Krankenversicherung aus D

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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hansi
Beiträge: 14
Registriert: Donnerstag 8. März 2012, 12:15

Dienstag 13. März 2012, 15:19

Ich werde als Rentner nach Frankreich auswandern,
kann die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland
mitgenommen werden.
HL-1
Beiträge: 33
Registriert: Freitag 4. März 2011, 22:44

Dienstag 13. März 2012, 17:06

Eine direkt Antwort kann ich da nicht geben, aber frag doch einfach mal deine Krankenkasse.
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Dienstag 13. März 2012, 17:42

http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... rankreich/

Bonjour Hansi,
Willkommen im Forum
Herbert

sieh mal den Link oben.
das ist zwar schon etwas aelter, und die carte de sejour gibt es eigentlich nicht mehr in dieser Form, aber vielleicht trotzdem hilfreich.

oder
http://www.deutsche-im-ausland.org/sozi ... sland.html

ansonsten google mal mit E 121 Krankenversicherung
dudule
Beiträge: 31
Registriert: Freitag 16. Juli 2010, 11:04

Donnerstag 15. März 2012, 11:36

hansi hat geschrieben:Ich werde als Rentner nach Frankreich auswandern,
kann die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland
mitgenommen werden.
Ja, das geht. Du behälst auch Deine deutsche Versicherungskarte, so dass Du auch bei einem Besuch in D "bequem" zum Arzt gehen kannst.

Bevor Du aber nach F umsiedelst ist folgendes wichtig:

- dass Du Deine deutsche KV infomierst dass Dein ständiger Wohnsitz ab dem XX.YY.ZZ in F sein wird. Daraufhin erhälst Du zur Vorlage bei der Securité Sociale ein Formular von Deiner KV, aus dem hervorgeht dass Du in D gestzlich KV versichert bist.

- mit diesem Formular sowie
a) Deinem Rentenbescheid (aus dem Höhe der monatlichen Rentenzahlungen hervorgeht)
b) Deiner internationalen Geburtsurkunde
gehst Du in F zur Sécu und teilst denen mit, dass Du in F lebst.

Du bekommst dann eine vorläufige Bescheinigung, die besagt dass Du in F krankenversichert bist - für den Fall, dass Du einen Arzt aufsuchen musst. Ausserdem ein Formular, mit dem Du in F Deinen Hausarzt auswählst....Das führt dann u.a. auch dazu, dass bei einer schweren Erkarnkung (z.B. Herzinfarkt / Krebs etc) die Behandlungskosten zu 100% von der Secu übernommen werden. Dieses Hausarzt Formular wird dann vom Toubib unterschrieben, bevor Du es an die Secu zurückschickst.

c) ich habe dann nach etwa weiteren vier Wochen die Aufforderung bekommen, ein Passphoto an eine best. Adresse zu schicken - für die Karte Vitale (praktisch Deine Versicherungskarte für die Ärzte in F. Die Carte Vitale hab ich vor einer guten Woche zurückbekommen.

Alles in allem hat bei mir diese Prozedur knapp 10 Wochen benötigt. Die Personen, mit denen ich in diesem Umfeld zu tun hatte, waren sehr freundlich und hilfsbereit. Dies leigt vielleicht auch daran, dass ich bei meinem ersten Besuch bei der Secu von jedem Dokument zwei Kopien im Gepäch hatte. Aussserdem ist der Umgang miteinander hier im Südwesten (südl. Gironde) anders als z.B. in Paris - für mich sehr angenehm.

Wichtig ist zu wissen, dass die Securité Sociale mit Deiner deutschen KV abrechnet. Dies bedeutet, dass Du Deine KV Beiträge weiterhin in D bezahlst. Soweit - so gut.
Nur - Du wirst von der Secu wie ein Franzose behandelt. Du musst dann z.B. Deinen Arzt Besuch erstmal selber bezahlen und anschliessend Deine Rechnung zur Erstattung bei der Secu einreichen. Dies bedeutet auch, dass Du nicht alle Kosten ersetzt bekommst - ausgenommen sind schwere Krakheiten (siehe oben). Ich denke, dass dies für die deutschen KV ein gutes Geschäft ist.... Dies führt dann dazu, dass die Mehrzahl der Franzosen eine Assurance Complémentaire hat, und die je nach Beitrag bis 100% der verbleibenden Kosten übernimmt.

