Carte de Séjour?

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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dixies
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Freitag 26. Dezember 2003, 12:19

Hallo,

ist die Carte de Sejour eine Bestätigung, dass man in F wohnt? Gibt es sie denn noch?

Lebe jetzt seit einem halben Jahr in den Nordvogesen (ist super - bin ganz überrascht, wie gut es mir gefällt:-).
Habe mich offiziell bei der Mairie angemeldet und ein dünnes Stück Papier bekommen - mehr nicht.
Sonst habe ich keinerlei Nachweis, dass ich hier meinen Hauptwohnsitz habe - der Personalausweis bleibt ja bestehen (nach wie vor deutscher Staatsbürger).

Gibt es denn irgendetwas, womit man das nachweisen könnte??

Wurde bisher noch nie danach gefragt - gebe meine Anschrift an und jeder glaubt's...aber einen direkten Nachweis hätte ich nicht.

Edeltraud und die Bullies
jensk
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Freitag 26. Dezember 2003, 20:18

Moin,

ähm, was steht denn drauf, auf dem dünnen Blatt Papier von der Mairie?

Im Zweifel ist das höchstens ein Nachweis, daß Du die carte de sejour beantragt hast.

Ja, die gibt es noch (habe meine gerade verlängern müssen). Und das ist schon ne Menge Papierkram!
Wenn Du länger als 3 Monate Deinen Wohnsitz in F nimmst, mußt Du die beantragen , sonst machst Du Dich strafbar.
Außerdem mußt Du jeden Wohnsitzwechsel innerhlab von 7 Tagen melden.

grüße
jens
dixies
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Freitag 26. Dezember 2003, 21:56

Hallo Jens,

danke für die Antwort.

Das Papier ist meine offizielle Anmeldung hier - seitdem habe ich einen Mülleimer, Sammelsäcke für Plastik und Einladungen von der Stadt (Neujahrsempfang, etc.).

Von einer Carte de sejour hat keiner was gesagt - werde auf der Mairie mal deswegen nachfragen.

Ich wohne jetzt ein halbes Jahr hier (fahre allerdings noch immer das deutsche Kennzeichen spazieren - das muss ich mal ändern, denke ich).
In D habe ich alles abgebrochen und bin schon lange abgemeldet - ist mein Hauptwohnsitz hier.

Freundliche Grüsse, Edeltraud und die Bulliegang
jensk
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Freitag 26. Dezember 2003, 23:19

Hallo,

In der Gemainde zu sagen, daß man da jetzt wohnt, ist eine Sache, eine Aufenthaltsgenehmigung eine andere.
Die wird auch nur von der Prefektur erteilt - über die Mairie.

ja aber was steht denn genau auf dem Papier drauf?

jens
dixies
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Samstag 27. Dezember 2003, 09:40

Hi Jens,

es ist eine 'Declaration d'arrive´e' - da steht meine Anschrift, Geb.Datum und -ort, Beruf und das Datum (1.7.o3) - das war's.

Somit hätte ich also gar keine Aufenthaltsgenehmigung??? Wäre ja der Hammer:-))

Die Mairie hat allerdings auch einen Privatweg auf meinen Namen eingetragen (mein Haus liegt im Wald). Machen die doch sicher nicht für 'Durchreisende'...hm - sehr komisch. Das Haus hier habe ich gekauft - auch da musste die Gemeinde zustimmen.

Strom, Wasser, Telefon werden automatisch von meinem hier eingerichteten franz. Konto abgebucht - läuft alles wie geschmiert.

Muss ich noch irgendwas beantragen??? Aufenthaltsgenehmigung??

