Kindergeld in Frankreich beziehen

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Yara
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Montag 11. Juni 2012, 11:18

Hallo
Ich habe bei der deutschen Familienkasse Kindergeld beantragt und von ihnen ein Formular E411 bekommen. Ich habe es an die frz. Familienkasse geschickt mit der Bitte Teil B auszufüllen. Das habe ich unausgefüllt zurückerhalten mit der Aufforderung, alle nötigen Dokumente zu schicken, die für eine Registrierung / Beantragung nötig sind. Die Familienkasse in D bestätigt mir, dass ich das jetzt beantragen muss, damit sie einen Nachweis haben, wer tatsächlich zuständig ist für die Zahlungen...
Ich möchte aber möglichst nicht frz. Gelder erhalten, das wäre glaube ich viel weniger als aus Deutschland :(
Weiß jemand, wie das bei uns geregelt sein müsste?
- Die ganze Familie ist in F gemeldet
- in D ist nur noch mein Mann gemeldet, ich und die Kinder haben dort keinen offiziellen Wohnsitz mehr.
- Ich verdiene derzeit nicht.
- Mein Mann hat eine feste Stelle in D (nicht Grenzraum) und wir zahlen dort Steuern.

Ich dachte, es ist allein darüber geregelt, wo man seine Steuern zahlt? Jetzt habe ich anderswo gelesen, dass es darauf ankommt, wo die Kinder ihren ständigen Wohnsitz haben...
Wie kriege ich es hin, hier in F keine Gelder zu erhalten?

Noch dazu kommt, dass im September Kind Nr. 3 kommt und wahrscheinlich sogar in F geboren werden wird. Wie sind die Chancen auf deutsches Elterngeld und Kindergeld für dieses Kind? Spielt der Geburtsort dabei eine Rolle?
Danke euch!
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Gero
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Montag 11. Juni 2012, 15:49

Yara hat geschrieben:H
Wie kriege ich es hin, hier in F keine Gelder zu erhalten?
Danke euch!
:D och... das dürfte nicht schwer sein... :mrgreen:
Im Ernst: denke mal, da ist nichts zu machen
In F leben = Kindergeld nach F Tarif oder in D Leben = Kindergeld nach D Tarif, so einfach is das.
Das Leben ist ja auch sonst kein Wunschkonzert .... :wink:
Tonton
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Montag 11. Juni 2012, 17:04

öh, das ist nun wirklich hochkompliziert !
Ich muss zugeben, dass ich da, trotz meiner zahlreichen Nachkommen, nicht mehr mitkomme.
Was hältst Du davon, einfach mal zur Kasse zu fahren, und dort einem Sachbearter das ganze Problem 'aufzudr¨cuken" ?

So mache ich das immer, wenn ich nicht weiter weiss. Dann hat er (oder sie, ich bin ja nicht machistiisch) das Problem am Hals, und muss sich drum kümmern.
Ich bin die Waldfee

Montag 11. Juni 2012, 20:31

Yara hat geschrieben:deutschen Familienkasse Kindergeld beantragt und von ihnen ein Formular E411 bekommen. Ich habe es an die frz. Familienkasse geschickt mit der Bitte Teil B auszufüllen. Das habe ich unausgefüllt zurückerhalten mit der Aufforderung, alle nötigen Dokumente zu schicken, die für eine Registrierung / Beantragung nötig sind. Die Familienkasse in D bestätigt mir, dass ich das jetzt beantragen muss, damit sie einen Nachweis haben, wer tatsächlich zuständig ist für die Zahlungen...


Ich dachte, es ist allein darüber geregelt, wo man seine Steuern zahlt? Jetzt habe ich anderswo gelesen, dass es darauf ankommt, wo die Kinder ihren ständigen Wohnsitz haben...
Wie kriege ich es hin, hier in F keine Gelder zu erhalten?

Noch dazu kommt, dass im September Kind Nr. 3 kommt und wahrscheinlich sogar in F geboren werden wird. Wie sind die Chancen auf deutsches Elterngeld und Kindergeld für dieses Kind? Spielt der Geburtsort dabei eine Rolle?
Nach Ihren Angaben: Es besteht Kindergeldanspruch, solange Ihr Ehemann in D. gemeldet ist und arbeitet, in D.
Googlen Sie
EStG § 62
und EStG 63
formular e411 deutsch (achtung für Frankreich)
Glauben Sie nicht alles, was in Foren steht, glauben Sie nicht alles, was (frz.) Behörden sagen. Sobald der Fall von der Norm abweicht, sind diese überfordert.
Verwechseln Sie nicht Formulare und Angaben für Grenzgänger mit der Schweiz oder Österreich mit Ihrem Fall.
Das Ihnen zugesandte Formular hat sicher ein erläuterndes Beiwerk. Das studieren Sie genau.
Ich vermute (Formular E 441 liegt mir nicht vor), im Teil B soll die frz. Behörde Ihnen bescheinigen, daß Sie hier kein KG erhalten. Man will Doppelzahlung (Sozialbetrug )ausschließen.
Sie müssen hingehen.
Machen Sie sich von allem Kopien.
Auch für Ihr nächstes Kind spielt der Geburtsort innerhalb der EU keine Rolle, solange der Vater in D. arbeitet.

