Achtung bei Hotelgaragen in Frankreich

Reiseziele, besondere Urlaubsformen (z.B. FKK, Reiterferien), Sehenswürdigkeiten...
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textspecht
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Freitag 1. November 2002, 03:01

Wer für sein Auto oder Motorrad eine Hotel-Garage benutzt, sollte unbedingt darauf bestehen, daß die auch auf der Rechnung erscheint und möglichst mit eigenem Preis angegeben ist. Andernfalls steht es schlecht um die Haftung des Hotels, wenn es in der Garage zu einem Aufbruchsversuch oder einer anderen Beschädigung des Fahrzeugs kommt.
Vor anderthalb Jahren wurden in der Garage eines bekannten Kettenhotels in Vienne/Lyon die integrierten Koffer unsereres Motorrader aufgebrochen, die Maschine umfangreich beschädigt. Die Hotelzentrale versuchte, uns an ihre Versicherung zu verweisen, die uns im Papierkrieg ersticken wollte. Schlüssel zur Lösung war die separat gebuchte und bezahlte Garage, die auf der Hotelrechnung ausgewiesen war.
textspecht
Frankreichfreund
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Sonntag 3. November 2002, 14:50

Hallo Hr. specht!

Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe. Danke für die Info bezüglich Hotelgaragen. Wie sieht es eigentlich mit Parkplätzen im Hof eines Hotels aus? Als ich zuletzt in Juan les Pins auf Urlaub war, hatte ich große Mühe als ich aus dem Parkhof rausfuhr nirgends zu streifen (Mauern, andere Autos). Jedoch muß ich sagen, das für den Parkplatz im Hof des Hotels nichs verrechnet wurde.

Gruß,


Frankreichfreund
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
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Sonntag 3. November 2002, 22:13

Tja, wenn die Ausfahrt zu eng ist, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
a) abends weniger Rotwein trinken,
b) den Benz verkaufen und Twingo fahren.
;)
Aber ernsthaft: Auf einem kostenlos bereitgestellten Hotel-Parkplatz haben Sie keine Chancen, das Hotel bzw. seine Versicherung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihr Fahrzeug morgens verbeult oder aufgebrochen oder gar nicht mehr vorfinden. Selbst bei verschlossenen und bezahlten Parkplätzen unter freiem Himmel kann es problematisch werden mit der Haftung des Hotels. Meistens bezahlt man nämlich nur für die Stellfläche, nicht für Schutz und Sicherheit des Fahrzeuges (so wie bei öffentlichen Parkplätzen/Parkhäusern). Das steht dann irgendwo im Kleingedruckten einer Tafel neben dem Eingang, die natürlich kein Mensch liest.
Außerdem ist zu unterscheiden zwischen einem Fahrzeug-Diebstahl (oder dem erkennbaren Versuch dazu) und einer Beschädigung durch Unachtsamkeit oder Vorsatz böser Buben (z.B. Beule oder Versuch, den Kofferraum aufzubrechen). Diebstahl ist immer ein Fall für Ihre eigene Versicherung — sofern Sie eine Teilkasko abgeschlossen haben, die in der Regel dieses Risiko einschließt.

Für Motorräder empfehlen wir unbedingt eine abgeschlossene Garage, die auch separat berechnet wird (= Nachweis im Schadensfall). Das schützt zwar nicht unbedingt vor Schaden und Ärger, wie unser eigener Fall in Vienne zeigt, aber es erleichtert dennoch die Abwicklung.
Andere sehr gute, oft praktizierte Lösung: Das Motorrad wird so geparkt, daß es von der Straße, vom Parkplatz aus erst gar nicht sichtbar ist, und mit zwei kernsoliden Abus-Ketten oder Bügelschlössern an einen festen Gegenstand oder die Abschlepp-Öse eines Pkw gekettet — aber bitte vorsichtshalber nicht an fremde Pkw... ;)
Wir haben es auch oft erlebt, daß auf Nachfrage beim Einchecken irgend ein Gerümpel- oder Vorratsraum für unsere Maschinen kostenlos bereitgestellt wurde oder der Patron in der Privatgarage hinter oder neben seinem Pkw noch ein Plätzchen für ein Motorrad fand. Man muß nur höflich danach fragen und andeuten, daß die Übernachtung von der guten Unterbringung des Motorrads abhängt. ;)
Das Diebstahl-/Einbruch-Risiko ist in Südfrankreich, Italien, Spanien generell wohl kaum höher als in Berlin oder Frankfurt. Aber man spricht im Süden offener darüber, ist sich der Risiken bewußter.
textspecht
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