Salut nina,
da Du Beamtin bist, kann ich nur dringend raten, Dich mit Deinem "Dienstherrn" abzusprechen. Beamte sind nämlich zu entlassen, wenn sie ohne Genehmigung ihres Dienstherrn ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland nehmen (§ 23 Absatz 1 Nummer 5 Beamtenrechtsrahmengesetz bzw ...
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- Montag 3. Mai 2004, 09:06
- Forum: Leben & Arbeiten in Frankreich
- Thema: was muss ich alles beachten?
- Antworten: 3
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