Führerschentzug in Deutschland/Wohnhaft in Frankreich

Die Reise selbst: Routen, Flug & Zug, Autostop, Etappenunterkünfte etc.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Freitag 13. Juli 2007, 13:51

Jasmin'e Nacken schrieb

Die Rechtslage in Deutschland ist folgende: Ohne Fahrerlaubnis - darfst du auch kein Mofa fahren, denn dafür braucht man hier auch eine Fahrerlaubnis wofür du einen kleinen Test machen musst, es sei denn du hast einen Führerschein, dann kannst du auch ohne diesen Test fahren - nur den hast du ja leider nicht mehr.
Das stimmt so nicht-----den Mofaführerschein gab es zu meiner Zeit noch garnicht, nur einen Mopedführerschein
gefunden bei Googleab dem 01.04.1980 wird für Personen ohne Fahrerlaubnis gefordert, das eine sog. 'Prüfbescheinigung' zum Führen von Mofas erteilt werden muß.
Hierbei beschränkt sich diese Regelung allerdings lediglich auf Personen, die am 01.04.1980 noch nicht das 15. Lebensjahr erreicht haben.
Wahrscheinlich ist dies der Grund, warum Personen mit einem Führerschein-Ausstellungsdatum vor dem 01.04.1980 trotz Fahrverbot Mofas führen dürfen
- Da sich ein Antrag beim Strafgericht / Bußgeldbehörde auf Ausnahme eines bestimmten Fahrzeugtyps vom Fahrverbot in aller Regel auf Mofas (oder Krankenfahrstühle) bezieht, gibt es für denjenigen Personenkreis, deren Führerschein vor dem 01.04.1980 ausgestellt wurde, keinen Grund einen solchen Antrag einzureichen -
sie dürfen ja offensichtlich 'so oder so' Mofa fahren. Ein Antrag auf Ausnahme eines bestimmten Fahrzeugtyps vom Fahrverbot ist bei derjenigen Stelle einzureichen, die das Fahrverbot ausgesprochen hat.
und hier
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-6264.htmlein Mofa darf man ohne FE fahren.
Wenn man vor dem 31.03.1965 geborden ist, braucht man dafür garkeine Erlaubnis, ist ,man später geboren, muss man eine Mofa Prüfbescheinigung haben.
Antworten