Freundliche Grüsse,
Edeltraud und Bulliegang
Stefan Cilimba
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Samstag 27. Dezember 2003, 11:17

Hallo, die carte de sejour ist immer dann wichtig, wenn Du Leistungen des franz. Stattes in Anspruch nimmst, also Arbeitslosengeld, Sozialhilfe etc. oder wenn du hier offiziell als Angestellte oder als Selbsständige arbeiten willst. Wenn Du einfach nur Deine Rente verzehrst oder von sonstigem Einkommen lebst, ist eine carte nicht erforderlich, meines Wissens auch dann nicht´, wenn Du länger als drei Monate hier lebst. Schau doch mal bei Michael Kuss vorbei (frankreichkontakte.de) , der hat darüber einiges geschrieben.
Dein Auto musst Du allerdings ummelden, wenn Du den Standort des Wagens länger als drei Monate verlegst. Dafür reicht aber die edf Rechnung und die telecom Rechnung, beiders ist der deutschen Meldebstätigung vergleichbar. Mit dem Papier, das Du bekommen hast ('Declaration d'arrive), kannst Du z. B. die carte de sejour beantragen, aber das Papier alleine reicht natürlich nicht.
viele Grüsse
Stefan
dixies
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Samstag 27. Dezember 2003, 11:40

Hallo Stefan,

ja - ich bin Pensionär und verlebe die Pension hier (gemütlich:-)).

Wegen der Carte werde ich Montag mal bei der Mairie vorbeischauen und nachfragen.

Mein Auto ist uralt - habe es nicht umgemeldet, weil ich mir hier ein neues kaufen will und das gleich vom Händler anmelden lasse (will mir den Papierkrieg ersparen). Bisher fehlte die Kohle - da aber jetzt mein Haus in D verkauft wurde, kann ich es nun durchziehen (wenn ich nur wüsste, welches Auto??:-))) - muss Platz für sechs Hundekisten haben.

Freundliche Grüsse,
Edeltraud und die Bulliegang
http://www.dixies-miniature-bullterrier.de
Stefan Cilimba
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Samstag 27. Dezember 2003, 12:49

Hallo Edeltraut, Du kannst auch eine carte beantragen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du keine Sozialleistungen vom franz. Staat brauchst, dann ist halt darauf vermerkt, dass Du nicht in F arbeiten kannst. Englische Nachbarn von uns haben das gemacht, weil sie meinten es erleichtert den Umgang mit Behörden und anderen, wenn sie eine "Residencia", eine eingeschränkte carte haben.
Erkundige Dich doch mal danach.
Stefan
Zum Auto: vielleicht wäre ja ein Espace geeignet.
dixies
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Samstag 27. Dezember 2003, 13:03

Danke Stefan - werde ich machen.

Den Espace sehe ich mir gleich mal im Internet an.

Liebe Grüsse,
Edeltraud und die Bulliegang
jensk
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Samstag 27. Dezember 2003, 18:11

Hallo,

auch wenn Du nur Däumchen drehst:
Wenn Du Deinen ständigen und einzigen Hauptaufenthaltsort in Frankreich nimmst, mußt Du über die Präfektur eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Da gibts keine Ausnahmen.
Du wirst damit in Frankreich unbeschränkt steuer- und sozialversicherungspflichtig und unterliegst dem Ausländerrecht.
Es gibt aber Abkommen, die dafür sorgen, daß in bestimmten Fällen (Altersruhesitz etc) keine Abgaben bezahlt werden müssen bzw. Du nur im Herlunftsland Abgaben zahlst. Und dort auch evtl. sozialversichert bleiben kannst.

Wie machst Du es mit der Beihilfe / Krankenkasse?

Selbst wenn Deine Pension in Frankreich steuefrei sein sollte (weiß ich nicht ob das gleich wie Rente behandelt wird), unterliegst Du für den Rest der französischen Steuer.
Das gilt insbesondere für die Erbschaftststeuer.
Das ist eine böse Falle, an die kaum jemand denkt.
Sollte Dein reicher Onkel in Deutschland Dir Immobilien vermachen, zahlst Du franz. Erbschaftsteuer - auf Immobilien nach Verkehrswert!
Und Zinseinkünfte.
Du mußt - immer - dem Finanzamt alle Konten melden, die Du außerhalb Frankreichs hast! Wenn Du das nicht machst und das nachträglich rauskommst, kann Dein Geld konfisziert werden!

