mit ausfuhrkennzeichen Auto nach Frankreich bringen

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jenny peter
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Dienstag 18. Mai 2004, 20:03

Ich möchte nach Südfrankreich ziehen und kaufe hier in berlin nächste Woche ein Auto, mit dem ich runterfahren will. Da ich noch keinen festen Arbeitsvertrag habe,wollte ich vorerst noch in Deutschland gemeldet bleiben (wegen Krankenversicherung).Nun ist meine Frage,kann ich mit einem "Ausfuhrkennzeichen" runterfahren und mein Auto ohne Probleme dort anmelden,welche papiere brauche ich? Muss ich erst eine "carte de séjour" vorweisen oder eine Abmeldebestätigung aus Deutschland? Und brauche ich ein "certificat de conformité"? Was kommen da für Kosten auf mich zu? Falls sich jemand mit diesem Ausfuhrkennzeichen auskennt, würde mir das sehr weiterhelfen. Falls das alles zu umständlich und teuer wird, überlege ich den Wagen erst mal hier in Deutschland anzumelden und zu versichern, weiss jemand wie lange ich dann mit deutschem Kennzeichen in Frankreich fahren kann? würde mich sehr über antworten freuen!! Jenny
textspecht
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Mittwoch 19. Mai 2004, 00:54

Salut,

jetzt mach Dir doch bloß keinen Berliner Streß hier im Süden. Sieh zu, daß Deine Kiste möglichst lange TÜV hat, und dann laß sie erstmal auf deutschem Kennzeichen über Deine deutsche Adresse laufen. Finde Dich erstmal selber hier zurecht, dann bleibt immer noch genügend Zeit für die kostengünstige, aber aufwendige Ummeldung.
Ich habe selber die Erfahrung gemacht, daß man als Deutscher bei der Übersiedlung nach Frankreich viel zu übertüchtig und voreilig sein will. Vergiß es, das läuft anders viel besser. Erstmal herkommen, dann weitersehen.
Wenn Du Fragen hast: PM oder eMail.

Gruß aus dem Süden,

Heinz-Günter
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Gero
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Mittwoch 19. Mai 2004, 22:00

hallo,
kann Textspecht nur beipflichten...bloß kein Stress, wegen etwas so zweirangigem wie einem Autokennzeichen. Ich hatte Freunde in Paris, die sind dort fast 4 Jahre ohne Probleme mit dt. Kennzeichen gefahren...In F. macht dir mit einem regulären !! (also Tüv OK und Stempel Ok) kein Flic Stress...
gruß
Gero
jenny peter
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Donnerstag 20. Mai 2004, 07:08

hallo Gero,hallo Textspecht,
danke für die beruhigenden Antworten.Ich werde das ganze also ein bisschen entspannter angehen...freue mich schon sehr wieder im Süden zu sein!
Gruß Jenny
Intercoop
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Freitag 21. Mai 2004, 00:20

Hallo Jenny Peter!

Ich muss Textspecht und Gero nur recht geben. Mach dir wegen dem Auto erst mal keinen Stress.
Die günstigere Variante ist natürlich das Auto mit F-Kennzeichen.

Das An- bzw. Ummeldeverfahren ist nicht kompliziert, wenn man weiß wie es geht.
Zuerst eine franz. Versicherung für das Auto, dann der Controle Technique (Kosten 54,00 Euro) vorstellen, danach das Certificat d'acquisition beim dem Finanzamt besorgen. Dann mußt du das Auto in Deutschland abmelden. Mit diesen Papieren, dem Kfz-Brief und der Abmeldebescheinigung aus Deutschland mußt du einen Antrag auf Attestation d'Identification bei der Direction Regionale de l'Industrie de la Recherche et de l'Environnement für deine Region und Departement stellen (Kosten ca. 70 Euro). Wenn du dieses Attest hast (Dauer ???? bei mir hat es zwische 2 Tagen und 6 Wochen gedauert, gehst du zur zuständigen Préécture und meldest mit allen Papieren dein Auto an (Kosten je nach CV zwischen und alter des Autos).

