Deutsche TÜV- Plakette in Frankreich?

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Aperdurus
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Mittwoch 26. September 2007, 21:06

Salut,

hat jemand Erfahrung, wieviel Wert der deutschen TÜV-Plakette von den Verkehrskontrollbehörden in Frankreich beigemessen wird? Wird sie kontrolliert oder eher nicht?

Meine Vespa Bj 81 steht hier in F. Allerdings in D wohlversteuert und versichert. Nach Auskunft meiner Versicherung, ist eine Schadensdeckung auch ohne gültige Plakette gesichert. Es dürfen nur keine groben Mängel am Fahrzeug vorhanden sein.

Weiß jemand Genaueres?

Danke vorab und schönen Gruß aus der Drôme

Aperdurus
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Gero
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Mittwoch 26. September 2007, 21:34

lächerlich ;D
In der Drôme ? lol... ich glaube die meisten flics wissen gar nicht was das Ding soll ...Die fahren die bei euch doch noch mit R4 Patrouille oder ?
Im Ernst: ich bin in Frankreich oft mit der Enduro mit Wettbewerbskennzeichen unterwegs gewesen ( falls dir das was sagt). Ist so groß wie ein Mofaschild und hat die orig. Buchstabenkombination...hat noch nie jemand gejuckt...auch die heißen Motorradpolizisten nicht.
Mache ich aber inzwischen NICHT mehr (so gern) - ist mir zu heiß...Aber mit leicht überzogenem Stempel, sehe ich kein Problem.
Es wird eher Wert auf Helm, Blinker und Rückspiegel gelegt als auf so unwichtige Attribute wie ein Nummernschild..hauptsache man hat eins.
Grüße
Gero
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Lilo
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Mittwoch 26. September 2007, 21:42

Salut Aperdurus,

eine ähnliche Frage (bez. eines Autos) stellte ich mal einem deutschen TÜV-Ingenieur.

Hier in Frankreich interessieren sich die Behörden weder für den deutschen TÜV, noch deutsche Versicherungen - eher dafür, ob ein Fahrzeug einem Ausländer gehört, der hauptsächlich in F wohnt, also dieses Fahrzeug in F versichern und der controle technique unterwerfen müßte.

Allerdings interessieren sich die deutschen Versicherungen im Schadensfall in F sehr wohl für die gültige TÜV-Plakette!!!
Wer bestimmt letztendlich ob am Fahrzeug grobe Mängel vorhanden sind?
Du kannst davon ausgehen, daß im Schadensfall Deine Versicherung im Endeffekt nichts bezahlt.

Gruß
Lilo
Joe
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Donnerstag 27. September 2007, 07:14

Hallo Aperdurus,
da kann man Lilo nur 100% beipflichten. Oder kennst Du eine Versicherung, die auch dann zahlt, wenn sie sich eigentlich ganz bequem unter Hinweis auf die Vertragsbestimmungen vor der Zahlung drücken könnte, vor allem wenn es keine Bagatellbeträge sind? Meine Erfahrungen sind, dass sie nur superschnell beim Versand der Rechnung sind und Auszahlungen erst einmal auszusitzen versuchen und/oder unter Angabe von 1000 Gründen dieselbe verweigern oder zumindest kürzen. Und falls es mal mit Deiner Vespa doch zu einem Unfall kommen sollte, gar mit Personenschaden und Folgewirkungen, möchte ich dann nicht in Deiner Haut stecken.
Nur so als Denkanstoß
Gruß
Joe
Bonzo
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Donnerstag 27. September 2007, 11:29

Salut,

nachdem ich auf der Autobahn meinen Transit mit Hänger und Ladung zu Schrott gefahren habe, bin ich sofort verhaftet worden, weil ich die grüne Versicherungskarte nicht vorlegen konnte. Erst nachdem mein Agent diese per Fax an die Gendarmerie geschickt hatte, durfte ich in die Freiheit...

Auch bei den in den Sommermonaten häufig vorkommenden Verkehrskontrollen werde ich oft nach der grünen Karte gefragt.

