fragen zur staatsbürgerschaft

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martinho9000
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Mittwoch 5. Mai 2010, 00:30

hallo,

das ist mein erster beitrag zum forum. ich hoffe das ihr mir weiter helfen könnt. :) :) :)

ich lebe an der grenze zu frankreich. stadtgrenze gleich landesgrenze. kann mit dem linienbus in 5min nach frankreich fahren. nun komm ich langsam zu meinen fragen.

vorgeschichte:
ich lebe (noch) zwichen deutschland und brasilien aber das ändert sich bald. dann bleibe ich in são paulo und möchte auch brasilianer werden. allerdings möchte ich meinen (noch ungeborenen) kindern den rückweg in die alte heimat deutschland nicht verwehren. allerdings muss ich meine deutsche staatsbürgerschaft abgeben wenn ich brasilianer werde. damit ist jedem kind das danach gebohren wird das recht auf einen deutschen pass verwehrt.
nun zu meiner idee:
als eu-bürger ist es relativ unproblematisch in einem eu-land seiner wahl zu siedeln. vorrausgesetzt man kann für seien unterhalt sorgen. das gilt natürlich auch für franzosen die in deutschland leben. oder? aber vielleicht stelle ich mir das einfacher vor als es ist.
1. welche vorraussetzungen müssen erfüllt sein?
franzsösisch kenntnisse?
2. mein wohnsitz muss wie lang in frankreich sein damit ich franzose werden kann?
3. wie lang dauert es bis ich franzose bin?
4. muss man in frankreich seinen pass abgeben wenn man eine andere staatsbürgerschaft annimmt? sprich verliere ich meinen eu-pass wenn ich brasilianer werde?
5. sind meine kinder automatisch franzosen wenn der vater franzose ist?

sind viele fragen... vielleicht kann mir jemand helfen. auch per link zu einem thread in dem ein der fragen schon mal behandelt wurde. hab zwar ein paar seiten durchsucht aber nix konkretes gefunden :oops:

ps
mir ist schon klar das hier kein forum für rechtsfragen oder gratis rechtsberatung ist. aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem aus eurem erfahrungsschatz berichten.

xau aus dem schönen são paulo :)
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Aperdurus
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Mittwoch 5. Mai 2010, 07:44

Hallo martinho,

erstmal willkommen im Forum.
Rechts oben findest Du ein Feld, in dem eine Lupe abgebildet ist und "Suche" steht. Schreibe da mal "Staatsbürgerschaft" rein , klicke dann auf Suche. Du erhältst 41 Beiträge, in denen es jeweils um Dein Thema Staatbürgerschaft geht. Auch entsprechende Links gibt es dort.
Das Einfachste wäre, Deine Kinder von einer französischen Frau in Frankreich auf die Welt bringen zu lassen. Dann läuft alles automatisch. Alles andere braucht ein bißchen Anstrengung.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
martinho9000
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Mittwoch 5. Mai 2010, 13:38

hier wird eigentlich alles erklärt:
http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article1611
frage 1+2:
Der Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Anträge auf Einbürgerung werden zunächst von der Präfektur des jeweiligen Wohnorts bearbeitet und dann von dem für Einbürgerungsfragen zuständigen Ministerium gebilligt oder abgelehnt. Einem solchen Antrag auf Einbürgerung wird per Dekret stattgegeben. Dies ist nur möglich, wenn der Antragsteller zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Dekrets in Frankreich ansässig ist und in den fünf Jahren vor Antragstellung in Frankreich ansässig war, das heißt in dieser Zeit seinen materiellen und familiären Lebensmittelpunkt in Frankreich hatte. Ohne Ansässigkeitsnachweis können Ausländer, die im öffentlichen Dienst oder im Privatsektor für den französischen Staat oder für eine Einrichtung von besonderem Interesse für die französische Wirtschaft oder Kultur tätig sind eingebürgert werden. Zu beachten:

1: Der Erwerb der französischen Staatsbürger erfolgt auf der Basis der zu dem Zeitpunkt des Einbürgerungsaktes gültigen Rechtsgrundlage. 2. Bei gemeinsamer Erlangung der französischen Staatsbürgerschaft: Unter der Voraussetzung, dass sein Name im Einbürgerungsdekret oder in der Erklärung der Nationalität erwähnt ist, erwirbt das minderjährige Kind, von dem eines der beiden Elternteile die französische Staatsbürgerschaft erhält, ebenso die vollen Staatsbürgerschaftsrechte. Und zwar unter der Bedingung, dass es mit diesem Elternteil denselben Wohnsitz oder aber wenn es im Falle einer Scheidung oder Trennung mit diesem Elternteil zusammenlebt. (http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article1611)
ich muss also in frankreich ansässig sein. zum zeitpunkt der antragstellung und 5 jahre davor. ok...damit wäre das geklärt. sprachkenntnisse scheinen nicht zwingend notwendig.

frage 3:
Leider muss ich dir ansonsten sagen, dass das genau der Prozedur entspricht.

Selbst wenn du heute schon abgeben dürftest, muss dir der Präfekt von Rechts wegen tatsächlich erst nach einem Jahr bescheid geben.
Ein Jahr hat er Zeit zu entscheiden, zu untersuchen, sich umzusehen, ob du der Staatsbürgerschaft "würdig" bist. beitrag von salchow am Mittwoch 5. September 2007, 19:24 (stand 05.05.2010 14:20 MESZ, http://forum.frankreich-info.de/viewtop ... ft&start=8)
damit scheint das auch geklärt.

frage 4:
Verlust der französischen Staatsangehörigkeit

In der Regel erfolgt die Ausbürgerung durch freie Entscheidung, und zwar:

durch Erklärung: Der Code civil, das bürgerrechtliche Gesetzbuch sieht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit des Verzichts auf die französische Staatsangehörigkeit vor. Das gilt für alle im Ausland geborenen Kinder, von denen nur ein Elternteil die französische Staatsangehörigkeit besitzt, sowie für alle in Frankreich geborenen Kinder mit einem in Frankreich geborenen Elternteil.

Ferner können alle Volljährigen, die ihren festen Wohnsitz im Ausland haben und durch eigene Entscheidung eine andere Staatsangehörigkeit annehmen durch ausdrückliche Erklärung die französische Staatsangehörigkeit ablehnen. Auch im Falle einer Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen kann der französische Ehepartner auf die französische Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er die Nationalität des Gatten erworben hat und der feste Wohnsitz im Ausland ist.

Französische Staatsangehörige unter 35 Jahren können nur dann per Erklärung auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten, wenn sie ihrer Musterungspflicht nachgekommen sind.

durch Dekret:

All jene, die die Voraussetzungen für eine Ablehnung der französischen Staatsangehörigkeit nicht erfüllen, können per Dekret dazu ermächtigt werden, vorausgesetzt sie sind im Besitz einer ausländischen Staatsangehörigkeit.(http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article1611)
ich kann sie also behalten. sehr gut!!!!

frage 5:
nach dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis)

Kinder erhalten die französische Staatsangehörigkeit bei Geburt, wenn zumindest ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Besitz der französischen Staatsangehörigkeit ist.(http://www.botschaft-frankreich.de/spip.php?article1611)
sie sind also dann auch franzosen! sehr gut!!!!
Aperdurus hat geschrieben:Hallo martinho,

erstmal willkommen im Forum.
Rechts oben findest Du ein Feld, in dem eine Lupe abgebildet ist und "Suche" steht. Schreibe da mal "Staatsbürgerschaft" rein , klicke dann auf Suche. Du erhältst 41 Beiträge, in denen es jeweils um Dein Thema Staatbürgerschaft geht. Auch entsprechende Links gibt es dort.
Das Einfachste wäre, Deine Kinder von einer französischen Frau in Frankreich auf die Welt bringen zu lassen. Dann läuft alles automatisch. Alles andere braucht ein bißchen Anstrengung.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
danke für deine antowrt und auch für deinen vorschlag aber das deckt sich so garnicht mit meiner lebensplanung und hat rein garnichts mit der fragestellung zu tun. :roll: :wink: meine frau ist brasilianerin und ich werde in brasilien leben.