Normalerweise hat die Mairie einen Zettel, auf dem für alle Kategorien von Personen steht, was für die Aufenthaltsgenehmigung fällig ist.
Falls Du das Gefühl hast, daß die nicht Bescheid wissen, wende Dich an die Präfektur.

liebe grüße
jens
dixies
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Samstag 27. Dezember 2003, 18:58

Du wirst damit in Frankreich unbeschränkt steuer- und sozialversicherungspflichtig und unterliegst dem Ausländerrecht.
Es gibt aber Abkommen, die dafür sorgen, daß in bestimmten Fällen (Altersruhesitz etc) keine Abgaben bezahlt werden müssen

Das trifft bei mir wohl zu, da der deutsche Staat mir automatisch auch weiterhin alles abzieht - geht leider nicht anders - ich hätte es lieber den Franzosen gegeben (zumal hier Kirchensteuer und Soli-Zuschlag wegfielen).

Wie machst Du es mit der Beihilfe / Krankenkasse?

Keine Ahnung - das habe ich noch nicht geklärt (eilt aber, ich weiss). In D bin ich seit Jahren privat versichert - die zahlen aber nicht mehr, wenn man im Ausland wohnt (hörte ich).

Ich habe keinerlei Vorstellung, wie und bei wem ich mich hier versichern soll...

unterliegst Du für den Rest der französischen Steuer.

Ich habe kein weiteres Einkommen.

Das gilt insbesondere für die Erbschaftststeuer.
Das ist eine böse Falle

Allerdings - die franz. Erbschaftssteuer ist sehr hoch. Aber wie erfährt der franz. Staat, dass ich in D erbe??

Du mußt - immer - dem Finanzamt alle Konten melden, die Du außerhalb Frankreichs hast! Wenn Du das nicht machst und das nachträglich rauskommst, kann Dein Geld konfisziert werden!

Hm...tja....

Wenn ich das alles so lese, sollte ich mich vielleicht lieber ganz ruhig verhalten und das Ding gar nicht beantragen??:-))

Hat man als EU-Bürger nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht?

Ist ja ziemlich erschreckend, was Du da so schreibst...

Liebe Grüsse,
Edeltraud und die Bulliegang
jensk
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Samstag 27. Dezember 2003, 20:14

Moin,

also Du kannst durchaus für die Option stimmen, daß Du in Frankreich Deine Pension versteuerst und in Deutschland keinerlei Abgaben mehr zahlst.
Da müßte man mal in das Doppelbesteuerungsabkommen schauen.
Ob sich das allerdings lohnt? Ich weiß nicht auswendig, wie die Abgabensituation für Ruheständler ist.
Ich vermute mal, Du zahlst wie jeder andere auch ohne Renten und Arbeitslosenkasse:
Dann wäre Faustregel:
10% CSG +CRDS + 6% Krankenkasse + Einkommensteuer,in den meisten Fällen bei Ledigen höher als in Deutschland.

Die Beihilfe zahlt wohl auch weiterhin.
Wer nicht zahlt ist die Pflegeversicherung. Kein Anspruch, wenn Du im Ausland wohnst. (Eigentlich ein Witz...)
Es gibt private deutsche Krankenkassen, die Dich weiterversichern. Mußt Du rumfragen.
Alternativ suchst Du Dir ne private franz. Zusatzkasse. Ich erinnere mich, davon gehört zu haben, daß es welche gibt, die für ausländische Ruheständler was anbieten.
Es gibt aber auchg ne Möglichkeit, daß Du komplett in die franz Krankenkasse kommst (und rest bleibt deutsch). Bei Rentnern geht das - aber wie das bei Pension ist....?

Wie der franz Staat vom Erben erfährt, bin ich auch noch am Rausfinden.
Aber die Finanzverwaltungen arbeiten zusammen und es findet ein Datenaustausch statt.
Eines sollte man wissen: Im Gegensatz zu Deutschland wird jedes Bankkonto und dessen Schlüsseldaten dem Finanzamt gemeldet.
Die EDV prüft dann auffälliges.
Wenn auf Deinem franz. Konto viel Geld eingeht und das Finanzamt von nichts weiß, stehen die automatisch vor der Tür.

liebe grüße
jens
dixies
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Samstag 27. Dezember 2003, 20:52

Du kannst durchaus für die Option stimmen, daß Du in Frankreich Deine Pension versteuerst

LEIDER NICHT - danach habe ich gleich gefragt. Geht nicht - Pensionären werden die Abgaben automatisch in D abgezogen - egal wo auf der Welt sie wohnen. In F werde ich dadurch nicht mehr veranschlagt.