Ich habe das Prozeder bereits ein paar Mal durchgemacht und weiss wie es am schnellsten geht. Aber trotzdem braucht man ca. 2 bis 8 Wochen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst mir gern eine Mail schicken.
Ich helfe dann.
Gruß
Intercoop ( Jutta)
jenny peter
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Freitag 21. Mai 2004, 08:50

Hallo Jutta
Ich danke dir für die detaillierte Erklärung und Kostendarstellung, jetzt weiss ich, dass ich diesen etwas langwierigen und relativ teuren Kram erst machen werde, wenn ich einen festen Arbeitsvertrag und Wohnsitz habe. Weißt du,ob ich für die Ummeldung des Autos auch hauptwohnsitzmäßig in Frankreich gemeldet sein muß? Prüfen die sowas oder interessiert die das gar nicht? Das letzte Mal als ich in Frankreich gewohnt habe, habe ich mich nirgendwo polizeilich gemeldet so wie das in Deutschland üblich ist und hatte mit der Ummeldung eines in Frankreich gekauften Autos keinerlei Probleme (kann auch sein daß das Zufall war...)
Grüße Jenny
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Gero
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Freitag 21. Mai 2004, 09:44

Falls die Info noch stimmt brauchs du dafür keine Carte de Séjour, dafür aber den speziellen französischen Wohnsitznachweis ;), also eine Kopie deiner letzten EDF-Rechnung.
Gruß
Gero
Intercoop
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Freitag 21. Mai 2004, 21:01

Hallo Jenny!

Ich habe auch nur meinen zweiten Wohnsitz in Frankreich. Ich habe hier in Deutschland meinen ersten. Mein Auto habe ich mit meinem deutschen Personalausweis und meinem Notarvertrag vom Haus angemeldet. Nach der Carte de Séjour haben die nie gefragt. Da muss ich Gero recht geben.

Allerdings habe ich bei unserer zuständigen Préfécture schon mitbekommen, dass die EDF oder Telefonrechnung nicht reicht. Die wollten einen Notarvertrag oder Mietvertrag sehen.
Frag einfach vorher bei der Préfécture nach, was du für Papiere brauchst. Den Antrag für die Autoanmeldung bekommst du auch dort.
Gruß
Jutta
textspecht
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Freitag 21. Mai 2004, 21:23

Ein "Hauptwohnsitz" in F ist zur Kfz-Anmeldung NICHT nötig. Auch Nichtfranzosen mit Zweitresidenz usw. in F können ein Kfz auf ihre französische Adresse anmelden. Carte de Séjour ist nicht mehr Pflicht, kann aber auf Wunsch bzw. bei Bedarf weiterhin beantragt werden.
"Amtlicher" Adressennachweis in F auch bei Kfz-Anmeldung unverändert über Strom- oder Telefonrechnung von EDF bzw. France Telekom oder Besitzurkunde einer Immobilie bzw. Mietvertrag.

WICHTIG für alle, die sich neu in F ansiedeln wollen: Keinesfalls im Heimatland abmelden, nach Möglichkeit bei Freunden oder Angehörigen im Herkunftsland gemeldet bleiben. Deutsche Staatsbürger verlieren ihren Personalausweis, wenn sie sich mit neuer Adresse im Ausland abmelden. Und das schafft eine Menge unnötiger Scherereien.

TIP: Deutsche, die noch einen alten grauen oder rosa Führerschein besitzen, sollten ihn noch vor der Ausreise in Deutschland gegen das neue EU-Scheckkartenformat austauschen (2 Paßbilder, geringe Gebühr, ca. 4-6 Wochen Wartezeit). Nur so ist gewährleistet, daß weiterhin alle ursprünglichen Rechte gewahrt bleiben (z.B. 7,5-Tonner- und Anhängerbetrieb usw. mit FSK III). Außerdem vorteilhaft bei kleineren Verkehrsverstößen.

HINWEIS: Mit abgelaufenem "TÜV" (Hauptuntersuchung nach §29 StVZO) kann man außerhalb Deutschlands zwar ziemlich unbehelligt fahren. Fakt ist aber, daß damit auch der Versicherungsschutz erloschen ist, daß man sich im Falle eines Unfalles wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz und mit einem nicht ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeug verantworten muß. Und das kann erzteuer werden.

Gruß, Heinz-Günter (TextSpecht)
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HeinBlöd
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Freitag 21. Mai 2004, 22:39

Hallo Jenny!

