Zimmer/Arbeit/Anmeldung/Versicherung?

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Misha
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 19. Juli 2005, 14:36
Wohnort: Hamburg

Mittwoch 20. Juli 2005, 08:28

Hallo liebe Forummitglieder!

Ich möchte noch dieses Jahr von Hamburg nach Nizza ziehen.Um mich so schnell wie möglich im Leben in Nizza zu intergrieren,habe ich ein paar formelle Fragen an,die warscheinlich jeden interessieren würden der plant nach Frankreich auszuwandern.

1)ZIMMER
Ich suche ein Zimmer zur Untermiete in Nizza.Kennt jemand Zeitungen oder Seiten im Internet wo ich fündig werden könnte?

2)CV ET LETTRE DE MOTIVATION
Ich bin von Beruf Maler & Lackierer mit Spezialisierung auf kreative und exklusive Wandgestaltungen.Um mich zuerst bei einer Zeitarbeitsagentur in Nizza vorzustellen muß ich ein CV und lettre de motivation schreiben.Leider habe ich aber keine Ahnung wie man soetwas schreibt,z.B die Aufgliederung usw.Kennt jemand Seiten im Netz wo man Beispiele findet?Am besten Beispiele von deutschen(Umwandlung Lebenslauf zum CV)

3)ANMELDUNG
Ich würde mich gerne in Nizza erstmal anmelden,bevor ich mich hier in Hamburg beim Ortsamt abmelde.Oder muß ich mich vorher schon in Hamburg abmelden?
Neuerdings soll man keine carte de sejour mehr benötigen in Frankreich,was heißt das genau?Man muß sich doch irgendwo anmelden,oder?Wo genau?Oder ist man nur registriert wenn man einen Telefonanschluß gemeldet hat auf seinem Namen,oder Stromanschluß?Wie ist man registriert in Frankreich,wenn man bei jemanden zur Untermiete wohnt?

4)KRANKENVERSICHERUNG
Welche Krankenversicherung ist günstig und zu empfehlen?Fragt der Arbeitgeber(Zeitarbeit),bei welcher Krankenversicherung er mich anmelden soll?

Ich freue mich auf Antworten

MICHAEL
miss_varna
Beiträge: 189
Registriert: Freitag 29. Oktober 2004, 00:32

Mittwoch 20. Juli 2005, 10:16

Hallo Michael,

die meisten Antworten würdest Du hier im Forum finden, denn wie Du selbst schreibst, stehen viele vor einem solchen Problem und daher wurden die Fragen hier schon mehrfach behandelt - daher halte ich mich kurz.

Wohnungssuche:
http://www.seloger.com
Zeitung Nice Matin (auch online verfügbar mit Annoncen)

Anmeldung:
Gibt es hier nicht und auch die carte de séjour schon länger nimmer. Wenn Du zur Untermiete wohnst und der Telefonanschluß auf den Hauptmieter lautet, dann kann der Dir eine schriftliche Bestätigung schreiben, daß Du dort wohnst, das reicht.

Krankenversicherung:
Es gibt hier nur eine einzige gesetzliche.

Ansonsten würde ich Dir empfehlen, gar nicht unbedingt zu einer Zeitarbeitsfirma zu gehen. Wenn Du Englisch sprichst, kannst Du mit Deinem Job hier sehr gut selbständig arbeiten. Es gibt hier so viele Ausländer, die hierhin ziehen und Immobilien kaufen und dann Handwerker brauchen, aber kein Frz sprechen und/oder den frz Handwerker nicht trauen - da würdest Du bestimmt auch alleine genug Aufträge finden.
Hier http://riviera.angloinfo.com/default.asp wird oft nach Handwerkern gefragt, Du kannst da auch eine Anzeige schalten.

Viel Erfolg!
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Donnerstag 21. Juli 2005, 01:39

Hallo,
auf der Seite http://www.pons.de/
gibt es eine Rubrik Musterbriefe.
erst links französisch anklicken und dann oben Musterbriefe.
Ein Lebenslauf cv ist dabei-
Misha
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 19. Juli 2005, 14:36
Wohnort: Hamburg

Montag 25. Juli 2005, 17:23

Hallo Miss Varna!

