Autoummeldung zwingend bei Auslandaufenthalt?

Die Reise selbst: Routen, Flug & Zug, Autostop, Etappenunterkünfte etc.
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lislwisl
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 16. Juli 2014, 11:31

Mittwoch 16. Juli 2014, 11:43

Hallo,

Ich werde ab Oktober als Sprachassistentin nach Frankreich gehen und dort ca. 10 Monate leben, das Auto soll mit, da ich recht ländlich leben werde und auch noch herumreisen möchte. jetzt kommts aber: Im internet finde ich die Info, dass man ab einem Aufenthalt von 6 Monaten das Auto ummelden muss. :cry: Bedeutet das, dass ich den Wagen für 4 Monate in Frankreich anmelden muss und direkt danach wieder in Deutschland? Das ist total kompliziert und für mich mit 23 als Fahranfänger auch nicht gerade Versicherungsgünstig. Wisst ihr genaueres oder kennt ihr vielleicht eine Regelung für Studenten? Ich zähle sogar nur als Stipendiantin und werde auch nur für 6 Monate einen festen Wohnsitz haben, da kann ich mich doch nicht ständig ummelden oder?
Danke für eure Hilfe
Lg lisa
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
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Mittwoch 16. Juli 2014, 21:01

Bonjour Lisa,
Willkommen im Forum.
Schade, dass sich noch keiner zu Deinem Problem geäussert hat.
Kommt bestimmt noch. Ich denke, das ist kein Grund, Dein Auto umzumelden. Solchen Stress bracht man sich nicht anzutun. Bist Du denn in Deutschland noch gemeldet. evtl bei Deinen Eltern ? oder ??? Du schreibst, dass Du einen festen Wohnsitz fuer 6 Monate hast. Hast Du einen Mietvertrag? Hast Du da auf Deinen Namen eine Wasserrechnung?? Eine Stromrechnung??? Meldest Du Dich beim Steueramt an??
à bientôt

Herbert
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Mittwoch 16. Juli 2014, 21:39

Hallo Lisa,
lies mal dies

http://vosdroits.service-public.fr/part ... 0519.xhtml
Un étranger qui s'installe en France doit-il y faire immatriculer son véhicule ?
Mise à jour le 11.04.2014 - Direction de l'information légale et administrative (Premier ministre)
Oui. L'étranger qui déclare que sa résidence principale est en France doit y faire immatriculer son véhicule. L'adresse figurant sur son certificat sera celle de son domicile en France.
und résidence principale …

bedeutet dass Du dort 8 Monate im Jahr wohnst :!:
Dateianhänge
Bildschirmfoto 2014-07-16 um 10.36.26 pm.png
Bildschirmfoto 2014-07-16 um 10.36.26 pm.png (37.35 KiB) 9352 mal betrachtet
lislwisl
Beiträge: 3
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Donnerstag 17. Juli 2014, 08:08

Bonjour herbertp

Danke Danke Danke für deine Hilfe und Recherche im Internet. Das klingt schonmal ganz gut für mich, was du da rausgesucht hast. Momentan bin ich noch in Deutschland gemeldet, werde erst im Oktober in Frankreich leben und weiß nicht ob ich einen festen Mietvertrag kriege, da ich in der Schule in einer Wohnung lebe, ich schätze aber schon, ich zahle ja auch Miete dafür. Rechnungen über Strom oder Wasser kann ich leider weder aus Deutschland noch Frankreich vorweisen, da diese sowohl hier der Träger des Studentenwohnheims als auch da die Schule bekommt. Meine "feste Adresse" habe ich aber wie gesagt nur für 6 Monate dort in der Schule, danach werde ich rumreisen und für ein paar Wochen bei mehreren Höfen und Farmen leben und arbeiten.
Vielleicht habe ich mir zu viele Sorgen gemacht, aber ich habe vom Auswärtigen Amt auch die Antwort bekommen ich sei verpflichtet zu der Ummeldung, da ich kein französischer Student sei und dort eben auch arbeite. Aber vielleicht ist das in meinem Fall auch der falsche Ansprechpartner. :)
Liebe Grüße,
Lisa
lislwisl
Beiträge: 3
Registriert: Mittwoch 16. Juli 2014, 11:31

Donnerstag 17. Juli 2014, 08:13

Achso
und wegen Steuern weiß ich noch nicht bescheid, gehe aber davon aus keine zahlen zu müssen, klar zahle ich sécurité sociale, wie glaub ich jeder :D aber mein "Lohn" ist ja eher eine Art Aufwandsentschädigung als ein richtiger Verdienst.
lg
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