immerhin 65km von Paris dorthin, weshalb ich natürlich nicht jeden Tag dorthin kann und ich deshalb auch nicht meine Carte Orange auf diese Zone ausdehnen will.
Ich werde auf jeden Fall versuchen meine Situation zu schildern, vielleicht hilft es ja. Nun stand das Auto ja auch seit Ende November dort, bis es abgeschleppt wurde, aber ich hatte mich eigentlich so gut abgesichert wie es ging. Ich hatte ja sogar eine Notiz im Auto hinterlassen.
Morgen werde ich dann hoffentlich das Auto wieder in Empfang nehmen können - zu einem hoffentlich fairen Preis!
Cyman
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Mittwoch 11. April 2007, 22:49

Hallo noch einmal. Nach einigen Tagen Abwesenheit nun das Ergebnis und die Frage, ob irgend jemand vielleicht schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und/oder weiss, wie man in einem solchen Fall vorgehen könnte:
Ich hab letzten Endes 322,36€ bezahlen müssen, um das Auto wieder zu bekommen. Der Clou an der Sache war, dass bereits nach vier Tagen eine Expertise durchgeführt wurde und demnach das Auto hätte in der Schrottpresse landen sollen. Man stelle sich das einmal vor. Man hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Besitzer zu ermitteln und beschließt zudem noch, das Eigentum eines anderen zu zerstören. Noch zudem, obwohl es augenscheinlich keinen Grund gab, das Fahrzeug überhaupt ab zu schleppen. Als ich das Fahrzeug beim Abschleppunternehmen endlich wieder in Empfang nehmen durfte, traute ich meinen Augen kaum. An der Windschutzscheibe hing noch ein Strafzettel über 35€, direkt darunter auf dem Armaturenbrett (Beifahrerseite) befand sich noch immer meine Notiz, die ich hinterlassen hatte, aus der hervor ging, dass das Auto in regulärem Zustand ist, nicht geklaut oder einfach abgestellt um es los zu werden, das Ganze mit meiner Telefonnummer und dem Hinweis, bei Fragen an zu rufen, abgerundet.
Ich habe in meinen Augen wirklich alles Erdenkbare getan, um zu verhindern, dass das Auto abgeschleppt wird.
Letzten Endes sehe ich es eigentlich fast so, als hätte die Polizei/das Abschleppunternehmen mein Auto entführt und ich musste dafür das Lösegeld zahlen. Ich kann wohl (laut Aussagen des einen Mitarbeiters bei dem Abschleppunternehmen) von Glück reden, dass die das Fahrzeug nicht schon nach zwei Wochen der Schrottpresse zugeführt haben. Man stelle sich das mal vor! Vielleicht macht man zwei Wochen Urlaub um danach fest zu stellen, dass sein Auto weg ist - entweder zu einem Blechwürfel verkleinert oder versteigert!
Ich weiss nicht, ob irgend jemand einen Tipp hat, wie ich vorgehen kann, um gegen die Sache an zu gehen, da ich nicht mein "Vergehen" einsehe und mein Geld wieder haben will.
Ich bin ein (armer) Student, für den dieser Betrag mehr als 3/5 einer Monatsmiete ausmacht und mindestens auch ein Fünftel des Gesamtwerts des Fahrzeugs (R19, Bj. 1993)!
Erstmal kam ich nicht um die Zahlung herum, um mein Auto vor der Zerstörung zu bewahren, da es sonst an diesem Osterwochenende soweit gewesen wäre.
Ich wäre für jede Hilfe dankbar.

Merci d'avance!
stinkerchen
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Donnerstag 12. April 2007, 07:41

Andere Länder, andere Sitten.

oder: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Sprüche, ich weiß. Ist aber was dran. Was willst du machen? Vor den Europäischen Gerichtshof ziehen wegen Unverhältnismäßigkeit? :D

Hake es ab und lerne daraus ;)

Als armer Student bekämst du übrigens in Deutschland auch keinen Nachlass für das Abschleppen. Der Abschleppunternehmer ist nämlich ein privatwirtschaftlich arbeitender Mensch mit festen Preisen für seine Dienstleistung, die er im Auftrag ausgeführt hat.

Und wenn du von öffentlichem Grund abgeschleppt wirst, bekommst du in D selbstverständlich auch einen Strafzettel.
Bernd
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Freitag 13. April 2007, 13:40

Ganz so schnell wie Micha das vorschlägt, würde ich die Sache noch nicht abhaken. Schliesslich ist den Polizisten ein Versäumnis vorzuwerfen, da sie nicht auf den Zettel mit der Telefonnummer reagiert haben. Wenn das in D passiert wäre, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchaus in Betracht ziehen. Ob diese in F ebenso möglich und ratsam ist, weiss ich nicht.

In meinem Fall hat die Polizei meine Adresse ausfindig gemacht und mich per Einschreiben benachrichtigt. Dieses Einschreiben habe ich aber wegen meiner langen Abwesenheit nie erhalten, nur eine Benachrichtigung dazu vom facteur. Die Polizei hat dann das angekündigte Knöllchen (PV) nicht abgeschickt - bisher jedenfalls.
stinkerchen
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Freitag 13. April 2007, 19:50

Bernd schrieb
Schliesslich ist den Polizisten ein Versäumnis vorzuwerfen, da sie nicht auf den Zettel mit der Telefonnummer reagiert haben. Wenn das in D passiert wäre, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchaus in Betracht ziehen.
Wenn ich mich also falsch verhalte, lege ich einfach einen Zettel hinter die Scheibe. Wenn dann der böse Polizist nicht spurt, sondern mich einfach abschleppen lässt, bekommt er eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Hals?

Das probiere ich gleich morgen in der Kölner Innenstadt mal aus, am besten auf einem Behindertenparkplatz :D

Zahlst du die Kosten, wenn ich ohne Anruf abgeschleppt werde?
weinberg
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Freitag 13. April 2007, 20:30

Also ich denke es kommt darauf an wo in f.F ist halt so unterschiedlich und es gibt in diesen fällen kein patentrezept..es kann wie es forumstheinehmer geschildert haben ein jahr nichts passieren an einem andern ort gleich nach sieben tagen......Thats france .....
wolle
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Freitag 13. April 2007, 21:14

Hallo Bernd, hallo Cyman,
ihr scheint wirklich Pech gehabt zu haben. Ich hab das Thema mal beim Apero angesprochen. Nur einer kannte dieses Gesetz und der war ueberrascht das man es noch anwendet

Mich wuerde noch interessieren, war das die Gendarmerie oder die Police municipale?

salut wolle
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