Geschwindigkeitsbegrenzung - Gespanne in Frankreich

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gittachen
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Sonntag 8. März 2009, 01:34

neue Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne in Frankreich
hat jemand hiervon schon einmal gehört???? :?: :?: :?: Habe es in einem anderen Forum gefunden.
Zitat:
Es gibt eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung für Gespanne in Frankreich, die über 3.5 Tonnen ("poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes (das sind wir nicht, sondern schon LKW….) ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, (das sind praktisch alle 4x4 und Mini-Busse deren erlaubtes Gesamtzuggewicht locker über3.5 t geht) ") gehen :
Tempo 90 auf Autobahnen !
Hier der gesamte Text :
Article R413-8 En savoir plus sur cet article...
Modifié par Décret n°2006-1812 du 23 décembre 2006 - art. 1 JORF 31 décembre 2006
La vitesse des véhicules dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3,5 tonnes ou des ensembles de véhicules dont le poids total roulant autorisé est supérieur à 3,5 tonnes, à l'exception des véhicules de transport en commun, est limitée à :
1° 90 km/h sur les autoroutes ;
2° 80 km/h sur les routes à caractère prioritaire et signalées comme telles. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 90 km/h pour les véhicules dont le poids total est inférieur ou égal à 12 tonnes sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central ;
3° 80 km/h sur les autres routes. Toutefois, cette vitesse maximale est abaissée à 60 km/h pour les véhicules articulés ou avec remorque dont le poids total est supérieur à 12 tonnes.
4° 50 km/h en agglomération. Toutefois, cette vitesse maximale est relevée à 80 km/h sur le boulevard périphérique de Paris.
Article R413-8-1 En savoir plus sur cet article...
Modifié par Décret n°2008-754 du 30 juillet 2008 - art. 17
Toutefois, la vitesse des véhicules visés à l'article R. 413-8 qui sont destinés au transport de personnes et dont le poids total autorisé en charge est supérieur à 3, 5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes *** est limitée à :
1° 110 km / h sur les autoroutes ;
2° 100 km / h sur les routes à deux chaussées séparées par un terre-plein central lorsqu'elles sont à caractère prioritaire et signalées comme telles ;
3° 80 km / h sur les autres routes.
Die Passage die Ende 2008 geändert wurde, befindet sich im "article R413-8-1", denn da wurde der Teil des Textes (***ou des ensembles de véhicules visés au même article dont le poids total autorisé en charge du véhicule tracteur est inférieur ou égal à 3,5 tonnes et le poids total roulant autorisé supérieur à 3,5 tonnes et inférieur ou égal à 12 tonnes) der es unseren Gespannen bisher erlaubt hat, 110 zu fahren, ersatzlos gestrichen.
Ist natürlich komplett bescheuert so was, denn da darf jetzt ein C4 mit 1400kg Hänger mit 130 an einem 4x4 mit Kleinst-Eriba (der ja jetzt dadurch auf 90 begrenzt ist) vorbei brettern. Wir versuchen was mit unserer Association zu machen, da wir glauben dass das ein grosser Fehler ist. Aber auch französische Mühlen mahlen langsam. Also, Vorsicht... das kann teuer werden.
http://www.campen.de/camping-talk/37131 ... reich.html
hesiro
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Montag 9. März 2009, 09:24

Hallo,

das ist mir neu. Aber mal ehrlich 3,5T ist ja schon ne menge. Frag doch mal beim ADAC an ob die was wissen.
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Floralys
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Montag 16. März 2009, 19:44

Hallo thomask,
willst Du mit dem Anhänger arbeiten oder willst Du Urlaub machen?
Ist es denn sooo wichtig 10 km/h schneller fahren zu können.

Gruß
Floralys
gittachen
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Montag 16. März 2009, 22:07

hesiro hat geschrieben:Hallo,

das ist mir neu. Aber mal ehrlich 3,5T ist ja schon ne menge. Frag doch mal beim ADAC an ob die was wissen.
Antwort des ADAC:

Uns liegen keine Informationen zu neuen Geschwindigkeitsregelungen bezüglich Gespannen in Frankreich vor. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass weiterhin folgende Vorschriften gelten:
Höchstgeschwindigkeit in km/h
Pkw Gespanne* Motorräder Wohnmobile*
innerorts 50 50 50 50
außerorts 90 90 90 90
Schnellstraßen + 110 110** 110 110
Autobahnen 130 130** 130 130

*Bis 3,5 t zGG

**Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.

+Zwei Fahrspuren in jeder Richtung

Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.

Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

Kfz/Gespanne 3,5-12 t zGG: außerorts 80, auf Schnellstraßen mit 2 Fahrspuren in jeder Richtung 100, auf Autobahnen 110 km/h.

Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.
hesiro
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Mittwoch 18. März 2009, 08:22

Hallo,

tja leider hat der ADAC wohl nicht recht, in einem anderen Forum schreibt hier ein Franzose was dazu, es hat eine Änderung gegeben.

http://www.campen.de/camping-talk/37131 ... reich.html
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HeinBlöd
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Samstag 21. März 2009, 02:49

thomask hat geschrieben:
...deine antwort war schlicht so nicht gefragt. da du sie aber schon so gegeben hast...
(...)
...die subjektive beanspruchung logarithmisch zu....
(...)
und ich mag jetzt nix von <<...>> hören...
(...)
sicherheitstechnisch habe ich auch null bedenken, mit einem drei tonnen auto einen dreihundertkilo anhänger so schnell zu ziehen.
Kannst du bitte:
1. Eine Liste ins Forum stellen, wann du von wem welche Antwort genehmigst
2. logarithmisch berechnen, wer hier überhaupt deinen rethorischen Fähigkeiten noch gewachsen ist um es wagen zu können, mit dir zu kommunizieren
3. Bitte auch die Redezeiten, für die, die übrig bleiben genau angeben
4. Dürfen wir anderen, die kein 3t Auto haben, überhaupt noch mitreden?
5. Teile bitte mit, wie du uns unbelehrbare, die immer noch diese verdammte grosschreibtaste benutzen, bestrafen wirst

Untertänigster Dank im Vorraus
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Floralys
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Samstag 21. März 2009, 23:03

HeinBlöd hat geschrieben:
thomask hat geschrieben:
...deine antwort war schlicht so nicht gefragt. da du sie aber schon so gegeben hast...
(...)
...die subjektive beanspruchung logarithmisch zu....
(...)
und ich mag jetzt nix von <<...>> hören...
(...)
sicherheitstechnisch habe ich auch null bedenken, mit einem drei tonnen auto einen dreihundertkilo anhänger so schnell zu ziehen.
Kannst du bitte:
1. Eine Liste ins Forum stellen, wann du von wem welche Antwort genehmigst
2. logarithmisch berechnen, wer hier überhaupt deinen rethorischen Fähigkeiten noch gewachsen ist um es wagen zu können, mit dir zu kommunizieren
3. Bitte auch die Redezeiten, für die, die übrig bleiben genau angeben
4. Dürfen wir anderen, die kein 3t Auto haben, überhaupt noch mitreden?
5. Teile bitte mit, wie du uns unbelehrbare, die immer noch diese verdammte grosschreibtaste benutzen, bestrafen wirst

Untertänigster Dank im Vorraus

Hallo HeinBlöd
danke, daß hier noch jemand mit gesundem Menschenverstand ist.
Wer mit Anhänger am A.. 110-130km/h heizen muß wird hoffendlich nie von der Gerndarmerie herausgezogen! oder das er gefahr läuft, von selbigen vom Asphalt gekratzt gekratzt zu werden. Das herausziehen kostet im übrigen in F bei einer solchen Geschwindigkeit ein ganz nette Summe). Im übrigen empfehle ich einen Blick in die Unterlagen des nachzuziehenden Gefährts. Ob ich weiß wovon ich rede???????????? Ja, denn ich fahre selber 3to Fahrzeuge sowohl mit großen wie kleinen Anhängern! Schon mal so richtig in den Sog einer mit 88km/h dahingleitenden 40to bei Seitenwind gekommen? Thomask ich wünsche es ihnen nicht.
Wie schon ein anderer neuer Teilnehmer im F-forum feststellte, ich bin schon länger angemeldet, mache allerdings sehr häufig aus zeitgründen keine Beiträge. Sorry Leider Ich versuche mich zu bessern. Aber bevor ich mist von mir gebe, halte ich lieber mein ....! Ich mag F sehr und lese möglichst alles darüber, was geht. Auf das KfZ bezogen, wollen aber scheinbar alle in F das ausleben, was sie in D nicht dürfen. Z.B. km/h80 auf BaB mit anhänger. Ausnahme der Anhänger ist für100 km/h zugelassen! aber alles rein logarhyrhmisch gesehen.
Meine Frage ins Forum : Darf ich nun in F 100 km/h mit einem Anhänger fahren der selbige zulassung in D hat?
In diesem Sinne
Floralys
hesiro
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Montag 23. März 2009, 09:19

