Kfz Im/Export

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HeinBlöd
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 20:06

Ja der deutsche Rabatt wird in F angerechnet, da weiss aber die Deutsche Versicherung nix von und daher verfällt der Rabatt in D ja nicht oder wird nicht nach F "übertragen"
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Donnerstag 11. Oktober 2007, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
herbertp
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 20:39

das ganze wird erst dann lustig, wenn man in Deutschland dann einen
"Zweitwagen" zum "Erstwagentarif" anmelden will.
http://217.175.224.197/thwb/showtopic.p ... 1527&time=
aber das hatten wir schon
salut
Herbert
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salchow
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Freitag 12. Oktober 2007, 22:36

Bei mir wars noch besser:

In D war ich Fahranfänger und hatte nie ein eigenes Auto, sondern bin immer mit dem Kfz meiner Eltern unterwegs gewesen.

Im Rahmen meines Umzuges hat mir mein Versicherungsagent dann einen Wisch ausgestellt, in dem sinngemäß drinstand:

"Unserer Versicherung ist bekannt, dass Herr Christian Salchow, geb. tralala, seit dem 29.6.1999 die Fahrzeuge von Frau C. Salchow, geb tralala, regelmäßig nutzt.
Ferner ist besagter Versicherungsvertrag, mit der Nummer xxxx seit 25 Jahren und 3 Monaten unfallfrei."

Und das beste war: mein Versicherungsagent hat mir erlaubt eine eigene französische Übersetzung anzufertigen, die er direkt auf seinem Briefkopf ausgedruckt, unterschrieben und abgestempelt hat (auf Vertrauenssbasis). Ergo: keine zusätzlichen Kosten für offizielle Übersetzung, da französisches Original.

Ergebnis dieser Scharade: mein erster auf mich zugelassener PKW wurde mit 25% Nachlass versichert - in D wären es Versicherungsprämien von mindestens 150% gewesen… :D
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