Student

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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KathaEnFrance
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2011, 21:19

Donnerstag 6. Oktober 2011, 21:34

Hallo,

ich heiße Katharina Weser und mache meinen Master hier in Frankreich (kein Austausch). Da die Lebenshaltungskosten hier ja doch etwas höher sind als in Deutschland, habe ich mir einen Nebenjob gesucht. Mein Chef (arbeitet in einem kleinen Bioladen, ich bin seine einzige Mitarbeiterin) wollte mit mir zusammen einen Vertrag erstellen, leider sind wir auf keinen grünen Zweig gekommen. Stundenlanges Googeln hat mir in meiner Situation leider auch nicht weitergeholfen. Darum hoffe ich, dass unter euch jemand ist, der sich evtl. etwas mit dem französischen Arbeitsrecht auskennt.
Noch mal zu meiner Situation:
- ich bin unter 25 Jahre alt
- ich arbeite Teilzeit, 40-50 Stunden pro Monat
- ich verdiene 9 Euro pro Stunde

Jetzt zu meinen Fragen:
1) Brauch ich für diesen Job eine (französische?) Sozialversicherungsnummer? So wie ich das sehe profitiere ich ja unter meinen Alters- und Verdienstvoraussetzungen nicht von sozialen Leistungen profitiere und ja auch keine Steuern abführen muss. Ist die Nummer also nötig oder nicht? Wenn ja, brauche ich eine französische oder kann ich meine deutsche verwenden? Und wo würde ich eine französische herbekommen?

2) Wie läuft das mit der Steuererklärung? Sehe ich das richtig, dass ich gar keine machen muss?

3) Muss ich mich irgendwo "melden", bzw. brauch ich zusätzliche Nummern/Dokumente/etc.

Vielen Dank schon mal, Katharina
Tonton
Beiträge: 489
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Freitag 7. Oktober 2011, 02:22

Hallo Katherina,

Steuererklärung: musst Du schon machen, wirst aber keine Steuern zahlen müssen.
Geht erst so bei ca. 12.000/Jahreseinkommen los, dass man steuerpflichtig wird in Franreich (genau Zahl kann man auch bei den Seiten vom Fiskus erlesen)

Bei der Secrutié Sociale solltest Du schon gemeldet sein. Bin aber der Meinung, das macht der Arbeitgeber.
Manchmal mauscheln da aber auch welche, um die Sozialabgaben einfach nicht abzuführen.

Sozialabgaben wirst Du selbstverständlich auch zahlen müssen. In Frankreich sind diese "getrennt" von den Steuern, und auch entsprechend auf den Lohnabrechnungen ausgeworfen (und auch abgezogen).
Die Lohnabrechnungen sollte man übrigens gut aufheben - auch wenn Du vielleicht nie die Minstesteinzahlzeiten, z.B. für Rente, voll machen wirst, kannst Du diese auch in anderen LÄnder mit Sozialverträgen anerkennen lassen. Deutschland ist z.B. so ein Fall, auch Beitragszeiten in F oder anderen Vertragsstaaten, werden bei der Rente angerechnet.
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Chanteclair
Beiträge: 238
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Freitag 7. Oktober 2011, 06:59

KathaEnFrance hat geschrieben: - ich arbeite Teilzeit, 40-50 Stunden pro Monat
- ich verdiene 9 Euro pro Stunde
Hallo Katharina,
hier ist eine Seite, bei der dein Arbeitgeber dich anmelden sollte.
http://www.cesu.urssaf.fr/cesweb/home.jsp
Du bist krankenversichert und erhälst auch geringe Rentenansprüche.
Ein Arbeitsvertrag ist nicht unbedingt nötig.
Viel Erfolg
baden-alsace
Beiträge: 10
Registriert: Freitag 28. Mai 2010, 13:02

Freitag 7. Oktober 2011, 07:33

Hallo,

dein Chef scheint ja keine besondere Leuchte zu sein, hatte der noch niemals Angestellte, wenn der sich so anstellt?
Sag ihm mal er soll bei seiner zust. Chambre de Commerce, senem Steuerberater oder einfach beim pole emploi anrufen und sich erkundigen.Ich bin da nicht mehr ganz auf dem neusten Stand aber vor einiger Zeit gab es extra für kleine Firmen Einstellungshilfen da mußte dann 2 Jahre keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und solche Sachen. Sowas muß es ja heute auch noch geben. Aber das kann man ja rausfinden. Auf jedenfall MUSS er dich VOR dem ersten Arbeitstag bei der URSSAF anmelden sonst kann er gewaltigen Stress bekommen.

Grüße
Lennie
Beiträge: 190
Registriert: Donnerstag 1. Juli 2010, 13:39

Freitag 7. Oktober 2011, 07:53

Also:
"chèque emploi service" ist nur bei "service à la personne" (z.B. Hausangestellten) möglich.
Hier scheint es sich aber ganz offensichtlich um einen klassischen "emploi à temps partiel" in einem Ladengeschäft (Bioladen) zu handeln.
Der Arbeitgeber hat bei einem Anstellungsvertrag innerhalb von 8 Tagen eine DUE (déclaration unique d'embauche) gegenüber der URSSAF auszufüllen.
Hier der entsprechende Text dazu:
http://www.urssaf.fr/profil/employeurs/ ... e)_01.html

Bei Fragen (Vergünstigungen für Studenten etc.) empfiehlt es sich - wie überall auch - sich bei den kompetenten Stellen direkt zu erkundigen, statt in einem Forum herumzuraten. Das wäre in diesem Fall die URSSAF des Arbeitgebers, die Adresse findet sich im Telefonbuch.
Wieder mal "überraschend", was so mancher "Arbeitgeber" (offensichtlich) alles nicht "weiß".....

Bon courage, Katharina :D
KathaEnFrance
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 6. Oktober 2011, 21:19

Freitag 7. Oktober 2011, 08:12

Hey, vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Jetzt muss ich doch nochmal konkret nachfragen nach der Nummer: Mein Chef (der seinen Laden tatsächlich erst vor ein paar Wochen aufgemacht hat und somit noch ganz neu ist) meinte, dass er unbedingt meine Sozialversicherungsnummer braucht. Er wusste aber auch nicht ob er die deutsche benutzen kann oder ob ich eine französische beantragen muss. Ich war auch schon auf der Mairie, aber da bin ich nur mal wieder auf das typisch französische "weiß ich nicht, bin ich nicht zuständig - gehen Sie zu Schalter E 21 - Phänomen gestoßen. Trotzdem schon mal vielen, vielen Dank für eure Antworten!

Katharina
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Chanteclair
Beiträge: 238
Registriert: Sonntag 18. Juli 2010, 20:01
Wohnort: Elsass

Freitag 7. Oktober 2011, 11:24

Hier ist diese Frage auch schon mal aufgeworfen und beantwortet worden:
http://forum.frankreich-info.de/viewtop ... f=3&t=3060
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