"[...]Aufforderung, alle nötigen Dokumente zu schicken, die für eine Registrierung / Beantragung nötig sind. Die Familienkasse in D bestätigt mir, dass ich das jetzt beantragen muss, damit sie einen Nachweis haben, wer tatsächlich zuständig ist für die Zahlungen... [...]"
Da sind viele "Störungen im Kommunikationskanal" - so einfach stimmt das nicht, ich verweise auf oben: die Frage ist klipp und klar festgeschrieben in den genannten Paragraphen.

Gruß Gernhild
Ich bin die Waldfee

Montag 11. Juni 2012, 21:05

Ich ergänze: es muß oben heißen EStG § 63 (ich hatte das §-Zeichen nicht gesetzt).
EStG heiß "Einkommensteuergesetz" - ich zitiere nach der derzeit gültigen Fassung.
Den Antrag auf Kindergeld muß sicher der Beschäftigte stellen (unterzeichnen), aber das weiß ich nicht genau.
Viel Glück
Gernhild
Yara
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Montag 11. Juni 2012, 22:51

Gero hat geschrieben:
Yara hat geschrieben:H
Wie kriege ich es hin, hier in F keine Gelder zu erhalten?
Danke euch!
:D och... das dürfte nicht schwer sein... :mrgreen:
Im Ernst: denke mal, da ist nichts zu machen
In F leben = Kindergeld nach F Tarif oder in D Leben = Kindergeld nach D Tarif, so einfach is das.
Das Leben ist ja auch sonst kein Wunschkonzert .... :wink:
Das ist so nicht richtig, selbst bei der Familienkasse hat man mir gesagt, dass es vorkommt, dass sie an im Ausland lebende Kinder zahlen - eben wenn die familie dort nicht einkommensteuerpflichtig ist, sondern in D.
Yara
Beiträge: 5
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Montag 11. Juni 2012, 22:57

@ Gernhild:
Danke für die Infos, da muss ich mich erst mal dran setzen...
Ja, ich habe das auch so verstanden dass die mit dem Formular E411 Doppelzahlungen ausschließen wollen.
Hingehen... Oh je! nach Starsbourg schaff ich es gerade nicht, hab so viele Sachen zu erledigen :? Noch dazu mit meinem schlechten französisch (auf dem Papier versteh ich es gerade so)...
Danke schon mal!
Gibts hier vielleicht noch jemanden mit einem ähnlichen Fall?
Yara
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Montag 11. Juni 2012, 23:28

Also, auf uns trifft zu laut § 62 EstG:
(1) Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer
2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland
a) nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
nach § 63 werden unsere Kinder berücksichtigt, da sie im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind...
§ 63 EstG:
(1) 1Als Kinder werden berücksichtigt
1. Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1
§ 32 EstG (1): (1) Kinder sind
1. im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandte Kinder...
Auch über das Formular E 411 bin ich jetzt etwas klarer informiert...
Anfrage betreffend den Anspruch auf Familienleistungen in dem Mitgliedstaat, in dem die Familienangehörigen wohnen

Wenn Probleme bei der Leistungskumulierung entstehen, wird dieses Formular verwendet. Es ermöglicht dem zuständigen Versicherungsträger herauszufinden, ob er eventuell eine Familienleistung nicht erbringen muss, weil eine Erwerbstätigkeit im Wohnland der Familienangehörigen besteht. Der zuständige Träger füllt das Formular aus und übermittelt es dann an den Träger des Wohnorts der Familienangehörigen, der das Formular ergänzt. Wenn er feststellt, dass eine Erwerbstätigkeit besteht, kann er die Zahlung der Familienleistungen aussetzen.

Wenn die Leistungen, die nach den Rechtsvorschriften des Wohnlandes der Familienangehörigen vorgesehen sind, niedriger sind als die Leistungen, die der zuständige Träger zahlen würde, zahlt dieser gegebenfalls eine Differenzzulage.
(http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... Formulare/)
Dort gab es das Formular zum Glück auch auf deutsch...:
:arrow: http://www.eu-info.de/static/common/fil ... _E_411.pdf

es heißt zwar...
Der zuständige Träger füllt das Formular aus und übermittelt es dann an den Träger des Wohnorts der Familienangehörigen, der das Formular ergänzt
,
... aber das hieße dass die Familienkasse das Formular direkt an die CAF geschickt hätte. Stattdessen habe ich es bekommen.
Ist überhaupt die CAF zuständig??

