mit deutschem kennzeichen in Frankreich?

Die Reise selbst: Routen, Flug & Zug, Autostop, Etappenunterkünfte etc.
Newspirit
Beiträge: 66
Registriert: Mittwoch 25. Juli 2007, 15:41

Montag 5. November 2007, 19:09

Hallo,
ich werde wahrscheinlich ab Februar für 2 Jahre in Frankreich arbeiten. Ich behalte meinen deutschen Arbeitsvertrag (bin sozusagen auf 2Jahres Monatge) und habe auch vor meinen deutschen Hauptwohnsitz zu behalten. Alerdings werd ich für die 2 jahre auch in Frnakreich wohnen und mein Auto wird auch dort sein.
Kann ich da mein deutsches Kennzeichen/deutsche Zulassung behalten???
Meine Kfz-Verishcerung hab ich deshalb schonmal befragt. Die konnten mir leider keienm auskunft geben. Die Zulassungstelle ereiche ich leider nicht...

Vielen Dank im vorraus

Newspirit
Joujou
Beiträge: 9
Registriert: Donnerstag 18. Oktober 2007, 20:27
Wohnort: Agde (France)

Montag 5. November 2007, 19:44

Hei,
soweit ich weiss, darf man mit einer deutschen Versicherung nur 6 Monate im Ausland sein!!!!!!!!!! Also würde ich mal mit irgendeiner Versicherung telefonieren und da nachfragen. Aber, bei einem Unfall, könntest Du ja auch erst "gestern" mit dem Auto nach Frankreich gefahren sein, oder? Selbst wenn Du in F arbeitest, muss ja Dein Auto nicht ständig in F gewesen sein.
Mehr kann ich leider nicht zu diesem Thema sagen
Schönen Abend noch
Gruss Jutta
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Montag 5. November 2007, 19:47

Hallo Newsspirit
Bevor man Ratschlaege geben kann
als Frage zur Abklaerung, wo wird Dein Auto in den zwei Jahren stehen?
Paris??Gross-stadt??Dorf??? Grenznah zu D?? oder am Mittelmeer?? :?:
also mein Nachbar hat seit Jahren sein Auto noch in Deutschland angemeldet und da kuemmert sich keiner drum!! Ist nur laestig, wenn er zum Tüv muss :mrgreen:
salut
herbert
cassis
Beiträge: 222
Registriert: Freitag 10. März 2006, 11:43
Wohnort: alixan

Montag 5. November 2007, 19:51

Salut,

Mach keine Pferde scheu und belasse die Situation mit Deinem Auto, so wie sie derzeit ist. Denn wie heisst es so schoen, dort wo kein Richter ist, ist auch kein Klaeger.
Mein Tip; halte Dich an die hiesigen franzoesischen Verkehrsregeln, denn haeufige Post aus dem Ausland um Amtshilfeersuchen oder Beistand, koennte schlafende Geister wecken.

Gruss Klaus

P.S. @ Herbert/ Ging da nicht auch etwas mit dem TUEV in Frankreich? Ansonsten wird er sicherlich, innerhalb der 2 Jahre, einmal nach Deutschland fahren.
Newspirit
Beiträge: 66
Registriert: Mittwoch 25. Juli 2007, 15:41

Montag 5. November 2007, 20:09

werd in Süd-Frankreich (Airbus- Toulouse) arbeiten.
Das Auto wird sich dann dauerhaft in F befindenda ich wenn ich in D Urlaub mach wohl mit dem Flieger reisen werd. Aber wenn TüV ansteht kann ich dann ja auchmal mitn Auto heimwahrts reisen (dafür gibs bei Airbus ehh total übertriebene km-Pauschalen :lol: )

Hm, also am besten alles bei belassen. Ich hab nur bisschen bedenkten das dann vileicht die Kfz-Versicherung im Schadensfall sich weigern könnte zu zahlen.
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 441
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Montag 5. November 2007, 21:30

Wenn Du dich 100%ig ans Gesetz halten willst, musst Du nach max 6 Monaten Ummelden.
Wenn ich mich nicht irre, müsstest Du auch innerhalb Deutschland bei Montage nach 6 Monaten ummelden.
Aber es kann prinzipiell niemand nachweisen, dass Du nicht mal zwischendurch in D oder Spanien warst, denn es heisst 6 Monate am Stück :D

Von den Kosten her, vermute ich, dass Du durch eine Ummeldung ne Menge Geld sparen würdest - keine dt Steuern, Versicherung ist normalerweise in F billiger - Rabatte kannst Du mitnehmen usw. Bei 2 Jahren dürfte das die Kosten des Ummeldens aufheben.

