Führerschentzug in Deutschland/Wohnhaft in Frankreich

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Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 11:27

Hallo,

letzte Woche wurde ich in Deutschland mit 1,1 Promille Atemalkohol erwischt. Ich durfte sofort 640 € Sicherheitsleistung zahlen und mein Führerschein (dt. Führerschein) wurde mir sofort entzogen, und eine Blutentnahme verordnet.

Wenn nun der Blutwert über 1,1 liegt werde ich wohl mit einem Führerscheinentzug zwischen 9-12 Monate rechnen müssen!

Darf ich dann nur in Deutschland nicht weiterfahren????
und restl. EU ja?

Ich wohne in Frankreich und arbeite in Deutschland, habe keine Wohnsitz in Deutschland.

Danke
pommes77
stinkerchen
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Mittwoch 4. Juli 2007, 11:37

Wenn dir der Führerschein entzogen ist, hast du keine gültige Fahrerlaubnis. Da du in Frankreich aber eine solche benötigst, um ein Fahrzeug steuern zu dürfen, darfst du natürlich auch dort nicht fahren. Der Wohnsitz spielt dabei auch keine Rolle.

Du könntest aber durch deinen französischen Wohnsitz versuchen, einen französischen Führerschein zu machen. Allerdings weiß ich nicht, inwieweit sich die Führerscheinbehörden hier austauschen ...
Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 11:45

Danke für die Prompte Antwort!
Die Polizisten haben halt gemeint, das Sie den Führerschein an die zuständige Staatsanwaltschaft zusenden.

Natuerlich hängt auch alles ab wie der Blutalkoholwert sein wird!
Ob es ein Führerscheintzug oder Fahrverbot wird!

hoffe unter 1,1 :)

Jedenfalls haben die Polizisten gemeint, das ich den Führerschein dann zurückbekomme, mit der Eintragung das ich
dann in Deutschland nicht fahren darf!

Nehmen wir an ich würde den entzogen bekommen, wie sieht es mit Mofa fahren aus in Frankreich / Deutschland?

danke
cassis
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Mittwoch 4. Juli 2007, 11:48

Salut,

Schau in die verschieden Foren zum Thema Verkehr und Alkohol. Einheitlicher Konsens, fahren darfst du nur in dem Land nicht, wo sie Dir den FS abgenommen haben.
Allerdings hast Du das Problem, ohne FS keinen Nachweis in F. Daher an die Richtlinien halten und die Zeit ohne Knöllchen fahren.
Google mal unter Führerscheinentzug im Ausland. Da wirst Du einiges im Net finden.

Gruss Klaus
Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 11:52

danke.

Ja,....und wie sieht es mit Mofa fahren aus?
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Jasmin'e Nacken
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Mittwoch 4. Juli 2007, 12:06

Das würde ich evtl. mal mit einem Anwalt für Verkehrsrecht speziell für solche Fälle besprechen, da dein Fall schon etwas komplizierter ist. Vorallem bevor du dich falsch verhälst.

Die Rechtslage in Deutschland ist folgende: Ohne Fahrerlaubnis - darfst du auch kein Mofa fahren, denn dafür braucht man hier auch eine Fahrerlaubnis wofür du einen kleinen Test machen musst, es sei denn du hast einen Führerschein, dann kannst du auch ohne diesen Test fahren - nur den hast du ja leider nicht mehr.

Aber eins muss ich ja noch los werden, wer trinkt, hat hinter dem Steuer nichts zu verlieren! Hoffenltich war dir das eine Lehre und du denkst das nächste mal darüber nach bevor du andere Menschen und dich in Gefahr bringst.
Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 12:17

Ja, klar war das eine Lehre!
Ich fahre seit 12 Jahren, war nie was!!!
Weder Knöllchen noch Alkohol!
weinberg
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Mittwoch 4. Juli 2007, 12:32

kein problem mit dem mofa darfste in frankreich ohne probleme fahren,sogar mit einem scooter,oder einem voiturette......
und noch zu jasmines nacken:sei mal nicht päpstlicher als der papst...wir reden hier ja nicht von einem vollbesoffenen....1,o na ja soviel iss das nich...aber iss halt ansichtssache...und wenn mann halt nach zwei ricards schon als unzurechnungsfähig angesehen wird da hab ich meine probleme....lass dich nicht erwischen,oder schau halt das dicch jemand fährt heisst meine devise
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Jasmin'e Nacken
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Mittwoch 4. Juli 2007, 12:53

