Rente aus Deutschland - Besteuerung

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
gabyguy
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Mittwoch 28. August 2013, 20:06

Bonsoir, ich kämpfe seit einem guten Jahr mit den beiden Finanzämtern D+F ! aber es geht Auch um etwas mehr Rente ! von meinem deutschen Konto wurden schon für diese Jahre 20 000,--Euro abgebucht !!!!! (richtig, 20 000,-) natürlich habe ich die nicht ! aber mir wird weiterhin die g¨nstigere einstufung verweigert !!! nun zahle ich ein deutsches Steuerbüro, und zahle Auch fleissig weiter steuern in F ! total verrückt !!
dein Vorteil ist, das Büro in Neubrandenburg !!! ruf die einfach mal an ! waren eigentlich nett, konnten aber nichts fûr mich machen, das ich noch einkünfte in D habe und bei meinem alten FA bleiben muss !
Yoyo
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Donnerstag 29. August 2013, 18:15

Hallo HelgaParis,
Du lebst anscheinend in Frankreich und bekommst eine Rente aus Deutschland. Eine Rente muss immer in dem Land versteuert werden, von dem aus sie bezahlt wird - zumindest solange noch, bis Deutschland und Frankreich sich insoweit geeinigt haben, dass man auch die deutsche Rente seinem französischen Einkommen zurechnen und dann alles gemeinsam in Frankreich versteuern kann (wenn man dort steuerpflichtig ist).

Wenn man keine Einkünfte in Frankreich hat, ist es für kleine (und auch große) Renten recht einfach, denn man kann sich einfach (nach einem freundlichen Bittbrief ans FA Brandenburg) anmelden als in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig. Ist man aber gleichzeitig mit französischen Einkünften in Frankreich steuerpflichtig, ist man sozusagen der, den die Hunde beißen. Man ist zwar in Deutschland weiter für die Rente steuerpflichtig, kann aber den Freibetrag nicht bekommen, weil man ja nicht uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Man zahlt also auch für kleine oder winzige Renten Steuern.

Hallo Gabyguy,
die Steuerbüros werden Dir das Geld abknüpfen, aber sie können nichts ändern an der momentanen Gesetzeslage - außer, Du hast Zeit, Lust und Geld, bis vor den europäischen Gerichtshof zu gehen. Und da war sicher auch schon mal jemand...

Zumindest zahlt man nicht nochmal in Frankreich für die schon in Deutschland versteuerte Rente Steuern.

Personen mit Renten aus Deutschland müssen seit 2005 für diese Renten eine Steuererklärung in Deutschland abgeben - Nichtwissen schützt vor Steuern bezahlen nicht.

Ich hoffe, das ist einigermaßen verständlich - das sind die Informationen, die ich aus dem letzten Jahr mitgenommen habe.
gabyguy
Beiträge: 6
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Donnerstag 29. August 2013, 18:51

Hallo Yoyo !
Also immerhin hat "mein" Steuerbüro die Forderungen von ca. 20 000,- Euro auf ca.3500,- euro heruntegesetzt ! und wir kämpfen noch um die mir zustehende unbeschränkte Steuerpflicht ! !!! 2005 ist für das Finanzamt schon verjährt ! ...gut für mich ! 2006 haben die noch schnell in 2012 angefordert !!!
wenn das FA nicht anerkennt, was "wir" fordern, gehe ich auch eine Etage höher ! Auch kann ich von meinem alten Steuerbüro zu mindestens einen Schadensersatz verlangen, denn lt. DBA gilt die Forderung vom dt. FA schon seit Adenauers Zeiten (Artikel 14) ! nur haben die nie gefordert ! Leider kann man diese ganze Angelegenheit nicht verallgemeinern, denn jeder Fall sieht anders aus und jede Situation ist unterschiedlich ! - also ich kämpfe weiter !! denn mein franzs. FA verlangt solange das ich meine Steuern in F zahle, bis die Sache lupenrein in D ist !! dann muss ich in D zahlen und bekomme hier in F (vielleicht) etwas wieder ! glaube mir ich habe mich in die Materie rein gekniet, aber ich kann nur für mich sprechen !!!!
Yoyo
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Freitag 30. August 2013, 06:21

Hallo Gabyguy,

meinst Du mit Steuerbüro Finanzamt?
gabyguy
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Freitag 30. August 2013, 10:55

nein, Yoyo, Steuerbüro ist ein "Comptable" was "...dir nur Geld abknöpft..."...,aber doch mit einer professionellen Kenntnis (..und dafür zahlst man eben) weiterhelfen kann ! Weisst du z.B. den Unterschied zwischen Grenzgänger und Grenzpendler ?
Yoyo
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Freitag 30. August 2013, 11:55

gabyguy hat geschrieben:Hallo Yoyo !
Also immerhin hat "mein" Steuerbüro die Forderungen von ca. 20 000,- Euro auf ca.3500,- euro heruntegesetzt !
Oh, Gabyguy, mich hatte dieser Satz irritiert, denn ein Steuerbüro oder Comptable kann die Steuer nicht heruntersetzen - das kann nur das Finanzamt. Dass ein Steuerberater selbstverständlich die legalen Möglichkeiten zur Steuersenkung ausschöpfen kann, ist ja klar und dafür wird er natürlich auch bezahlt. Er kann bloß Steuern nicht abschaffen oder Steuergesetze ändern.

Und nein, den Unterschied zwischen Grenzgängern und Grenzpendlern kenne ich nicht. Die deutsche Grenze ist von mir zu weit weg. Ich habe nur eine deutsche Bekannte im Elsass, die sich wegen der Besteuerung ihrer deutschen Rente seit weit über einem Jahr mit dem FA Neubrandenburg herumschlägt. Im Gegensatz zu unserem Freund hier ist ihre Rente leider (?) auch höher und sie hat außerdem noch französische Einkünfte.
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