Bei der Sache mit dem Auto ummelden kommt es darauf an wie Deine Planung ist . Mein Auto ist schlappe 2 Jahre vor mir nach Frankreich umgezogen , da es hier nur 30 % !!! der Kosten der deutschen Versicherung und Steuern verursacht .
Hier gibt es eben keine kfz -Steuern und die Versicherung ist u.U auch viel billiger.
Im Prinzip ist der von Intercoop beschriebene der , den Du dann gehen musst.
Allerdings kannst Du anstatt dich an die D.R.I.R.E (Direction Regionale de l'Industrie de la Recherche et de l'Environnement )zu wenden , das benötigte Certificat auch direkt bei der Generalvertretung des Herstellers Deines Wagens (in Frankreich!!) anfordern.Das ist in der Regel TEURER , aber die D.R.I.R.E gibt Dir die Bescheinigung nur , wenn Dein Auto schon in Frankreich existiert (Typ , Ausstattung etc). Wenn nicht musst Du so oder so zum Hersteller.
Auch ist es besser , das Auto erst normal in Deutschland anzumelden und es hier bei einem Konsulat abzumelden. Die geben Dir eine Bescheinigung über das Entstempeln der Kennzeichen.Mit der und den Entstempelten Kennzeichen darfst Du noch in Frankreich fahren , bis es umgemeldet ist .(Max 6 Monate ).

Wenn Du in Deutschland Prozente bei der Autoversicherung hast nimm die letzte Rechnung mit .Die meissten Versicherungen hier übernehmen deutsche Reduktionen bis 50%. (Z.B Gmf)


Den Führerschein würde ich auf KEINEN FALL in eine Plastikkarte umtauschen!!!
Mein letzter Arbeitgeber durfte seine schöne neue deutsche Plastikkarte wieder in einen französischen rosa Führerschein umtauschen , da er eine Stopstrasse überfahren hatte .
Die Gendarmerie hatte da leider keinen Platz ,um ihren Stempel für den Punktabzug (Hier wird bei den Punkten rückwärts gezählt !) reinzuhauen.Stempel verwischen so leicht auf Plastik :)
**Theoretisch** ist die Karte Europäische Norm. Ausserdem gibt es ein Abkommen, daß *alle* nationalen Führerscheine, also eigentlich auch der graue, gegenseitig anerkannt werden ...
Dr Anwalt sagte man könne natürlich 2 Jahre prozessieren , für viel Geld , oder hier umsonst sich einen neuen besorgen.
Vielleicht gibt es auch mittlerweile eine Lösung, letztes Jahr gab es sie noch nicht .
Ich fahre hier nur mit Internationalen , der eigentlich nicht mehr gilt , da ich keinen Wohnsitz in Deutschland mehr habe, und das fanden die blauen Jungs bisher immer völlig O.K. (Vielleicht weil der Internationale Führerschein ein extra Feld für ihren Stempel hat :) )

Für den Wohnsitznachweis kannste Dir bei Deiner Mairie mit Notar oder Mietvertrag auch die Attestation Domicile holen. Die reicht für vieles , nicht alles , ist aber handlicher als so ´n halbes Buch von Notar.
Viel Glück Jens
Intercoop
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Samstag 22. Mai 2004, 00:20

Hallo zusammen!

Zu den Aussagen von Jens möchte ich folgendes Bemerken:
Bei der D.R.I.R.E bekommst du die Bescheinigung schneller und billiger als bei den Herstellern.
Außerdem habe ich auch von Autotypen, die es in Frankreich nicht gibt z.B. Golf und VW Caravelle dort die Bescheinigung ohne Probleme erhalten. Die haben inzwischen die Herstellerlisten der "ausländischen Typen" vorliegen und können so das benötigte Papier ausstellen.

Die Hersteller VW und Opel (Generalvertretung in Frankreich) benötigen teilweise 2 - 3 Monate für die Bescheinigung, die dann meistens noch nicht einmal richtig ist.
Seit 1998 muss aber jeder Hersteller eine EU-Beschinigung für das Auto rausgeben. Diese ist bei der Generalvertretung des Kauflandes anzufordern.

Mit dieser Bescheinigung bei deutschen Autos hat man aber das Problem, dass das Papier in deutsch ist und man muss doch zur D.R.I.R.E.