@ Pommes: Übrigens, das Fahrverbot kann auch geringer aufallen - von 6 bis 12 Monate ab 1,1 Promille. Da du vorher im Straßenverkehr wegen Alkohols nicht auffällig warst, fällt die Strafe etwas geringer aus. Und die Geldstrafe liegt wahrscheinlich nur bei 40-60 Tagessätzen.
Beim nächsten mal lieber mit dem Fahrrad fahren, da wird nämlich "erst" ab 1,6 Promille der Führerschein eingezogen! *lol*

@ Weinberg: Das wir alle keine Päpste sind, ist mir klar, aber 1,1 Promille erreicht man je nach Körpergewicht und Größe eher nicht so schnell. Man spricht übrigens ab 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrern. - So lautet es zumindest per Gesetz. Zu dem sollte man das Thema nicht unterschätzen, mal angenommen man hat 2 Bier über den Abend verteilt getrunken und es verunglückt jemand bei einem Unfall tötlich, der nicht mal auf Grund des Alkohols passiert ist, kann darauß auch schon bei geringem Alkoholgehalt eine Haftstrafe resultieren.
cassis
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Mittwoch 4. Juli 2007, 13:04

Ich finde die Maßregelung unangemessen und unangebracht Jasmine. Dafür gibt es die Kirche.
Hier wurde nachgefragt, was die Folge ist und darum geht es einzig.Passiert ist passiert und es soll ihm eine Lehre sein.Mehr nicht.

Gruss Klaus
Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 13:06

Ja, wie gesagt, das ich ***zensiert*** gebaut habe weiss ich selbst!
Passiert ist aber passiert! Und kann nicht rückgängig gemacht werden!
Es kommt halt auch nun auf den Blutwert an, wie hoch der sein wird!
Den ich bin echt auf meinen Arbeit/Führerschein angewiesen!
Notfalls halt auch mit Mofa, da nur 15km entfertn die Arbeitsstelle!
:) lach* noch was zu meiner Grösse/Gewicht 60kg/160cm kleen!
cassis
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Mittwoch 4. Juli 2007, 13:25

So klein und schon Alkohol?

Gruss Klaus
Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 13:28

lol,...bin kleingewachsen
30 Jahr alt*
:)
correze
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Mittwoch 4. Juli 2007, 13:36

Einem französichen Bekannten wurde auch der Führerschein entzogen, wegen erhöhtem Alkohol im Blut. Er hat sich nun eine voiturette zuglegt, denn die darf man in Frankreich ohne Führerschein fahren.

Gruss
Corrèze
Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 13:57

Aber dann mit der Voiturette nur in Frankreich?
Habe in anderem Forum gelesen, das einem franzosen der Führerschein zurückgesandt worden ist, aber mit dem Vermerk
(Sperrfrist) das er nicht in Deutschalnd fahren darf
stinkerchen
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Mittwoch 4. Juli 2007, 14:59

@ Pommes: Hier sind die Mofa-Infos, die du suchst:

http://www.ra-kassing.de/verkehr/fschein/mofafs.htm
Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 15:08

Lach*
Danke, für die schnelle Infos!
Aber brauche ich dann 2 ? Eine für Deutschland und Frankreich oder langt dann die frz.?
stinkerchen
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Mittwoch 4. Juli 2007, 15:29

Braucht man denn in F für ein Mofa so einen Zettel?
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Jasmin'e Nacken
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Mittwoch 4. Juli 2007, 15:55

@Pommes: Schau mal hier, vielleicht hilft dir das auch noch ein wenig weiter: http://www.botschaft-frankreich.de/arti ... rticle=374
Pommes77
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Mittwoch 4. Juli 2007, 16:04

Danke!
habe halt auch schon hier gesehen!

http://www.code-route.com/bsr.html
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