Hallo zusammen,
ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Ich bin in Deutschland selbständig und bei einem deutschen Betrieb A als Subunternehmer tätig. Jetzt bietet mir der Deutsche Betrieb A, der einen Auftrag von einem anderen deutschen Unternehmen B erhalten hat - ich bin also der Subunternehmer des Subunternehmers :O) Arbeit in Frankreich an.
Die Situation ist normalerweise die, dass mein Deutscher Betrieb A mehrere Subunternehmer hat und als General-Subunternehmer dem deutschen Unternehmen B eine Rechnung für die gesamten Arbeiten stellt. Wir als Subunternehmer stellen jeder einzeln unsere Rechnung an den Deutschen Betrieb A - wir haben also nichts mit dem deutschen Unternehmen B zu tun.
Was habe ich vor einer Arbeitsaufnahme in F zu beachten? Da ich ja selbständig bin, brauche ich doch keine Anmeldung bei der "Inspection du Travail"? Und müßte doch nur nachweisen (wenn ja, wem?), dass meine Private Krankenversicherung bzw. meine Betriebshaftpflicht auch in Frankreich gilt...?
Und wie sieht das steuerlich aus? Das Unternehmen B ist in Frankreich steuerlich registriert, das deutsche Unternehmen A jedoch (noch) nicht. Da ich ja in Frankreich meine Arbeitsleistung erbringe, unterliege ich doch auch der französischen Steuerpflicht. Oder gibt es da so etwas wie das "Reverse-Charge-Verfahren"?
Recht viele Fragen, ich hoffe, jemand versteht mich
Als deutscher Subunternehmer in Frankreich
Hallo,
ich sehe eigentlich nicht wo das Problem liegt. Ich bin auch selbstaendig (allerdings mit Firmensitz in Frankreich), und arbeite oefters als Subunternehmer fuer franz. und nicht-franz. Kunden in ganz Europa. Solange du deine Firmensteuern- und Sozialabgaben in Deutschland legal zahlst, kann dein Kunde sein wo er will (unter Umstaenden kannst du einem Auslandskunden die Rechnung ohne MwSt erstellen).
Ich habe das seit 13 Jahren auch fuer Osteuropa und den mittleren Orient so gehalten.
mfg
René
PS: Das mit dem Subunternehmer eines Subunternehmers habe ich auch einmal gemacht, lasse aber lieber die Finger davon. Es kann ewig dauern bis man an sein Geld kommt wenn der eine den anderen erst bezahlt, wenn er selbst bezahlt wurde (man ist halt der letzte!)
ich sehe eigentlich nicht wo das Problem liegt. Ich bin auch selbstaendig (allerdings mit Firmensitz in Frankreich), und arbeite oefters als Subunternehmer fuer franz. und nicht-franz. Kunden in ganz Europa. Solange du deine Firmensteuern- und Sozialabgaben in Deutschland legal zahlst, kann dein Kunde sein wo er will (unter Umstaenden kannst du einem Auslandskunden die Rechnung ohne MwSt erstellen).
Ich habe das seit 13 Jahren auch fuer Osteuropa und den mittleren Orient so gehalten.
mfg
René
PS: Das mit dem Subunternehmer eines Subunternehmers habe ich auch einmal gemacht, lasse aber lieber die Finger davon. Es kann ewig dauern bis man an sein Geld kommt wenn der eine den anderen erst bezahlt, wenn er selbst bezahlt wurde (man ist halt der letzte!)