Aber es gibt einige Beiträge im Forum dazu (Suche :wink: )

Auch zum Thema Führerschein umschreiben, was Du u.U auch Bedenken musst, usw
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Montag 5. November 2007, 21:34, insgesamt 2-mal geändert.
Lilo
Beiträge: 444
Registriert: Freitag 30. August 2002, 21:03
Wohnort: Ardèche plein sud

Montag 5. November 2007, 21:33

Salut,

aufgrund der aktuellen Diskussionen diese Antwort:
:? :lol: :| :arrow: :roll: :oops: :shock: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Gruß
Lilo :wink:
cassis
Beiträge: 222
Registriert: Freitag 10. März 2006, 11:43
Wohnort: alixan

Montag 5. November 2007, 21:48

Ummeldung, nach 3 Monaten. Egal ob Frankreich oder Deutschland. Wichtig ist der Hauptaufenthaltsort und der wird wohl fuer 2 Jahre Frankreich sein.
Wirtschaftlich betrachtet, lohnt sich die Ummeldung nicht, rechnest Du die Umschreibung und den Aufwand/Zeit im Vorfeld und im Nachhinein wieder in Deutschland.
Deswegen sollte er es so belassen, wie es ist. Dies ist zwar kein Tip der auf rechtlicher Grundlage steht, aber der sich in der Praxis schon oftmals bewaehrt hat.

Gruss Klaus
Newspirit
Beiträge: 66
Registriert: Mittwoch 25. Juli 2007, 15:41

Montag 5. November 2007, 22:13

Naja, ich wohn jetzt seit 3-4 Jahren in der nähe von Hamburg (als nebenwohnsitz gemeldet) und hab trotzdem den Hauptwohnsitz+ Kennzeichen in meiner Heimatstadtin der nähe von Dresden.
So hat ich das jetzt eigentlich auch mit Frankreich vor. Hauptwohnsitz lassen und Nebenwohnsitz in Toulouse.
Französische Lohnsteuer zahle ich sowieso, Sozialabgaben hingegen weiter nach Deutschland. Warum das so ist ka...
Naja, auf ne französiche kfz-versicherung hab ich garkeine Lust. Ich bin leider des Französischen nicht mächtig (auchwenn ich dranwas ändern will) und grad bei sollchen komplizierten sachen wo man schon auf deutsch verständnisprobleme hat stell ich mir das nicht so prall vor.
Als ich meine kfz-Versicherung angerufen hab um die zu fragen meinten der Typ in etwa "Wie das genau läuft kann ich ihnen auch nicht sagen aber generell wollen wir eigentlich keinen Wagen im Ausland länger als 6 Wochen versichern da die Verkehrs und Unfallsverhältnise da ganz anders sind und nicht auf unserenTarifberechnungen basieren"(Da die Versicherungsbeiträge auf deutschen Statistiken beruhen)
cassis
Beiträge: 222
Registriert: Freitag 10. März 2006, 11:43
Wohnort: alixan

Montag 5. November 2007, 22:24

Na also. Da bist Du ja seit Jahren mit der Grauzone im Einklang.
Weiss eigentlich Deine Versicherung, dass Dein bislang eigentlicher Hauptaufenthaltsort Hamburg ist? Dort wird die Praemie anders gerechnet, wie in Dresden.