Gruß aus Leverkusen

BONZO
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Aperdurus
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Samstag 29. September 2007, 15:05

Salut,

danke für Eure Einschätzungen und Warnungen.

Ich denke auch, daß ein Flic die Plakette nicht deuten kann, auch wenn 2002 drauf steht.

Daß die Vespa technisch in Ordnung ist, das sind mir meine Knochen schon wert.

Mit Joe gehe ich in der Beurteilung der Versicherungen und deren Leistungswilligkeit einig. Allerdings beurteile ich die Sache nicht allzu kritisch, da seit 1981 erst ca. 3400 km auf dem Tacho der Vespa sind. Da machte ich ein Vielfaches davon auf dem Rad.

Trotzdem werde ich versuchen, eine schriftliche Bestätigung meiner Versicherung zu bekommen, Leistungen dann zu übernehmen, falls keine schwerwiegenden Mängel an der Vespa Unfall-oder Schadensursache waren.
@Bonzo Für diesen Nachweis gibt es im Ernstfall ganz clevere Sachverständige.

Ich denke auch, daß, wenn die äußerlich erkennbaren Dinge, wie Blinker, Reifen usw. in Ordnung sind, der Fahrer einen seriösen Eindruck macht und unter 2 Promille Alkohol im Blut hat, keine Probleme auftauchen werden.:D

Gruß aus der Drôme

Aperdurus
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Gero
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Samstag 29. September 2007, 21:28

Na ich denke mal, die Versicherungsbestätigung oder Erklärung, die Du dann bekommst ist im Ernstfall dann das Papier nicht wert - da haben die anderen Beitragsschreiber schon nicht unrecht.
Besorge dir vor allem eine Internationale (grüne) Versicherungskarte und halte sie parat, da die Versicherungsbestätigung, anders als bei frz. Zweirädern, ja nicht offen am Fahrzeug angebracht wird...das beruhigt dann schon ungemein.
Gruß
Gero
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Aperdurus
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Samstag 29. September 2007, 21:32

Danke, Gero. Eine gute Idee.

Werde ich für meine anderen fahrbaren Untersätze auch besorgen.

Scheint so, als ob das ein allgemein gültiger guter Rat für alle motorisierten Frankreich- Besucher sei. Siehe auch Bonzo's Post.

Gruß von Aperdurus
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salchow
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Sonntag 30. September 2007, 16:36

In Frankreich gehört der grüne Wisch eben genau so zu einer Kontrolle, wie der Führerschein und der Fahrzeugschein (in D gleuabe ich nicht oder?).
Das ist auch keine ganz große Neuerung, sondern "schon immer" so gewesen.
Meiner Meinung nach steht das auch bei den Internet-Routenplanern drin: Bei Grenzübertritt öffnet sich ein Fenster mit den abweichenden Bedingungen im entsprechenden Land.
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Aperdurus
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Sonntag 30. September 2007, 18:23

Salut,


nee, so ist es nicht. Die grüne Versicherungskarte war mal Pflicht. Sie wurde jedoch unter den EU-Ländern Anfang der 70 er Jahre abgeschafft.

Wenn sie dennoch vielerorts erwünscht ist, so nur, um die Formalitäten im Falle eines Falles zu erleichtern. Pflicht ist sie jedoch nicht.

Gruß
Aperdurus
cassis
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Montag 1. Oktober 2007, 20:06

Salut Christian,

Die "Gruene" ist wirklich keine Pflicht mehr. Ich weiss nicht seit wann, allerdings habe ich seit 1985 fuer Frankreich keine Versicherungskarte mehr beantragt und wurde auch nie danach gefragt. Sie wird zwar angeraten, ist jedoch keine Pflicht.
Einige neue EU-Laender (u. a. Litauen) haben bereits im Vorfeld darauf verzichtet.

