Hallo Leute,
ich habe eine Frage an die Spürnasen: meine Freunde haben ein Grundstück gekauft an der Vienne, also Süßwasserfluss, Departementübergreifend, nicht schiffbar. In der Mairie hat eine nette Dame sich für uns erkundigt, und der ancien président de l'association de la peche hat uns gesagt, das alte Recht, dass man das Flussufer zugängig machen muss, gibt es nicht mehr. Da das hier aber anscheinend noch niemand weiß (und unzählige kleine Müllberge zeugen davon ), wollen meine Freunde nun das Grundstück einzäunen und ein Schild mit dem Hinweis auf die Gesetzesänderung an den Zaun hängen. Ich such mir jetzt schon einen Wolf, aber ich finde das nicht. Hat jemand ne Ahnung? Ich will nicht schon wieder die Dame vom Amt bemühen...
Vielen vielen Dank,
Virginie
Uferrechte
Käse, weil nur für Outre mer gültig und die Vienne bekanntlich nicht dazu zählt.Tonton hat geschrieben:Vergiss nicht die "100 pas du roi" = ungefähr 30 Meter.
Hier gibts zusammenfassend Infos, aber man muss es halt geduldig lesen...
http://lou.pescadou.nissart.over-blog.c ... 45308.html
oder auch
http://assurance.ffspeleo.fr/IMG/pdf/Le ... -D-eau.pdf
Wieso amerikanisch? Das ist auch in Deutschland gang und gäbe. Siehe den Wandlitzsee.feles hat geschrieben: aber ich find es ein unding uferabschnitte,strände und übergreifende landschaftliche einheiten zu kaufen oder zu privatisieren.
was sind das für amerikanische zustände?
Danke erstmal für alle Hilfe!
Virginie
Ps man muss es sich mal andersrum vorstellen, da hat man ein Gelände gekauft, und die Leute picknicken in Deinem Garten? Wem würde das denn gefallen? Abgesehen von all den anderen Dingen, die die Herrschaften da so hinterlassen...
Virginie
Ps man muss es sich mal andersrum vorstellen, da hat man ein Gelände gekauft, und die Leute picknicken in Deinem Garten? Wem würde das denn gefallen? Abgesehen von all den anderen Dingen, die die Herrschaften da so hinterlassen...