Gruss Klaus
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 441
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Dienstag 6. November 2007, 03:31

Newspirit hat geschrieben:So hat ich das jetzt eigentlich auch mit Frankreich vor. Hauptwohnsitz lassen und Nebenwohnsitz in Toulouse.
Das haut eben so nicht hin, den im Ernstfall , wie z.B Unfall (der ja nicht eintreten muss, aber kann) gilt die "Begründung eines Standortes" hier, wie auch in Deutschland.
Ausserdem gibt es in Frankreich keinen Zweitwohnsitz, hier hast Du einen oder nicht.
Hast Du einen, verlangt der frz. Staat die Ummeldung.

@cassis es sind 6 Monate, 3 war die alte deutsche Regelung, die aber an EU Recht angeglichen worden ist.
Newspirit
Beiträge: 66
Registriert: Mittwoch 25. Juli 2007, 15:41

Dienstag 6. November 2007, 16:43

hm...
die Zulassungstelle hat mir geantwortet. Die haben keine ahnung, ich soll die Frnazösische Botschaft in Deutschland fragen...

Mir ist gestern eingefallen das ich noch ne ICQ-Nummer von nem Kollegen der ein Lehrjahrüber mir war und auch für 2 Jahre nach Frankreich gegangen ist hab. Glücklicherweise war er sogar online und ich hab ihn mal gefragt. Er und die anderen aus seinen Lehrjahr die dort sind haben sich darüber keine Platte gemacht... Die fahrn jetzt einfach schon seit 10 Monaten mit deutschem Kennzeichen und versicherung da rum.
Er meinte nur das ich aufpassen soll das ich nen roten Auslandsversicherungsschein hab.

Habt ihr ne ahnung was er damit meint???

MFG Newspirit
Benutzeravatar
HeinBlöd
Beiträge: 441
Registriert: Montag 17. Mai 2004, 21:19
Wohnort: Ceret
Kontaktdaten:

Dienstag 6. November 2007, 17:15

Ich glaub der rote Schein den er meint ist grün.

Den bekommst Du bei de Versicherung und heisst, man glaubt es kaum, "Grüne Karte"

Guckst du : http://www.gruene-karte.de/
Newspirit
Beiträge: 66
Registriert: Mittwoch 25. Juli 2007, 15:41

Samstag 12. Januar 2008, 12:02

hm, letzer Stand ist das wenn ich das auto über meine Eltern laufen lass ich garnichts ändern muss und wenn ich es auf meinen Eigenen Namen laufen hab es teoretisch nach 3 moanaten in Frankreich Zulassen muss. Als konsequenz wenn ich das nicht mach könnte ich bei ner verkehrskontrolle eine 750€ Geldstarfe bekommen. Meine Kollegen die schon seit paar Jahren dort sidn meinten das der Polizei das sche** egal ist und für den fall das sie dochmal danach fragen haben lassen die sich aller 2-3Monate Tankquittungen aus dt. (von Kumpels/eltern) runter schicken die belegen das sie erst seit kurzem hier in Frankreich sind...

Mich würde nur interessieren was die versicherung im schadensfall macht. Die können einen ja irgendwie keine eindeutige auskunft drüber geben...
jessie1985
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 24. Oktober 2007, 17:36

Dienstag 22. Januar 2008, 17:05

Salut...

wir stehen vor der gleichen Entscheidung und suchen dringend Infos:
Ich bin mit meinem Freund seit Ende letzten Jahres in Frankreich und immer noch mit deutschen Kennzeichen. Voraussichtlich werden wir 3 Jahre hier verbringen und sind in Deutschland nicht mehr gemeldet. Also es existiert kein Nebenwohnsitz in Deutschland. Das Auto ist über den Vater meines Freundes in Deutschland angemeldet und versichert. Mich würde interssieren, ob in diesem Fall eine Ummeldung notwendig ist...