Gruss Klaus
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salchow
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Dienstag 2. Oktober 2007, 15:24

Na gut, lasse mich gerne auch vom Gegenteil überzeugen.
Würde nur gern wissen, warum die Gendarmen bei ner allgemeinen Verkehrskontrolle so drauf bestehen, obwohl mein Versicherungsnachweis brav an der Frontscheibe klebt, und mit Kennzeichen und Fzg-Papieren übereinstimmt…

Theoretisch müsste ich die Frage danach dann ja ablehnen können, was bedeutet, dass es eine ganz große Papierverschwendung ist seitens der französischen Versicherer, die Karte standardmäßig mitzuschicken (denn der Schnippel in der Frontscheibe ist ja ein abgetrennter Teil der Karte)

Oder reden wir hier von verschiedenen Dingen?
cassis
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Dienstag 2. Oktober 2007, 15:34

Salut Christioan,

Wovon bislang gesprochen wurde, ist, dass man mit nichtfranzoesischen Kennzeichen, eine Gruene Versicherungskarte mitfuehren soll.

Gruss Klaus
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salchow
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Dienstag 2. Oktober 2007, 15:39

Ups… :oah: hm :D
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Aperdurus
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Dienstag 2. Oktober 2007, 15:45

salchow schrieb:
Theoretisch müsste ich die Frage danach dann ja ablehnen können, was bedeutet, dass es eine ganz große Papierverschwendung ist seitens der französischen Versicherer, die Karte standardmäßig mitzuschicken (denn der Schnippel in der Frontscheibe ist ja ein abgetrennter Teil der Karte)[/b]
Salut,

die Frage danach kannst Du nicht ablehnen:D, aber ein Bestraftwerden, weil Du sie nicht dabei hast.:)

Die grüne Karte wird automatisch mit dem Versicherungsschein mitgeschickt- übrigens auch bei den deutschen Versicherern -, weil ja durchaus die Möglichkeit besteht, daß das versicherte Fahrzeug einmal in ein Land kommt, wo sie Pflicht ist.

Sie wurde übrigens 1972 abgeschafft für Länder der EU.

Grüße Aperdurus
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HeinBlöd
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Dienstag 2. Oktober 2007, 20:51

Für Fahrzeuge, die in F versichert sind, ist der grüne Schein die Bestätigung, dass das KFZ versichert ist und der Vertrag gültig ist .
Sie ist hier unbedingt mitzuführen. Selbst wenn sie nur nicht unterschrieben ist, kann es u.U bei einer Kontrolle 80! Euro kosten.
Meine Versicherung hat mich im letzten Jahr extra darauf hingewiesen, da eine Zeit lang verstärkt dahingehend kontrolliert wurde.


Zur Tüv Frage:

Für Zweiräder gibt es hier keinen Tüv, daher wird es wohl keinen Interessieren, wenn die deutsche Plakette abgelaufen ist.
Allerdings würde ich sie einfach entfernen, um unnötige Fragen zu vermeiden.

Für Autos sieht es anders aus, allerdings braucht man nicht extra nach D um den Tüv zu erneuern, sondern eine französische CT reicht auch bei in D zugelassenen Fahrzeugen.
Denn nach EU-Recht, herrscht bei Tüv und Versicherung "Wahlfreiheit" innerhalb Europas.
Selbst die deutsche Polizei muss die frz CT akzeptieren.
In der Praxis werden sie es wohl erst mal nicht, denn was der deutsche Polizist nicht kennt, das frisst er nicht :) ...
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salchow
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Mittwoch 3. Oktober 2007, 05:22

HeinBlöd schrieb
Selbst die deutsche Polizei muss die frz CT akzeptieren.
In der Praxis werden sie es wohl erst mal nicht, denn was der deutsche Polizist nicht kennt, das frisst er nicht :) ...
Och, das gilt auch ganz gut für französische Gendarmen:

wegen eines Visums in meinem Pass, das ich mal für Serbien brauchte, hat mich bei der letzten Routineüberprüfung ein Gendarme solange aufgehalten, bis ich ihm erklären konnte, warum ich KEIN Visum für Frankreich hatte - und auch nicht brauchte.

