Leben in F - arbeiten in D - Steuern?!

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Isabelle
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2010, 21:02

Donnerstag 7. Oktober 2010, 21:13

Hallo zusammen,
ich bin gerade ein wenig überfordert mit all den teilweise halbherzigen Informationen, die das Netz bezüglich meiner Frage ausspuckt und hoffe hier einmal auf helfende Antworten...

Mein Mann ist im Dezember letzten Jahres nach Frankreich gezogen (wir sind getrennt, nicht geschieden) und wohnt nun seither dort zur Miete, hat sich aus Deutschland aber noch nicht abgemeldet und in Frankreich auch noch nicht angemeldet (ist fast 15h und länger außer Haus). Arbeiten aber tut er noch immer in Deutschland. War teilselbständig und nun angestellt bei immer noch der selben Firma. Er zahlt alle relevanten Gelder in Deutschland, ist seit einem Monat nun privatinsolvent.

Vor ein paar Tagen erhielt er einen Brief vom französischen Finanzamt, dass er seine Steuererklärung noch nach reichen müsse... und sitzt nun auf heißen Kohlen, weil er nicht weiß wieso, weshalb und warum. Da wir beide kein französisch sprechen und auch nicht wußten, dass er scheinbar auch in Frankreich Steuern zahlen muss, ist nun meine Frage: was hat er zu tun, wie ist die Gesetzeslage und an wen kann man sich wenden, damit er sich korrekt verhält?

Würde mich freuen, wenn wir hier entsprechende Hinweise erhalten können, um die richtigen Schritte auch durchziehen zu können... Dankeschön!
kinotop
Beiträge: 4
Registriert: Freitag 8. Oktober 2010, 00:17

Freitag 8. Oktober 2010, 00:27

hi,
kann dir nicht allzuviel genaues sagen, da ich noch in D wohne aber bald ev. einen Umzug nach F plane.
habe nicht verstanden ob er in Fr nur wohnt oder arbeitet...

aber so viel ich weiss ist es in FR so, dass du das ganze gehalt erstmal überwiesen bekommst und erst nachdem du deine Steuererklärung machst die Steuern SELBST überweist. nicht wie in D wo die Steuer gleich einbehalten wird und du mittels steuererklärung dir was zurückholst falls es zu viel war.


auch wenn dein mann kein Fr. spricht bei irgendjemand wird er arbeiten dort.. und dieser jemand hat ihn anscheinend beim finanzamt gmeldet was auch immer. vielleicht kann ihn dieser jemand helfen? andere werden wohl das selbe problem haben

Ich denke er muss die steuererklärung auf jeden fall machen...

auf jedenfall muss er ja Steuern bezahlen und das hat er ja noch nicht gemacht.


In Fr. sind die steuern niedriger.. also kann es sich lohnen diese dort zu bezahlen. Ich denke er hat eh nicht die wahl wenn er dort sich das hat auszahlen lassen?

also wenn ers selber nicht machen kann sich einen steuerberater empfehlen lassen (wenn der deutsch können soll wirds ev. auch teurer)
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Freitag 8. Oktober 2010, 04:43

Isabelle hat geschrieben: Arbeiten aber tut er noch immer in Deutschland. War teilselbständig und nun angestellt bei immer noch der selben Firma. Er zahlt alle relevanten Gelder in Deutschland, ist seit einem Monat nun privatinsolvent.

Vor ein paar Tagen erhielt er einen Brief vom französischen Finanzamt, dass er seine Steuererklärung noch nach reichen müsse...
Bonjour Isabelle,
Willkommen im Forum.
Deine Angaben sind etwas zu unpraezise, um genaueres antworten zu koennen.
zum akuten Problem, der Brief:
Die nachzureichende Steuererklaerung kann sich doch nur auf 2009 beziehen. Also auf den Dezember. Ich nehme an, dass er weiterhin in D Steuern zahlt und fuer 2009 schon der LohnsteuerJahresausgleich vorliegt. Mit diesem Bescheid geht er , zu dem frz Impot, das ihn angeschrieben hat und erklaert, dass diese Steuern schon in D bezahlt worden sind. Doppelbesteuerungsabkommen etc
Weiterhin stellt sich die Frage, ob er Grenzgaenger ist. Dazu muss man wissen, in welchen frz Departement er wohnt und die Entfernung zu seinem dt Arbeitsplatz ... Unter dieser Bedingung ist es moeglich, in D zu arbeiten, von der dt Steuer freigestellt zu werden und dann in F zu versteuern.
à bientôt et bonne chance
Herbert
Gina
Beiträge: 57
Registriert: Donnerstag 10. Juni 2010, 08:15
Wohnort: Im Breisgau und am Canal du Midi

Freitag 8. Oktober 2010, 11:20

Bonjour Isabell,

wenn Dein Mann zur Arbeit nach Deutschland pendelt nehme ich an dass er nicht so weit von der Grenze wohnt.

An allen ehemaligen großen Grenzübergängen. z.B. Breisach oder Kehl gibt es INFOBEST, das ist eine Auskunftstelle für Grenzgänger dort werden auch beide Sprachen abgedeckt. Schau mal im Internet unter Infobest.

Wir selbst haben ein Haus in Frankreich und dieses ab und zu vermietet. Wir zahlen die Steuern in Deutschland müssen aber in Frankreich eine Steuererklärung machen, die Nachzahlungen waren dann immer bei NULL.

Sucht Euch am besten einen deutschsprechenden Steuerberater. Kann Euch in Selestat eine Adresse geben.

Gruß Gina


PS: Diesen Brief habe ich, glaube ich, auch bekommen, wahrscheinlich handelt es sich nur um einen Serienbrief den jeder gemeldete bekommen hat. Lasst Euch den mal genau übersetzten. Bei mir standen nur allgemeine Termine drin.
Isabelle
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 7. Oktober 2010, 21:02

Samstag 9. Oktober 2010, 00:25

Salut ihr Lieben,
vielen Dank für die Rückmeldungen! Ich habe meinem Mann einmal alles soweit unterbreitet und auch gleich nach dem Infobest geschaut - dort wird er sich Dienstag dann persönlich melden - ich denke das wird alle Fragen beantworten. Falls nicht, weiß ich ja nun wo ich nun super Hilfe finde :D vielen herzlichen Dank nochmals an Euch!! Und liebe Grüße, Isabelle
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