Zu Teil B heißt es, er sei "Vom Träger des Wohnorts der Familienangehörigen oder vom Arbeitgeber der in Feld 2 aufgeführten Person auszufüllen" (letzteres hab ich nicht)
also muss ich wohl wirklich da hin :(
Wie weise ich denn nach, dass ich KEINER Erwerbstätigkeit nachgegangen bin?

Ich frage mich gerade was ich da alles für Papiere mitnehmen müsste (und noch, wie ich das jetzt überhaupt organisiert kriege...). Aber es klingt dort nicht danach, dass ich etwas beantragen muss...

dann war noch...
Ich bin die Waldfee hat geschrieben:Den Antrag auf Kindergeld muß sicher der Beschäftigte stellen (unterzeichnen), aber das weiß ich nicht genau.
Der Antrag ist gestellt und soweit vollständig. Fehlt nur noch dieses Formular.
Ich bin die Waldfee

Dienstag 12. Juni 2012, 08:33

Der Teil A müßte von der deutschen Behörde ausgefüllt worden sein????
Dann in B unter 6.1 den zweiten Kasten ankreuzen
unter 6.2 den Kasten vor "keinen Antrag gestellt" (denn Sie sind ja in F. nicht anspruchsberechtigt, solange Ehemann in D. arbeitet).
6.3 vielleicht den "Avis d'imposition" oder wenigstens Ihre frz. Erklärung mitnehmen, aus denen hervorgeht, daß Sie in F. keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis haben.

Sie haben wahrscheinlich auch keine CAF-Nr.?

Unter 9. muss die Behörde (CAF) bescheinigen, dass alles so ok ist.

Vielleicht fragen Sie mal auf Ihrer Mairie (Hôtel de Ville), die haben oft auch Kentnisse.

Nicht vergessen, von allem, was Sie je in F. oder D. einreichen, Kopien machen und das Datum notieren!
Viel Glück Gernhild
Tonton
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Dienstag 12. Juni 2012, 09:34

Das "Datum notieren" nutzt nun gar nichts.
Entweder macht man das per "einschreiben mit Rückschein", oder kann es ganz vergessen.
Kein Gericht, und keine Behörde werden eine "Datumsnotiz" anerkennen.
Ich bin die Waldfee

Dienstag 12. Juni 2012, 10:19

Tonton hat geschrieben: Kein Gericht, und keine Behörde werden eine "Datumsnotiz" anerkennen.
Das war nicht mein Anliegen.
Vielmehr für die eigene Chronologie. Ich führe etwa ein Posteingangs- und -ausgangsbuch.
Notiere ausserdem in den einzelnen Ordnern die Daten.
Was sie jedoch tun könnte, ist, gleich einen voradressierten Umschlag mit Briefmarke mitzunehmen, der dann (weil lesbar) auch in D. ankommt.
Gruss Gernhild
Yara
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Dienstag 12. Juni 2012, 21:12

Ich bin die Waldfee hat geschrieben:Der Teil A müßte von der deutschen Behörde ausgefüllt worden sein????
Zum Teil, ich habe das ergänzt.
Ich bin die Waldfee hat geschrieben: 6.3 vielleicht den "Avis d'imposition" oder wenigstens Ihre frz. Erklärung mitnehmen, aus denen hervorgeht, daß Sie in F. keine Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis haben.
Avis d'imposition habe ich nicht. Woher bekommt man den?
Ich hoffe das zweite wird reichen...
Ich bin die Waldfee hat geschrieben: Sie haben wahrscheinlich auch keine CAF-Nr.?
nein
Ich bin die Waldfee hat geschrieben: Unter 9. muss die Behörde (CAF) bescheinigen, dass alles so ok ist.
Vielleicht fragen Sie mal auf Ihrer Mairie (Hôtel de Ville), die haben oft auch Kentnisse.
die wussten weiter auch nichts, konnten mir aber immerhin sagen, dass es an die CAF gehen soll.
Ich bin die Waldfee

Dienstag 12. Juni 2012, 22:19

Yara hat geschrieben: Avis d'imposition habe ich nicht. Woher bekommt man den?
Ich hoffe das zweite wird reichen...
Zwar kenne ich die "Grenzgängerregelung" nicht, aber falls Sie am 01.01.2012 in F. gewohnt haben, müssen Sie auch bei NULL Einkommen in F. eine Steuererklärung abgeben (in F.). Hier tragen Sie 0 ein unter Einkünfte bzw geben Sie die deutschen Einkünfte und die dort einbehaltenen Abzüge an.
Aber so schnell bekoimmen Sie jetzt nach dem 31. 05. keinen Steuerbescheid.
Grenzgängerregeleung erarbeiten Sie sich bitte.

Wie ich oben schrieb, soll die CAF lediglich bestätigen, dass Sie nichts beantragt haben.
Tragen Sie das schon ein und lassen Sie sich den Stempel geben. Dann in den Umschlag und ab über Vater Rhein. Bzw. kann Ihr Mann das in D. einstecken.
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