ich muss also 5 jahre in frankreich mit wohnsizt in frankreich gemeldet sein. der antrag wird dann spätestens nach einem jahr angenommen oder abgelehnt. die staatsbürgerschaft kann, wenn man sie einmal hat, praktisch nicht mehr verloren gehen. es sei den ich möchte sie nicht mehr. meine kinder werden franzosen weil der vater einer ist.
bleibt nur noch die frage ob ich sprachkenntnisse zur einbürgerung haben muss? kann mir das jemand beantworten?
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Aperdurus
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Donnerstag 6. Mai 2010, 07:42

Salut martinho,
Du schreibst weiter unten:danke für deine antowrt und auch für deinen vorschlag aber das deckt sich so garnicht mit meiner lebensplanung und hat rein garnichts mit der fragestellung zu tun. :roll: :wink: meine frau ist brasilianerin und ich werde in brasilien leben.
:D Ist ja klar, daß Du irreführende Antworten erhältst, wenn Du uns so wichtige Tatsachen vorenthältst. :mrgreen:

Zur Einbürgerung:
M.W. mußt Du staatbürgerliches Grundwissen über Frankreich in einer Art Prüfung auf französisch nachweisen.
C’est officiel. L’acquisition de la nationalité française sera désormais soumise à la réussite d’un examen civique. La procédure actuelle de naturalisation impose déjà un entretien individuel avec un agent de la préfecture de police qui vérifie les connaissances linguistiques du candidat et son degré d’assimilation des mœurs et usages en France. Cet entretien comportera désormais un jeu de questions standard prouvant les connaissances du futur citoyen de la République.


Außerdem wird es wahrscheinlich nicht ganz einfach sein, Deiner brasilianischen Frau ein Dauervisum zu verschaffen. Da mußt Du Dich mal erkundigen, bzw. die Frage hier nochmals stellen.

Langfristige Lebensplanung ist die eine Seite, doch wie es tatsächlich kommt, die andere :wink:

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
martinho9000
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Donnerstag 6. Mai 2010, 18:58

Außerdem wird es wahrscheinlich nicht ganz einfach sein, Deiner brasilianischen Frau ein Dauervisum zu verschaffen. Da mußt Du Dich mal erkundigen, bzw. die Frage hier nochmals stellen.
das mit dem dauervisum ist kein thema. es geht darum ob ich schon vor der geburt meines letzten kindes brasilianer werden kann oder nicht. denn meine kinder sind nur auch deutsche wenn sie von deutschen abstammen. eine 2. staatsbürgerschaft (eines nicht EU landes (ausser der schweiz und israel)) ist in deutschland nicht ganz unproblematisch. ich würde fast zwangsläufig meinen deutschen pass verlieren wenn ich brasilianer werde. und wenn meine kinder nicht bis dahin geboren sind werden sie "nur" brasilianer und nicht brasilianer und deutsche. damit wäre ihnen jede chance auf "rückwanderung" versperrt oder zumindest unnötig erschwert! das muss nicht sein. frankreich zickt aber nicht so rum. und darum der gedanke mit der staatsbürgerschaft frankreichs. :mrgreen:
Zur Einbürgerung:
M.W. mußt Du staatbürgerliches Grundwissen über Frankreich in einer Art Prüfung auf französisch nachweisen.
danke für die info. konnte mir schon denken das es ganz ohne sprachkenntnis nicht geht. das ist hier klar ne nutzen aufwand frage. lohnt es sich sich denn ganzen stress aufzuhalsen nur um europäer zu bleiben? mal sehen. auf der anderen seite hast du schon recht wenn du schreibst:
Langfristige Lebensplanung ist die eine Seite, doch wie es tatsächlich kommt, die andere :wink:
es kann immer anderes kommen als man denkt. ein 2ter pass kann nie schaden! aber möchte auch nicht als fremdkörper in brasilien leben. das ist das was ich bei vielen einwanderkindern mit denen ich selber zur schule ging immer kritisiere. kaum einer von denen hat einen deutschen pass. das hab ich bei den franzosen immer bewundert. dort ist die bereitschaft frankreich als seine heimat zu akzeptieren irgendwie grösser. jetzt kann man argumentieren: "wieso willst du dann einen EU-pass für deine kinder? erzieh sie zu guten brasilianern!" dem stimme ich grundsätzlich zu. allerdings ist südamerika nicht europa. wer weiss schon wie es hier morgen aussieht. getreu dem was du geschrieben hast:
Langfristige Lebensplanung ist die eine Seite, doch wie es tatsächlich kommt, die andere :wink:
danke für deine hilfe.
Wildsau
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Donnerstag 6. Mai 2010, 20:45

