plan topograhique rattaché NGF

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Bonzo
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Mittwoch 15. März 2006, 15:42

Liebe Leute,

eine freundliche französische Behörde bombadiert mich mit Briefen, in denen mir klargemacht wird, dass ich noch verschiedene Unterlagen beizubringen habe. Mittlerweile wurde ich schon mehrmals in diesem Jahr bei den verschiedenen Ämtern vorstellig und man versicherte mir immer wieder, dass nun alle Unterlagen in ausreichender Quantität und Qualität vorliegen würden. ***zensiert*** der Hund drauf! In jedem Fall brauche ich nun eine besondere topographische Karte. Ich kenne nur die IGN-Karten im Maßstab 1:25000. Wer weiß mehr?

Grüße aus dem sonnigen Leverkusen

BONZO
Joe
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Mittwoch 15. März 2006, 16:32

Hallo Bonzo,

ich bin mir zwar nicht sicher, habe aber, glaube ich, diesen Begriff irgendwo schon mal im Zusammenhang mit Katasterplänen / Bauplänen gehört. Kann das bei Deinem Problem passen? Wenn ja, sollte die zuständige Katasterstelle der Stadt/Gemeinde/Departement so was haben. Welcher Maßstab soll's den sein? IGN Karten gibt es sowohl in größeren wie kleineren Mäßstäben. Ansonsten: von LEV nach Köln ist es nicht weit: versuch es mal an der Uni bei den Geographen, die sollten Dir evtl. mit ihrer Kartensammlung weiterhelfen können (wenn es z.B. eine topogr. Karte ist, die Du brauchst)
Gruß und viel Erfolg
Joe
Bonzo
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Mittwoch 15. März 2006, 16:58

Salut Joe,

das mit der Uni ist eine gute Idee!
Der Maßstab ist von der Behörde nicht vorgegeben. Wenn das zuständige Katasteramt diese Karten schon hat, warum soll ich dann noch eine beibringen? Vielleicht möchte man mich nur beschäftigen. Ich vermute mal, das von uns gekaufte Gelände liegt in einer "zone inondable", und deshalb möchte man die geforderten Unterlagen, weil ich beabsichtige, ein vorhandenes Gemäuer zu vergrößern. Erst ab 20 qm Vergrößerung benötigt man die "große Baugenehmigung". Zum Glück haben unsere Architekten es geschafft, die Einbauten auf 19 qm unterzubringen. Seit den Hochwasserunglücken ist man in Südfrankreich wohl besonders vorsichtig geworden.
Noch ein kleiner Joke am Rande bezüglich der Bürokratie im sonnigen Süden: Grundstück (teilweise bebaut) gekauft, bezahlt und eingetragen. Kleinen Bauantrag gestellt, Strom und Telefon geordert. So weit so gut! Jetzt möchte die Behörde von mir als Eigentümer die schriftliche Erlaubnis, dass der Bauherr (auch ICH), überhaupt bauen darf. Ich werde langsam wahnsinnig. Zum Glück gibt es einen guten roten Tropfen aus dem Hause PIERRE DUMAS aus St. Martin d'Ardèche, der einem wieder zu einer gewissen Lockerheit verhilft.

Sonnige Grüße aus Leverkusen

BONZO
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Aperdurus
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Mittwoch 15. März 2006, 17:07

Hallo Bonzo,

der NGF- IGN69 ist ein neuer ( 2002?) Referenz- Höhenplan für Frankreich (Nivellement Général de France), GPS basiert.

Wahrscheinlich musst Du Deinen (vorhandenen) Katasterplan mit Höhen versehen lassen, die sich auf den neuen NGF Plan beziehen.

Gruß

Aperdurus
Zuletzt geändert von Aperdurus am Mittwoch 15. März 2006, 17:09, insgesamt 1-mal geändert.
textspecht
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Mittwoch 15. März 2006, 21:58

Salut, Bonzo,

Aperdurus' Nachricht hat viel (französische...) Logik in sich. Ist uns selber auch schon passiert, daß wir "aktuelle" Katasterpläne beibringen mußten, obwohl sie den Behörden vorliegen und es definitiv offiziell keine neueren als die von 1945 gibt. Hat darum unterm Strich auch immer geklappt.

Dein Problem sehe ich in der Tat darin, daß Du offenbar in einem als überflutungsgefährdet eingestuften Ufergebiet bauen bzw. ein Jugendlager einrichten willst. Auf diesem Ohr hört man hier nun sehr schwer, seit die Flutwellen und Schäden der letzten Jahre zu massiven Bürgerprotesten geführt haben — wie Du weißt.

Die beruhigende Wirkung der roten Flaschen von Dumas aus St. Martin-d'Ardèche kann ich (angesichts unserer Heizungsfragen) nur bestätigen...
Toitoitoi, Heinz-Günter + Lilo
Bonzo
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Donnerstag 16. März 2006, 07:53

Vielen Dank für die perfekten Antworten!
Unser Gelände ist vor 20 Jahren nach einem über Tage andauerndem Sturzregen einmal abgesoffen. Nicht das ansteigende Wasser der Ardèche, sondern das Wasser aus den Bergen nach heftigen Niederschlägen macht uns zu schaffen.
Hier verstehe ich nun wieder nicht, dass unser Grundstück zum Bauerwartungsland deklariert wurde.
Ich habe einen Plan im Maßstab 1:500 von der Société Coopérative Intéret Collectif Agricole Habitat Rural. Auf diesem Papier werde ich nun die Höhenangaben eintragen. Vielleicht reicht es den Behörden...

Gruß aus Leverkusen

BONZO
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Aperdurus
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Donnerstag 16. März 2006, 14:08

Salut Bonzo,

schau Dir das mal an, könnte sein, daß Du diese topographische Darstellung liefern mußt auf Grund der besonderen Problematik Deines Grundstücks. Dieses Netz kann über den plan de cadastre gelegt werden.
Kann dann aber sein, daß der rote Stoff, von dem Textspecht schrieb, alles kariert erscheinen läßt.

Grüße
Aperdurus
Zuletzt geändert von Aperdurus am Donnerstag 16. März 2006, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
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