Steuererklaerung fuer 2013 in Dtl.?

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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fleischhals
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 8. April 2014, 15:47

Dienstag 8. April 2014, 16:44

Hallo,
leider weiss ich nicht, ob mir jemand helfen kann bzw. ob das hier das richtige Forum ist, aber ich will es mal versuchen. Ich habe 2013 circa 3 Monate in Deutschland gearbeitet fuer circa 2100 EUR brutto und habe auch entsprechend Steuern gezahlt. Dann habe ich noch einen Monat Arbeitslosengeld (circa 700 EUR) bezogen. Von Juni 2013 an arbeite ich hier in Frankreich und zahle auch Steuern an Frankreich. Nun muss ich definitiv auch hier in Frankreich eine Steuererklaerung machen; aber was ist mit den 4 Monaten in Deutschland? Muss ich dort auch eine Steuererklaerung machen? Oder muss ich mir das hier in Frankreich anrechnen lassen? Oder brauch ich keine Erklaerung in Deutschland machen und muss es auch nicht in Frankreich angeben?
Mit freundlichem Gruss
Thomas
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Mittwoch 9. April 2014, 07:04

Salut Thomas,
willkommen im Forum.

Besonders viel kann ich Dir nicht zu Deiner Frage antworten.
Oder brauch ich keine Erklaerung in Deutschland machen und muss es auch nicht in Frankreich angeben?
so einfach wird es schon mal ueberhaupt nicht sein.
Die frz Steuereintreiber wollen sicherlich Deine deutsche Lohnsumme wissen, damit sie die Gesamtjahresumme haben und diesen Wert zur Festlegung Deiner Prozentzahl zum Versteuern Deines Einkommens ermitteln koennen.
Ich habe 2013 circa 3 Monate in Deutschland gearbeitet fuer circa 2100 EUR brutto und habe auch entsprechend Steuern gezahlt
In den Formularen gibt es die Zeile ??? Einkommen im Ausland … /versteuert im Ausland???
Es kann jetzt nicht mehr sehr lange dauern, und die Formulare sind erhaeltlich.
aber wichtig ist, fur Deine erste Steuererklaerung bist Du selber verantwortlich. Du musst dazu evtl selber zum Hotel d'impot gehen und Dich anmelden.
bonne chance
Herbert
fleischhals
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 8. April 2014, 15:47

Mittwoch 9. April 2014, 10:59

Danke erst einmal für die Antwort, Herbert!
Ich habe mich mal etwas im Internet umgeschaut und das DBA zwischen Dtl. und F. angeschaut. Dort heißt es im Artikel 13, Absatz 1, dass alles in dem Land versteuert wird, indem ich das Geld erarbeitet habe. Artikel 13, Absatz 4 ist dann für mich wichtig:

Ungeachtet des Absatzes 1 können Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn
1. der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahrs aufhält und
2. die Vergütung von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht im anderen Staat ansässig ist, und
3. die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.

1. stimmt - ich war nicht länger als 183 Tage in Deutschland
2. stimmt nicht - ich habe in einer Uni gearbeitet und die ist eindeutig in Dtl. ansässig
3. verstehe ich nicht

Ist meine Annahme nun richtig, dass ich
(a) bei der Steuerklärung in Frankreich den Verdienst in Deutschland nicht angeben muss?
(b) wenn ich in Deutschland die Steuerklärung einfach nicht mache, ich also keinen Steuerjahresausgleich will, ich dann zwar kein Geld wiederbekomme, aber ich auch nicht in Schwierigkeiten komme - weder in Dtl., noch in F?
dudule
Beiträge: 31
Registriert: Freitag 16. Juli 2010, 11:04

Sonntag 13. April 2014, 13:09

Eine verbindliche Antwort wird Dir hier niemand geben können - und verantwortlich für Deine Erklärung bist nur Du. (Ich habe letztes Jahr zum
ersten Mal eine Steuererklärung in F abgeliefert....und habe im zuständigen FA falsche (!!) Infos bekommen. Als ich die nette Dame darufhin angesprochen bekam ich zur Antwort: Oh, dies wusste ich noch nicht. Wenn es dann zum Schwur - sprich zur Kontrolle kommt: der Dumme bin immer ich).

Überleg Dir doch mal, ob Du Dir nicht (einmalig) einen Steuerberater in unmittelbarer Nähe zur franz. Grenze suchst (z.B. in Breisach), für die müssten Deine Fragen zum täglichen Geschäft gehören. So hab ich das auch übrigens auch gemacht.

Geh auch am von folgenden Dingen aus:

- bei der franz. Steuererklärung werden grundsätzlich keine Belege mehr eingereicht. Alle Deine gemachten Angaben werden zunächst einmal akzeptiert (!!!), aaaber: bis zu drei Jahre nach Abgabe dieser Erklärung behält sich das franz. FA das Recht vor, die gemachten Angaben zu prüfen.
Stimmt dann etwas nicht - musst man nachversteuern + 10% Zuschlag. (Es sei denn Du kannst nachweisen, dass Du im guten Glauben gehandelt hast - dann entfällt der 10%-ige Zuschlag.

- dass sich das franz. FA über Deine Vermögensverhältnisse informieren kann - Sprachbarriere hin oder her (gilt inzwischen für fast ganz Europa, Schweiz ?). Wenn Du also noch deutsche Konten hast, dann gib sie besser an (Name des Bankinstituts etc).

- Wenn jemnd kontrolliert, dann will er was finden. i.d. Regel klappt das auch meist.... :cry:

Viel Glück
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