Anmeldung:
Gibt es hier nicht und auch die carte de séjour schon länger nimmer.
Heißt das,daß ich mich nicht anmelden brauche bei der Prefecture?Auf den staatlichen EU Seiten steht,das man sich innerhalb von 3 Monaten bei der Prefecture melden muß um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.Wenn man eine offizielle Arbeitsstelle hat und die Arbeitsbescheinigung vorlegen kann,soll es kein Problem sein eine Aufenthaltsgenehmigung von 5 Jahren zu bekommen.Nach Beendigung der 5 Jahre kann man dann die Aufenthaltsgenehmigung wieder auf 5 Jahre verlängern,wenn man nicht 12 Monate zuletzt arbeitslos war,in dem Fall dann nur auf 1 Jahr.

Krankenversicherung:
Es gibt hier nur eine einzige gesetzliche.
Und wie heißt die?
Der Arbeitgeber meldet mich automatisch dort an,genauso wie in Deutschland?
Wie ist das wenn man nicht arbeitet,sich aber privat krankenversichern will,wo kann man das tun?

Merci,
Michael d´Hambourg
Misha
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 19. Juli 2005, 14:36
Wohnort: Hamburg

Montag 25. Juli 2005, 17:27

Hallo gittachen!

Super geniale Seite,merci beaucoup!Genial das es dort einmal die deutsche Version gibt und die französische;)
Also,danke nochmal!

Gruß aus dem regnerischem Hamburg:-(
Michael
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Dienstag 26. Juli 2005, 01:33

Hallo Misha
ich habe Dir gerade mal einen Lebenslauf geschickt.Private Message.

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für Deutsche nicht mehr erforderlich.
http://vosdroits.service-public.fr/part ... nce&l=N123

http://europa.eu.int/eures/main.jsp?cat ... untryId=FR

text
Nouvelles conditions d'obtention d'un titre de séjour pour les ressortissants de l'Espace économique européen

L'article 14 de la loi n°2003-1119 du 26 novembre 2003 relative au séjour des étrangers en France (Journal officiel du 27) a modifié les dispositions sur le droit au séjour des ressortissants communautaires.

Désormais, les ressortissants des États membres de l'Union européenne, d'un autre État partie à l'accord sur l'Espace économique européen ou de la Confédération helvétique qui souhaitent établir en France leur résidence habituelle ne sont plus tenus de détenir un titre de séjour, sauf dans certains cas.

Un décret pris en Conseil d'Etat doit préciser les conditions de délivrance du titre de séjour pour les personnes qui en font la demande.

La fiche d'information sera mise à jour dès la publication du décret.
Übersetzung ( Google)

Neue Bedingungen der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für die Staatsangehörigen des europäischen Wirtschaftsraums

Artikel 14 des Gesetzes n°2003-1119 vom 26. November 2003 zum Aufenthalt der Fremden in Frankreich (Amtsblatt hat von 27) die Bestimmungen über das Recht auf Aufenthalt der Bürger der Gemeinschaft geändert.

Von nun an sind die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, eines anderen Staates Teil am Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum oder des schweizerischen Bundes, der wünschen, in Frankreich ihren üblichen Aufenthaltsort ansässig, nicht mehr verpflichtet, eine Aufenthaltserlaubnis zu besitzen, außer in bestimmten Fällen.

Ein Dekret, das in Staatsrat genommen wurde, muß die Bedingungen der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis für die Personen festlegen, die davon den Antrag machen.

Die Informationskarte wird bei der Veröffentlichung des Dekrets auf den neuesten Stand gebracht.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Dienstag 26. Juli 2005, 01:36

Hier noch ein Link zur Krankenversicherung
http://www.cleiss.fr/docs/regimes/regim ... index.html
Misha
Beiträge: 4
Registriert: Dienstag 19. Juli 2005, 14:36
Wohnort: Hamburg

Dienstag 26. Juli 2005, 12:47

Moin gittachen!

Das,daß die Aufenthaltsgenehmigung wegfällt ist ja super;)

Habe hier noch einen guten Text gefunden bezüglich Krankenversicherung in Frankreich:
http://www.botschaft-frankreich.de/arti ... rticle=352

Hurra,bald geht´s an die Cote d´Azur:-)))))!!!!!!!!

Michael
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