wann entsteht anspruch auf arbeitslosengeld in F
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bonjour zusammen,wer kann mir sagen wie lange ich in F in einem beschäftigungsverhältnis gestanden haben muss um anspruch auf arbeitslosengeld zu haben? (gibt es eine mon. mindestverdienstgrenze bzw mindestarbeitszeitgrenze ?)Liegt das ALG auch bei 60 %vom netto? habe hier im forum nix dazu gefunden.merci,a plus,Sonia )
Hallo Sonia,
hier http://info.assedic.fr/unijuridis/index ... af85bdb8d1 gibt es jede Menge Infos, sogar auf deutsch. Da werden Deine Fragen ausführlich beantwortet denke ich.
Viele Grüße,
Sascha
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Viele Grüße,
Sascha