Zurück zum Auto: als ich in den ersten Wochen in F noch mit D Kennzeichen rumfuhr hat das niemanden gekümmert. Erst als ich F Kennzeichen hatte, und mit deutschem Führerschein in eine AVK kam, war es erstaunlich zu beobachten, wie eifrig sich gleich DREI Verkehrsbeamte um mein Kfz kümmerten, und nachprüften, ob die Kennzeichen auch schön fest sitzen >:(

Dass der CT mich auch dreimal zwischen Préfecture und CT hin- und hergeschickt hat, und nur nach langem Diskutieren einen TÜV abgenommen hat, brauche ich wohl kaum noch zu erwähnen ("Es tut mir leid, aber einen TÜV kann ich nur auf frz. Kennzeichen abnehmen" - "Aber die Préfecture gibt mir keine solchen ohne TÜV" - "Na dann versuchen sie es doch nochmal mit WW (provisorischen) Kennzeichen" - gesagt, getan… "Tut mir leid, aber keine F-Kennzeichen ohne TÜV, auch keine WW" - (zurück beim CT: ) "Sorry, aber es ist die Préfecture, die mir verbietet auf nicht-F-Kennzeichen eine Bescheinigung auszustellen" …) GRRRRRR!!!
Zuletzt geändert von salchow am Mittwoch 3. Oktober 2007, 05:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Gero
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Mittwoch 3. Oktober 2007, 09:42

tja ..die Bürokratie wurde vielleicht in D erfunden, aber in F wird das noch perfektioniert..manchmal zumindest.
Im Süden hat das damals keinen beim CT gejuckt, dass ich mal mit Exportkennzeichen kam - so unterschiedlich kann es kommen.
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HeinBlöd
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Mittwoch 3. Oktober 2007, 20:38

salchow schrieb
... und nachprüften, ob die Kennzeichen auch schön fest sitzen >:(
Und natuerlich auch, ob es mit Nieten und nicht mit Schrauben befestigt ist :D
"Sorry, aber es ist die Préfecture, die mir verbietet auf nicht-F-Kennzeichen eine Bescheinigung auszustellen" …) GRRRRRR!!!
Da bist Du wohl einfach dummerweise an einen geraten, der einfach keine Ahnung hat.
Auf den offiziellen Merkblättern der Préfecture ist der Ablauf ja genau so festgelegt - erst CT, dann Carte Grise ...
Und was ist bei (frz) Fahrzeugen ohne Zulassung ? Da stellt sich ja genau das gleiche Problem.
Zum Glück sieht mein Prüfer solche Dinge äusserst locker :)
Bernd
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Donnerstag 4. Oktober 2007, 19:49

"Nach Auskunft meiner Versicherung, ist eine Schadensdeckung auch ohne gültige Plakette gesichert. Es dürfen nur keine groben Mängel am Fahrzeug vorhanden sein."

Das deckt sich exakt mit den mir bekannten Informationen. Mir stellte sich 2003 dasselbe Problem bei meinem Auto:

Als ich hoffte, bei der in F ansässigen DEKRA ein (deutsches) HU-Siegel zu bekommen, wurde ich belehrt, dass das eine staatliche Hohheitsaufgabe (Kreisverwaltung) sei, die an TÜV, DEKRA und einige Andere konzessioniert sei, aber keinesfalls im Ausland zu erwerben wäre. Ich könne allerdings eine frz. CT absolvieren (volontairement) und das Ergebnis meiner Versicherung zuschicken, die dann zur Kenntnis zu nehmen hätte, dass ich meiner Sorgfaltspflicht genügt hätte. Damit wäre ich versicherungstechnisch auf der sicheren Seite. Allerdings könne mir bei einer Wiedereinreise nach D jeder Polizist, dem der abgelaufene TÜV-Stempel auffällt, ein Ohr abbeissen.

Jetzt erfahre ich von HeinBlöd, dass es in F keine CT für Zweiräder gibt. Da müsstest du mal bei AUTOSUR nachfragen, ob die dir trotzdem eine entsprechende Untersuchung samt Attest anfertigen können.

Viel Glück!
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