Das mit der Abmeldung ist zwar ein Weg. Aber nicht der optimale. Ich kann es nicht empfehlen.
Ein Bekannter hat diesen Weg gewählt und in Deutschland nur Probleme damit gehabt.
Das Finanzamt hat diese Abmeldung nicht anerkannt. Er mußte noch 6 Monate lang die Kfz-Steuer bezahlen bis alles erledigt war. "Ein Auto muss bei einer deutschen Zulassungsstelle abgemeldet werden", so hat es das Finanzamt ihm geschrieben.
Es ist einfacher den Brief in Deutschland bei Freunden zu lassen und diese dann zu Bitten die Abmeldung vorzunehmen.

Textspecht hat geschrieben:
"Amtlicher" Adressennachweis in F auch bei Kfz-Anmeldung unverändert über Strom- oder Telefonrechnung von EDF bzw. France Telekom ........".
Mein Auto konnte ich im Januar 2003 nicht mit der Stromrechnung der EDF anmelden. Unsere Préfécture hat dieses nicht anerkannt.
Aber das beste ist es man erkundigt sich vorher, wenn man sich das Anmeldeformular bei der Préfécture holt.

Gruß
Jutta
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HeinBlöd
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Samstag 22. Mai 2004, 19:14

Intercoop schrieb


Das mit der Abmeldung ist zwar ein Weg. Aber nicht der optimale. Ich kann es nicht empfehlen.
Ein Bekannter hat diesen Weg gewählt und in Deutschland nur Probleme damit gehabt.
Das Finanzamt hat diese Abmeldung nicht anerkannt. Er mußte noch 6 Monate lang die Kfz-Steuer bezahlen bis alles erledigt war. "Ein Auto muss bei einer deutschen Zulassungsstelle abgemeldet werden", so hat es das Finanzamt ihm geschrieben.
Die Abmeldung bein Konsulat ist der beim Str. Verkehrsamt gleichwertig !

Ich bin diesen Weg mehrfach gegangen und habe immer nur bis zum Abmeldetag Steuern bezahlt .
In dem von Dir erwähnten Fall , hat wohl eher beim Finanzamt jemand eine Wissenslücke gehabt ,oder die Abmeldung ist nicht an alle Stellen übermittelt worden .

Jens
jenny peter
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Dienstag 25. Mai 2004, 07:06

Vielen Dank an alle, die mir auf meine Fragen geantwortet haben,und mir noch zusätzliche Tipps gegeben haben. dieses Forum ist wirklich eine sehr gute und unkomplizierte Möglichkeit an informationen zu kommen,an die ich sonst wohl niemals gekommen wäre. lustig zu sehen,daß auch andere sehr unterschiedliche erfahrungen mit französischen Behörden gemacht haben,es kommt wohl immer ein bißchen darauf an wo man ist und mit wem man redet... Mein Führerschein wird wohl kein Problem sein,da ich ihn erst vor einem Jahr in Frankreich gemacht habe,er ist nur aus rosa Papier und jetzt schon ziemlich zerfleddert,aber den Flics wird er sicherlich genügen. Grüsse jenny
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Gero
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Dienstag 25. Mai 2004, 21:06

Also Opel und VW haben bei mir nie mehr als eine Woche gebraucht für die Unterlagen. Der graue Schein ist wirklich nicht mehr zu empfehlen, da haben bekannte von mir Ärger mit bekommen..mussten eben umtauschen.
Dass eine Abmeldung vom dt. Konsulat nicht anerkannt wird, ist der Hammer...da wiehert mal wieder der Amtschimmel aus den dt. Amstuben..LOL.
Gruß
Gero
textspecht
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Donnerstag 27. Mai 2004, 17:51

Noch'n Gedicht: Im Dépt. Ardèche wurde mir 2003 gesagt, zur Ummeldung meines 1998 in Spanien (EU) gebauten, in D-land erstzugelassenen Honda-Motorrades und selbst für meinen 1999er Citroen Berlingo (!) seien EU-Konformitätsbescheinigungen der Hersteller/Importeure nötig.
Die EU besteht offenbar aus einer Handvoll Staaten plus rund 100 französischen Verwaltungszonen mit höchst individuellen Interpretationen der Unionsgesetze... ;-)
Das macht wieder einmal sehr deutlich, daß es auf viele Fragen von künftigen Frankreich-Übersiedlern leider keine konkreten, allgemeingültigen Antworten gibt.

