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von musterknabe
Montag 15. April 2013, 11:58
Forum: Immobilien & Immobilienbesitz
Thema: Grundstückgewinnsteuer
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Re: Grundstückgewinnsteuer

Hallo,

genau, das meine ich. Kann man sich auf die Angaben verlassen oder gibt es da noch irgendwelche Fallstricke? So richtig vertrauen kann ich dem französischen Staat nicht mehr.

thomas
von musterknabe
Montag 15. April 2013, 09:07
Forum: Immobilien & Immobilienbesitz
Thema: Grundstückgewinnsteuer
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Re: Grundstückgewinnsteuer

Bundesministerium.JPG
Bundesministerium.JPG (24.47 KiB) 34108 mal betrachtet
kann man sich darauf verlassen? Ist ein Hinweis vom deutschen Verbraucherschutzministerium.
Wir könnten auch gleich die Linke wählen, dann wäre es bei uns auch so.
Ich bin total gefrustet. Alterssicherung?????
von musterknabe
Sonntag 14. April 2013, 17:51
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Thema: Grundstückgewinnsteuer
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Re: Grundstückgewinnsteuer

ich habe jetzt bei http://vosdroits.service-public.fr/ das gefunden Exonérations Les principales exonérations, accordées sous conditions, sont liées à la nature du bien cédé et à la qualité du vendeur. Exonérations liées à la nature du bien Vente de la résidence principale et dépendances (garages, a...
von musterknabe
Sonntag 14. April 2013, 17:46
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Thema: Grundstückgewinnsteuer
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Re: Grundstückgewinnsteuer

wenn ich mir das so durchrechne, wird mir ganz schlecht. Ich hoffe, ich bringe noch alle Rechnungen zusammen aus der Zeit.

Wie findet man solche Gutachter für Asbest- und Bleigutachten?

Wo bekommt man den Gebäudeenergieausweis her? Hier bei uns hatte ich das von der ENBW bekommen.
von musterknabe
Sonntag 14. April 2013, 16:50
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Thema: Grundstückgewinnsteuer
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Re: Grundstückgewinnsteuer

leider habe ich in den Links jetzt das gefunden: 1. Gesamtbefreiung, wenn das Gebäude mindestens 30 Jahre bewohnt wurde Sollten Sie Ihr Haus mindestens 30 Jahre bewohnt haben, so sind Sie insgesamt von der Wertzuwachsbesteuerung befreit. Die frühere Regelung sah eine solche Befreiung schon ab 15 Jah...
von musterknabe
Sonntag 14. April 2013, 16:41
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Thema: Grundstückgewinnsteuer
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Re: Grundstückgewinnsteuer

Hallo Lennie, danke für die Links. Ich bin jetzt aber noch verwirrter: ich habe das gefunden - Wenn Sie EU-Bürger sind zahlen Sie einen Satz von 16%, als Nicht-EU-Bürger 33 1/3 % - Die Steuer reduziert sich je nach der Dauer des Besitzes: Kein Abschlag in den erste 5 Jahren, dafür vom 6. Jahr an sof...
von musterknabe
Sonntag 14. April 2013, 12:15
Forum: Immobilien & Immobilienbesitz
Thema: Grundstückgewinnsteuer
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Re: Grundstückgewinnsteuer

dann hätte ich noch eine weitere Frage: nach gründlicher Recherche bekam ich die Information, dass man das Haus begutachten lassen muss auf Asbest- und Bleigehalt/freiheit. Wie und wo kann man so ein Gutachten bekommen? Was kostet so was? Als wir das Haus damals gekauft haben, gab es so was noch nic...
von musterknabe
Sonntag 14. April 2013, 11:41
Forum: Immobilien & Immobilienbesitz
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Grundstückgewinnsteuer

Hallo liebe Gemeinde, ich bin neu im Forum und brauche Hilfe. Wir haben ein Chalet in Frankreich und möchten dieses verkaufen. Wir können zwar etwas Französisch, allerdings steigen wir bei dem "Beamtenfranzösisch" nicht so richtig durch. Als wir das Haus gekauft haben, war es eine Bruchbud...