Die Beihilfe zahlt wohl auch weiterhin.

Davon gehe ich aus - muss ich noch anrufen.

Alternativ suchst Du Dir ne private franz. Zusatzkasse.

Das hatte ich vor. Die Beihilfe zahlt 75% - also brauche ich eine private Kasse in F, die mich mit 25% versichert - das würde reichen.

Wie der franz Staat vom Erben erfährt, bin ich auch noch am Rausfinden.

Das ist wirklich interessant - teilst Du es uns mit, wenn Du es weisst?

Eines sollte man wissen: Im Gegensatz zu Deutschland wird jedes Bankkonto und dessen Schlüsseldaten dem Finanzamt gemeldet.
Die EDV prüft dann auffälliges.

Superinfo - danke!! Ausser meiner Pension habe ich keine Einkünfte - da werden sie sich wohl nicht die Mühe machen (hoffe ich:-)).
Wenn mal aber mal auf der Strasse 'ne Million findet, sollte man die dann besser unter der Matratze verstecken:-))

Danke für die genauen Auskünfte - habe Einiges gelernt!!
Bist Du in der Branche tätig, weil Du Dich so genau auskennst?

Liebe Grüsse,
Edeltraud und die Bulliegang (die Hunde sind die Einzigen, die korrekte Papiere haben...gleich die französische Confirmation und den TAN gemacht, bei der SCC eintragen lassen und LOF-Nummern bekommen:-))
Stefan Cilimba
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Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne

Samstag 27. Dezember 2003, 21:41

Hallo, mach Dich wirklich mal schlau!
Ich glaube nicht, dass Jens in allen Punkten recht hat, weil ich es von hier anders weiss. Und Du brauchst definitiv keine carte de sejour mehr, wenn du hier nur Deine Rente verzehrst.
Das mit den Steuern stimmt insoweit, als der franz. Staat alles was unter den franz. Sätzen liegt ,abkassieren kann. Das Doppelbesteuerungsablommen trifft nach meinen Erkenntnissen auf Dich überhaupt nicht zu. Aber da solltest Du einen Steuerexperten fragen.
Stefan
dixies
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Samstag 27. Dezember 2003, 21:55

Bei einer Krankenversicherung war ich mal - die waren völlig hilf- und ahnungslos, wollten mich auch nicht versichern und haben mich wieder weggeschickt. War eine dieser Zusatzversicherungen - nicht die staatliche.

Bei der Polizei bin ich auch schon bekannt (mir ist mal ein Hund weggelaufen - Gasthund, keiner von meinen). Die wollten aber auch keinerlei Nachweis von mir - Adresse genügte.

Ist ein 7.ooo Seelen - Dorf hier - viele kennen mich und freuen sich, wenn ich komme, weil's da meistens was zu Lachen gibt...so habe ich neulich im Cafe ein Stück von der 'Torte mit den Fröschen' bestellt (grenouille statt grosseiles, die ich wollte:-)). Die haben noch gelacht, als ich schon wieder zu Hause war:-))

Also - ich mach mich schlau so gut es geht:-)) Auto und Krankenversicherung haben jetzt Priorität.

Liebe Grüsse,
Edeltraud und die Bulliegang
Ronald
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Donnerstag 1. Januar 2004, 19:11

Hallo!

ich versteh die ganze Aufregung über die carte nicht ??!? Lt. letztem Newsletter von Hr. Kuss Dez. 2003 benötigt man ab sofort keine Carte de sejour mehr.

Bitte fragt ihn doch mal den hr. Kuss. ich habe das schwarz auf weiss in seinem letzten Newsletter gelesen. Ihr wisst davon gar noch nichts??

Schöne grüße


Ronald
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