Anmerkung zum EU-"Plastik-Führerschein", auf dem sich "leider" keine Punktabzugsstempel anbringen lassen: Die Gesetzeshüter in der EU können niemanden zwingen, ein per Gesetz gültiges EU-Dokument gegen ein nationales einzutauschen. Bei gravierenden Verkehrsvergehen können (und werden) sie den Führerschein einbehalten bzw. die Behörden des Heimatlandes informieren. Einen Umtausch in inländische Dokumente können sie jedoch allenfalls verlangen, wenn der Sünder seinen ständigen Aufenthalt in dem Land hat, in dem er auffällig geworden ist.
Es ist aber völlig legal, in F zu leben und zu arbeiten, dabei ein in D ordnungsgemäß zugelassenes und versichertes Kfz zu fahren. Der Personalausweis mit deutscher Meldeadresse ist bei eventuellen Kontrollen von Vorteil. Damit unterliegt man eben auch nicht dem französischen Punkte-Stempel-System, sondern als Deutscher der Flensburger Punkte-Hohheit (sofern Meldung erstattet wird, was bei einem überfahrenen Stopschild kaum der Fall ist).
Versicherung und Null-Steuer für private Kfz in F reduzieren ohne Frage die laufenden Kosten. Der Aufwand für die Ummeldung erscheint uns allerdings so erheblich, daß wir es bisher vorgezogen haben unsere Fahrzeuge in D zu versteuern und zu versichern und fällige TÜV-Termine in D wahrzunehmen.

Fazit: Wer sich am Anfang unnötigen Stresse von der Backe halten will, bleibt am besten zunächst mal persönlich und mit seinen Kfz in D gemeldet -- und sieht dann vor Ort in F weiter.

Anregung an jene, die mit der Ummelderei offenbar Erfahrung haben: Macht es zur Geschäftsidee, entwickelt ein klares Konzept, das Ihr im Franchising-Verfahren an Autohäuser, Dekra-Stationen usw. verkauft. Dazu hätte ich sicher auch noch einige professionelle Anregungen beizusteuern. Und dann findet sich das eines Tages auf der Business-Seite dieses Forums wieder.

Gruß, Heinz-Günter
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HeinBlöd
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Donnerstag 27. Mai 2004, 20:58

Textspecht schrieb :
>>>Das macht wieder einmal sehr deutlich, daß es auf viele >>>Fragen von künftigen Frankreich-Übersiedlern leider keine >>>konkreten, allgemeingültigen Antworten gibt.

Das ist klar . Hier in der Region lassen sich schon große Unterschiede zwischen Prefecture und Sous -Prefecture feststellen.
Ausserdem - Paris ist weit und Brüssel noch viel weiter ...

Textspecht schrieb :
>>>Die Gesetzeshüter in der EU können niemanden zwingen, >>>ein per Gesetz gültiges EU-Dokument gegen ein nationales >>>einzutauschen.

Theoretisch wie gesagt nicht . Es ging aber um jemanden, der seinen Hauptwohnsitz in Fr. hat .Und wenn die örtliche Gendarmerie alle 2 Wochen bei Dir anruft, wirst Du irgendwann den Weg der geringeren Nervereien wählen.
Gezwungen hat Dich dann auch noch niemand....

Textpecht schrieb:
>>>Es ist aber völlig legal, in F zu leben und zu arbeiten, >>>dabei ein in D ordnungsgemäß zugelassenes und >>>versichertes Kfz zu fahren.

Nicht wenn Du Deinen Hauptwohnsitz in Frankreich hast. Dann sind's immer noch 3 Monate.
Umgedreht genauso. Ich habe genau diesen Fall mit einer deutschen Staatsanwaltschaft erleben dürfen, da ich ein Auto mit französischen Kennzeichen in Deutschland hatte.
Nur weil ich keinen Wohsitz in Deutschland hatte konnten sie mir nix.Dann ist es nur ein Frage der KFZ-Steuer. Und für begrenzten Aufenthalt gilt das Genfer - Abkommen über gegenseitige Steuer und Zollbefreiung von 1953.
Wenn Du umziehst hat es sich allerdings damit erledigt.