Außerdem wird es wahrscheinlich nicht ganz einfach sein, Deiner brasilianischen Frau ein Dauervisum zu verschaffen. Da mußt Du Dich mal erkundigen, bzw. die Frage hier nochmals stellen.
Warum so kompliziert ? Wer auf französischem Boden geboren wird, ist Franzose (ius soli, genitiv). Dies wissen auch eine Reihe Brasilianerinnen, die zur Entbindung nach Guyana gehen / fahren, und dies ohne jemals ein Wort Latein gelernt zu haben. Meines Erachtens die einfachste Lösung, die allerdings von manchen als nicht besonders elegant angesehen wird.

Grüße von der
martinho9000
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Freitag 7. Mai 2010, 14:45

was wildsau (danke @wildsau) schrieb hab ich schon vielen freunden geraten deren endgültiger staus in deutschland auf der kippe stand! :mrgreen: :mrgreen:
das ist natürlich blöd wenn man keine kinder möchte. aber ein freund (der kurde ist) sagte mal zu mir: hör mal zu...wenn ein kurde oder ein türke sagt: "ich möchte keine kinder!" dann bedeutet das das er nur 3 oder 4 kinder bekommt (kinderarm :roll: ). ich hab mich kapputgelacht...aber das wird jetzt OT hier. :)

das mit F.-guyana ist eigentlich keine schlechte idee. dort scheinen sowieso fast mehr brasilianer zu leben als sonst was :D .
dazu kommt mir schon die nächste frage in den kopf: wenn meine kinder franzosen sind und beide eltern nicht-EU-bürger kann man die familie trotzdem nicht einfach ausweisen. das ist schonmal klar...aber wie ist das wenn die kinder schon volljährig sind?

ps:
bei links bitte beachten das ich so gut französisch spreche wie chinesisch :oops: (das bedeutet gar nicht, bevor jemand die frage nach meinem chinesisch stellt! :D ) und mir bitte kurz den inhalt erklären damit ich ihn nicht missverstehe wenn ich ihn mit google "übersetze".
Wildsau
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Freitag 7. Mai 2010, 18:42

martinho9000 hat geschrieben: ...das mit F.-guyana ist eigentlich keine schlechte idee. dort scheinen sowieso fast mehr brasilianer zu leben als sonst was :D . ...
Na also, es scheint mein pragmatischer Vorschlag sei auf "fruchtbaren" Boden gefallen. Nicht nur martinho9000, sondern auch die französische Gendarmerie sind der Meinung, es gäbe mehr Brasilianerinnen denn Französinnen in Guyana. Deswegen schrieb ich ja auch, daß diese Lösung von manchen als wenig elegant bezeichnet wird.

Lieber Forant - oder wie nennt man die Forums-Mitglieder? - legen Sie mal los und schreiben Sie uns bitte in ein paar Jahren, was aus Ihrer multikulturellen und multinationalen Familie denn alles so geworden ist.

Es grüßt - ausnahmsweise ganz optimistisch getimmt -
die
martinho9000
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Dienstag 25. September 2012, 22:49

hallo liebes forum.

da bin ich wieder. (sorry an den mod das ich den 2 jahren alten thread ans licht bringe)

nun lebe und arbeite ich also in são paulo. achja, geheiratet habe ich auch und bin es noch. und ja, mit der selben frau (falls jemand fragen wollte).

die staatsbürgerschaftsnummer ist vom tisch. ich hab 2 jahre darüber nachgedacht, alle vor- und nachteile in betracht gezogen und mich (vorerst) entgültig gegen einen brasilianischen pass entschieden.

es kommen aber neue fragen auf uns zu. die stelle ich aber in einem anderen thread. das wird zu OT.

grüsse aus são paulo
martinho9000
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