Floralys hat geschrieben: Meine Frage ins Forum : Darf ich nun in F 100 km/h mit einem Anhänger fahren der selbige zulassung in D hat?
In diesem Sinne
Floralys
Hallo, deine 100 Km/h Zulassung für dein Gespann/ Hänger ist eine Regionale Begrenzung/Regelung. Diese hat mit dem Ausland nichts zu tun. Jetzt kommt aber folgender Punkt: Die meisten z.B. Hersteller von Hängern / Wohnwagen geben eine Freigabe bis 100 Km/h oder sogar selten bis 120 Km/h, wobei immer die jeweiligen Verkehrsregeln des Landen eine Rolle spielen.

Hier mal ein Beispiel D /F

PKW Leergewicht 1300 KG Wohnwagen 1600 KG
In Deutschland bekomme ich keine 100 Km/h Plakette, darf also nur 80 Km/h fahren. In Frankreich darf ich da der Hersteller des Wohnwagen 100 Km/h frei gibt auch diese Geschwindigkeit fahren.

PKW Leergewicht 3300 KG / Hänger 500 KG
In Deutschland wird man mit dieser kombi die 100 Plakette bekommen, also kein Problem. In Frankreich kommt man nun nach der neuen Regelung über 3500 KG, das bedeutet nun hier nur noch 80Km/h.
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Floralys
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Montag 23. März 2009, 18:01

Hallo thomask
nix für ungut. Thema durch.
Zu Deiner Frage: Es gilt immer das Zuggesamtgewicht, d.h. gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs zuzüglich der Gesamtmasse des Anhängers. d.h. auto 3210kg +Anhänger 300kg. bedeutet einfach 10(!)kg zuviel. Eine ablastung müsste da abhelfen können. Geht normalerweise über den Anbieter deines KfZ, und nennt sich inetwa so: Ablastung des KFZ ohne techniche Änderungen. Hat den Vorteil, dass man es ohne großen Aufwand wieder ändern kann.
Anderer Teil der Frage wenn ich das richtig verstanden habe hast Du hinten eine km/h 100 Plakette drauf. Meines wissens nach gilt diese Höchstgeschwindigkeit dann für dein Gespann auch in F. Weil der Franz.Polizist nicht weiß warum Du diese Plakette hast und grundsäztlich Argumentiert "tout le mond". Das ist dann nun mal Dein Limit. So die Aussage von meinem Wohnwagenfritzen, und in jedem Fall vorbehaltlich der Aussage von Hesiro, denn dieses Wissen ist neuer.
Mein zusätzlicher Tipp wäre, frage in einer guten Fahrschule nach die LKW Ausbildung macht. Die sollten sowas wissen. Ich hoffe diese Aussage ist jetzt besser Themenbezogen auch wenn dir die Antwort nicht so gut gefällt. :?
Gruß
Floralys
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Aperdurus
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Montag 23. März 2009, 23:18

Salut,
der auf Korrektheit :wink: der Antworten bedachte thomask schrieb u.a.:
zur shift-taste: http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinschreibung
edit: der camper-thread klärt dann auf...
Die Kleinschreibung- auch die gemäßigte- ist nicht durch den Duden "homologisiert".

Allein schon wegen der vielen möglichen Mißverständnisse (z.B. bei "helft den hungernden vögeln" ??) :D

Wer sie beherrscht, sollte sich der Groß- und Kleinschreibung bedienen. Ebenso wie der Orthographie :lol: .
Der neue (selbsternannte?) Sprachpapst Bastian Sick ist der Meinung, daß auch in Mails generelle Kleinschreibung falsch ist. Nicht nur in Foren.
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfis ... 92,00.html

Gruß aus dem Frühling in der Drôme
Aperdurus
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HeinBlöd
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Samstag 28. März 2009, 00:21

hmm, ob mit oder ohne so ... der Ton bleibt der Gleiche.
Ich weiss ja nicht, ob du dir die Wirkung auf den Leser vorstellen kannst, aber für mich ist das jemanden von oben herab abzukanzeln. Ob das jetzt beabsichtig war oder nicht ...
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