Textpecht schrieb:
>>>Der Aufwand für die Ummeldung erscheint uns allerdings >>>so erheblich, daß wir es bisher vorgezogen haben unsere >>>Fahrzeuge in D zu versteuern und zu versichern und fällige >>>TÜV-Termine in D wahrzunehmen.

Das muss jeder selbst ausrechnen , kommt auf das Fahrzeug ,Versicherungsart usw an. Mich hat die Ummeldung incl. franz. Versicherung für 1 Jahr soviel gekostet, wie 1 Jahr Steuen und Versicherung in D.
Also im ersten Jahr ein Nullsummenspiel und seit dem zweiten Jahr freue ich mich bei jeder Versicherungsrechnung im August, daß mein Auto nur 225 € im Jahr kostet :-))
Ausserdem: Das Verfahren ist, wenn man es ein mal gemacht hat nicht wirklich kompliziert.


Frage an Textspecht : Wie ist denn die Sache mit dem Motorrad gelaufen ?
Ich hab´s mit Motorrädern noch nicht versucht, aber ich höre immer von allen Seiten , daß es sehr schwierig bis unmöglich ist , Motorräder umzumelden. Hast Du es umgemeldet???

Grüsse Jens
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Donnerstag 27. Mai 2004, 21:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Gero
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Donnerstag 27. Mai 2004, 21:43

Hallo
habe es mit meiner Enduro Bj. 85 durchgespielt, aber leider nicht bis zum Ende, da wir dann doch wieder nach D zurück sind. Dort sind die Verfahren nicht so einfach wie beim Auto.
Da kein CT für Motorräder in F existiert, musste ich eine beim Händler machen. Der hat nur festgestellt, dass der Auspuff ein Zubehörteil ist. Damit fing der Ärger dann auch an, da ich nach diesem "Urteil" beim Service des Mines eine Vorführung hätte machen müssen. Nun können wir spekulieren, ob die es mir einfach gemacht hätten oder nicht...
Hab dann einfach einen frz. Rahmen aufgetrieben und alles umgeschraubt...war für mich einfacher. Aber angesichts der teuren Motorradversicherung in F kann ich es nicht empfehlen.
Jetzt steht die Mühle zum Verkauf.
@ textspecht
Auto ummelden als Geschäftsidee ?? kann ich mir nicht so recht vorstellen. Man darf als Privatier (résident) "angeblich " auch nur eine bestimmte Anzahl Autos im Jahr einführen, ohne dass dies als Geschäft betrachtet wird...so 8 oder 9 Fahrzeuge. Habe ich aber nur "gehört", habe keine schriftlichen Infos dazu.
Wenn man sich aber auskennt und ein bischen basteln kann, ist der Import von Altfahrzeugen (zumeist Diesel, da teure Steuer in D) aber sicherlich ein nettes Zubrot...
Gruß
Gero
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HeinBlöd
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Donnerstag 27. Mai 2004, 21:53

Hallo !
Ist ja interessant.Das mit dem Ct hatte ich auch so gehört.
Nur es hieß ,daß gerade deshalb der Service des Mines keine Prüfung machen könne, da ohne Ct keine Vergleichsdaten vorhanden wären .
Wäre mal interessant zu wissen, ob das jemand schon mal durchgezogen hat.

Homologation als Geschäftsidee ? Offiziell kostet gleich ne Menge Urssaf und der ganze Rattenschwanz. Ob sich das dann auf Grund von sinkenden Gebrauchtwagenpreisen in Frankreich noch lohnt weiss ich nicht.

Grüsse jens
yeza
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Montag 3. Januar 2005, 21:36

HAllo !

Passt jetzt zwar nicht zum Titel des Threads, aber zu der Führerschein-Umtausch-Diskussion.,die hier stattfand:

"Habe ich ein Anrecht auf einen Führerschein in Form einer Plastikkarte?
Die Entscheidung für das Modell in Form einer Plastikkarte oder in Papierform liegt beim Mitgliedstaat. Der Bürger, der seinen Führerschein umtauschen möchte, kann nicht zwischen den zwei harmonisierten Modellen wählen. Er wird das Modell erhalten, das von seinem Wohnsitzstaat gewählt wurde."

http://europa.eu.int/comm/transport/hom ... 001_de.htm

Und das das ist in F nun mal immer noch der rosa Lappen....
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