Wo muss ich mich melden, wenn es zur Ummeldung kommt?
Welche Unterlagen benötige ich?
Wie teuer kommt mich eine Ummeldung? (Baujahr 1996)

Vielen Dank im Voraus vfür eure Hilfe
Liebe Grüße Jessie
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 22. Januar 2008, 20:17

Wie teuer kommt mich eine Ummeldung? (Baujahr 1996)
Hallo Jessie
So einfach ist das nicht,
Du musst schon Typ und Ps Zahl des Rosses angeben und das Departement des Reiters :D
dann kann man vielleicht die Unkosten kalkulieren.
Ansonsten geh mal in die Suche . es gibt schon tolle Horrorzuschriften zu diesem Thema.
Vorher aber eine Flasche Bergerac zur Beruhigun schon mal entkorken
à+
Herbert
Newspirit
Beiträge: 66
Registriert: Mittwoch 25. Juli 2007, 15:41

Dienstag 22. Januar 2008, 20:26

und mit nach dt. Ummelden kannste dann eh vergessen. Das wird dann so teuer das der Haufen auch gleich in die Presse ^^
Nein, aber man braucht dann wenn man wider nen dt. Kenzeichen wirgend so ne EU-Wagen insprktion oder so, soll wohl richtig teuer sein hab ich mir sagen lassen.

Ich habs jetzt so gemacht das ich den Wagen auf meine Mum umgemeldet hab und ich sozusagen falls mich die Polizei anhält dort nur Urlaun mach mit dem Wagen meiner Mutter...
marie_gina
Beiträge: 11
Registriert: Samstag 27. Juni 2009, 17:13

Sonntag 28. Juni 2009, 09:56

Newspirit hat geschrieben: Kann ich da mein deutsches Kennzeichen/deutsche Zulassung behalten??? Meine Kfz-Verishcerung hab ich deshalb schonmal befragt. Die konnten mir leider keienm auskunft geben. Die Zulassungstelle ereiche ich leider nicht...
Ich antworte jetzt auf den Uralt-Post, ich *glaube* dass man sich im Rahmen der europ. Harmonisierung usw. jetzt dauerhaft bei einem europäischen Versicherer versichern kann und dass die 6 - Monate Regelung "nimmer gildet"

lg
mariel
Napoleon51
Beiträge: 612
Registriert: Freitag 21. Juli 2006, 17:27
Wohnort: Westfalen & (oft) FR83700 Saint-Raphael
Kontaktdaten:

Dienstag 24. November 2009, 00:19

Und ich nutze diesen (alten) Beitrag nochmal, meine Antwort ist auch nicht auf Frankreich bezogen, passt allerdings zum Thema.

Ich war vor ein paar Tagen auf der kanarischen Insel Lanzarote, die ja auch noch zur EU gehört, aber als Zoll-Drittland einen Sonderstatus genießt.

Dort muß man sein mitgebrachtes Auto nach 30 Tagen auf ein spanisches Kennzeichen ummelden. Da man ja nur über einen Fährhafen einreisen kann, ist die Einfuhr sehr gut kontrollierbar. Ich habe auch nur ein einziges Frzg. mit deutschem Kennzeichen gesehen. Da leben wir im Kern- Europa doch wohl etwas unkomplizierter.
Benutzeravatar
salchow
Beiträge: 324
Registriert: Donnerstag 1. März 2007, 11:58
Wohnort: DE30559 Hannover; 52.3728°N,9.86134°E

Donnerstag 26. November 2009, 21:00


Und bitte, bitte, bitte (heul!) hört auf mit "Zweitwohnsitz" wenn ihr von zwei mehr oder weniger ständigen Aufenthaltsorten in verschiedenen Ländern redet.
Jedes Land fängt bei seiner Zählung für sich wieder bei eins an, Ausland ist denen schnurz, das können die eh nicht verwalten.

Daher gilt: bei einem Wohnsitz in D und einem in F…
hat man eben einen deutschen Hauptwohnsitz für die deutschen Behörden - und
einen französischen Hauptwohnsitz für die französischen Behörden - und BASTA!

Das wäre ja sonst so, als ob meine Tochter in ihrem Kinderausweis in der Zeile Staatsbürgerschaft "deutsch, französisch" stehen hätte - und eben nicht nur "deutsch" dort und "nationalité française" in ihrem franz. Perso.
:twisted:
Antworten