Dt. altes Auto in Fr verkaufen /Botschaft/Quitus/Vertrag

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marie_gina
Beiträge: 11
Registriert: Samstag 27. Juni 2009, 17:13

Sonntag 28. Juni 2009, 09:34

Hallo,
ich habe einen Wohnsitz in beiden Ländern und möchte mein altes in D zugelassenes Auto in Fr verkaufen, da ich mir den Papierkram mit der Ummeldung sparen möchte. Ausserdem hat es keine TÜV und ich habe keine Zeit, nach D. zu fahren.

Also dachte ich, ich schreibe vorsichtshalber in den Verkaufsvertrag 'vente pour pièces' und schreibe alle nötigen Erklärungen in den Vertrag.

Ich dachte, dass es besser ist, wenn ich vor dem Verkauf das Auto über das dt. Konsulat in Fr abmelde, damit ich dann später keine Probleme mit dt. Versicherung usw. habe.

Hat jemand von Euch da schon Erfahrungen?

Wie sieht es mit dem Quitus fiscal aus (certificat d’acquisition d’un véhicule terrestre à moteur en provenance de l’union européenne par une personne non identifiée à la TVA» ) , den müsste doch erst der Käufer beibringen, oder sehe ich das falsch?

Oder reicht es, wenn ich bei der Botschaft Kennzeichen, Fahrzeugschein und -brief (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2) einreiche?

Vielen Dank im Voraus,

Gruss
Marie
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