Woher ich das weiss - ich hab dieses Proceder im Zeitraum Januar 2012 bis Mitte März 2012 abgehakt. Bis auf die Assurance Complementaire - die suche ich gerade aus.

zehensocke
Virginie
Beiträge: 44
Registriert: Mittwoch 18. Mai 2011, 21:39

Freitag 16. März 2012, 19:45

Hallo Zehensocke,
da Du Dich da so gut auskennst, weißt Du eventuell auch, wie das ist, wenn man die KV nicht mitnehmen will? Ich habe heute versucht, eine assurance maladie zu machen (bin selbstständig), und als die Dame hörte, dass ich nicht bei der sécurité sociale bin, hat sie nervös die Augen gerollt und mir deren Adresse gegeben. Aber das hat mir erstmal noch nichts erklärt...

Danke für alle Hilfe!

Virginie
dudule
Beiträge: 31
Registriert: Freitag 16. Juli 2010, 11:04

Dienstag 20. März 2012, 12:35

Nein, das kann ich Dir nicht sagen. Ich vermute nur, dass: wenn Du hier in die Sécurité Sociale "reinrutschen" möchtest - dass Du dann hier eine Art Gewerbe anmelden musst. Ich meine auch, dass es heir etwas vergleichbares zur einer "1 Mann GmbH" gibt - und vermute weiter, dass Du hier im Forum fündig werden wirst. Auch wenn diese GMbH keinen Gewinn abwirft - die Versicherungskosten werden fällig.

Eine andere Frage ist natürlich, ob Du damit dann günstiger versichert wirst. Denn: mit der Sécurité alleine ist es nicht getan, wenn Du halbwegs absichert sein möchtest, dann brauchst Du eine assurance complémentaire....

Viel Glück
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Donnerstag 22. März 2012, 00:52

hansi hat geschrieben:Ich werde als Rentner nach Frankreich auswandern,
kann die gesetzliche Krankenversicherung aus Deutschland
mitgenommen werden.
das kommt auf die "Versicherungsart" an. Bist Du als Rentner in der gesetzlichen KV pflichtversichert, bleibst Du innerhalb der EU zwingend in der KV.
Carola&Carola
Beiträge: 28
Registriert: Freitag 25. November 2011, 17:21
Wohnort: Hawaii

Donnerstag 22. März 2012, 09:29

gittachen hat geschrieben: Bist Du als Rentner in der gesetzlichen KV pflichtversichert, bleibst Du innerhalb der EU zwingend in der KV.
Viel interessanter sind für ihn die 25 % Einkommensteuer, die auf ihn als beschränkt Steuerpflichtigen auf seine deutsche Rente entfallen könnten!
Amadeus
Beiträge: 33
Registriert: Dienstag 29. März 2011, 10:18

Donnerstag 22. März 2012, 10:37

Liebe Virginie, aber auch dem OP: Ich möchte Ihnen raten, vor allem Virginie, unbedingt FachRat einzuholen, also z.B. einen Fachanwalt und sich auf keinen Fall auf irgendeinen Accountant etc. in FR zu verlassen. Ich habe, allerdings von englischen Staatsbürgern, einiges gehört, sei es zu dem AE Regime, sei es zu URSSAF, RSI usw. - da sind selbständige Personen teilweise in den Ruin getrieben worden per Abgaben, Bankabbuchungen, die kaum noch einholbar waren. Zu allem Überfluss, so tönt es zumindest vom Präsidentschafts-Bewerber Hollande, soll die Selbständigkeit, besonders das AE Regime, zurückgedrängt, wenn nicht ganz abgeschafft werden.

Ich meine also sehr dringend, dass Sie sich unbedingt von Fachleuten, die Ihnen belastbare Szenarien aufzeigen, beraten lassen sollten. Das Geld ist in meinen Augen erstklassig angelegt.

P.S. Wenn ich das noch anfügen und es etwas leger formulieren darf: lassen Sie vor allem und unter allen Umständen die Finger von Arbeitsverträgen in Frankreich. Stellen Sie niemanden an, nicht einmal vorübergehend!
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Donnerstag 22. März 2012, 15:28

Carola&Carola hat geschrieben:
gittachen hat geschrieben: Bist Du als Rentner in der gesetzlichen KV pflichtversichert, bleibst Du innerhalb der EU zwingend in der KV.
Viel interessanter sind für ihn die 25 % Einkommensteuer, die auf ihn als beschränkt Steuerpflichtigen auf seine deutsche Rente entfallen könnten!
Wie kommst Du darauf, daß die Rente mit 25% Einkommensteuer belegt wird, wenn er nach Frankreich umzieht???
Eine deutsche Rente aus der gesetzlichen RV ist in Deutschland zu versteuern. Zusatzrenten und andere Einnahmen in France.
Die deutsche gesetzliche Rente fällt unter das Doppelbesteuerungsabkommen.
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